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Re: Ernennung zur VEFK ?!

Verfasst: Donnerstag 12. September 2019, 20:11
von Flash2k1
Hallo zusammen,

also ich werde auch erst einmal eine Schulung bei der Akademie machen, wo der Dozent ein Buch Autor ist. Danach schauen wir weiter... Denn das Thema VEFK ist doch weit komplexer, als ich vorher gedacht habe...


Gruß Thomas

Re: Ernennung zur VEFK ?!

Verfasst: Donnerstag 12. September 2019, 21:26
von Tobi P.
Moin,

wie wäre es denn damit die ominöse Akademie wo der Dozent auch Buchautor ist mal beim Namen zu nennen? Evt. haben ja auch andere Leser Interesse an einer Schulung dort. Oder ist die Akademie so geheim dass der Name nicht genannt werden darf?


Gruß Tobi

Re: Ernennung zur VEFK ?!

Verfasst: Donnerstag 12. September 2019, 21:42
von Flash2k1
Hallo,

ich bin mir nicht sicher, ob ich hier so direkt den Namen nennen darf, aber wenn Du mal im Netz nach VEFK und Montabaur suchst, wirst Du Seminare bei M..... finden.


Gruß Thomas

Re: Ernennung zur VEFK ?!

Verfasst: Donnerstag 12. September 2019, 22:37
von Tobi P.
Moin,

schreibs hin und fertig. Wir leben hier zwar in der bürokratischsten Bürokratenrepublik der Welt aber ein Gesetz dass die Nennung von Seminaranbietern in Internetforen nur bei vorher eingereichtem und genehmigten Veröffentlichungsantrag freigibt existiert hier trotzdem (noch) nicht. Ist auch ganz leicht, ich machs dir vor:

TÜV
Dekra
Siemens
Esser
BG ETEM
Comap
Deif

So, jetzt du :)


Gruß Tobi

Re: Ernennung zur VEFK ?!

Verfasst: Sonntag 15. September 2019, 11:28
von Olaf S-H
DBY656 hat geschrieben: Sonntag 8. September 2019, 17:49 ... Bei der Größe der Elektroabteilung vermute ich mal einen sogenannten "Nebenbetrieb" im Sinne der Elektroversorgungs-Netzbetreiber, wie z.B. die Elektroinstandhaltungsabteilung eines Industriebetriebes. ...
Moin DBY656,

dies ist in der Handwerksordnung festgelegt. Es gibt Haupt-, Neben- und Hilfsbetriebe. Die E-Abteilungen der Industriebetriebe sind in der Regel Hilfsbetriebe, da sie nur Leistungen für sich selbst erbringen. Sollte der Hilfsbetrieb Handwerksleistungen für Dritte erbringen und hierzu keine "Freigabe" der HWK haben, so nennen es kleinliche Personen in schwarzen Roben Schwarzarbeit.

Gruß Olaf

Re: Ernennung zur VEFK ?!

Verfasst: Montag 28. Oktober 2019, 09:38
von cmyk61
Moin,

wie schon meine Vorredner geschrieben haben:
absolviere unbedingt einen Kurs UND schicke Deinen Chef auch auf diesen Kurs. Von denen gibt es im übrigen auch noch Ergänzungskurse die es sich zu besuchen ebenfalls in höchstem Maße lohnt. Da bekommt er unter Umständen etwas den Kopf gewaschen. Denn soooo einfach wie es sich Dein Chef eben vorstellt ist es nicht.
Immerhin übernimmst Du UNTERNEHMER-VERANTWORTUNG was ein riesiger Unterschied zum Leiter der Elektroabteilung darstellt.
Dementsprechend muss sich das auch in barer Münze auszahlen. Immerhin hältst Du Deinen Kopf für ihn mit hin - rechtlich gesehen.
Wie sagte mein Dozent damals:
es stellt sich für sie nur noch die Frage, ob ihr Chef, Sie alleine oder mit Ihnen zusammen und anderen Mitarbeitern im Knast landet.
Dementsprechned organisieren sie ihren Elektrobereich.
Daraus kannst Du ermessen, wie heikel und zeitaufwändig dies alles sein kann.
Vielleicht ist es Dir auch möglich einen externen Berater mit ins Boot zu holen. Google mal nach Ensman Consulting.

Betriebsleiter sind in der Regel ja umgänglich, aber leider ist vielen dieses Thema nur nebenbei wert es zu betrachten.
Und natürlich gibt es auch viele Mythen und Fehleinschätzungen die in gewissen Kreisen kursieren, was diese Thematik angeht (nicht nur Teppichboden-Etage sondern auch bei den EFKs).
Kennst Du den Spruch: es gibt keine universelle EFK? Dies trifft gleichermaßen auf VEFKs zu. In manchen Unternehmen gibt es VEFKs die von Fernmeldetechnik über Energie bis hin zu Mittelspannung in Personalunion für alles zuständig und verantwortlich sind. Und leiten nebenbei noch die E-Abteilung mittätig im 2-Schicht-System. Und dies bei einer Personalstärke von 3 Mann incl. VEFK. Nebenbei sind sie auch noch für 80 EFKs und EUPs aus anderen Abteilungen zuständig und verantwortlich. Etwas, was in der Form den Verdacht aufkommen lässt, das es sich bei dieser Position lediglich um eine Alibi-Funktion handelt. Von fehlender, ausreichender Weisungsfreiheit und Budget ganz zu schweigen.

Erfreulicherweise gibt es auch geeignete Zeitschriften und Fachforen wo man sich ergänzend informieren kann.

Gruß