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Ernennung zur VEFK ?!

Verfasst: Sonntag 25. August 2019, 22:15
von Flash2k1
Hallo zusammen,

ich bin mir nicht sicher, ob das das richtige Forum ist, aber ich hätte da mal eine Frage...

Ich arbeite in einem Industrieunternehmen als Elektromeister und habe in der Abteilung 6 Elektriker und 2 Azubis.
Bin also sozusagen der Ranghöchste Elektriker. Nun soll ich zur VEFK ernannt werden (schriftlich) und Unternehmerpflichten übernehmen.
Gibt es dabei etwas zu beachten bzw. habe ich dadurch evtl. die Möglichkeit evtl. mehr Geld zu verlangen. Gibt es für mich dadurch Nachteile?
Mein Vorgesetzter meinte, da ich eh schon der Ranghöchste Elektriker bin, würde sich für mich nichts ändern bzw. wäre auch kein Grund, mehr Geld zu verlangen...

Kann mir jemand einen Tipp geben?


Vielen Dank für Euere Hilfe...


Gruß Thomas

Re: Ernennung zur VEFK ?!

Verfasst: Sonntag 25. August 2019, 23:28
von Olaf S-H
Moin Thomas,

es ist immer schwierig, wenn die Regelungen nicht eindeutig sind.

Du hast mehrere Möglichkeiten, wie Du VEFK wirst:
Diese Regelung steht in Deinem Arbeitsvertrag.
Diese Regelung steht in Deiner Stellenbeschreibung.
Diese Regelung steht in einer separaten Bestellurkunde.
Es liegt konkludentes Handeln vor.

Letztes ist immer doof - insbesondere, wenn es durch kleinliche Personen in schwarzen Roben festgelegt wird. :D

Es stellt sich also die Frage, ob die Rolle der VEFK bereits geregelt ist. Solltest Du der Leiter dieser Abteilung sein, so ist es sehr wahrscheinlich, dass Du schon jetzt eine VEFK bist.

Es ist bei der Bestellung zur VEFK wichtig, dass die Rechtsgrundlagen aufgeführt werden (ArbSchG, DGUV, OWiG, ...), und dass der Aufgabenbereich klar umrissen ist. Weiterhin musst Du dieser Bestellung zustimmen. Ein Hinweis am schwarzen Brett (einseitige Willenserklärung) ist nicht ausreichend.

Hast Du mal in die VDE 1000-10 geguckt. Es gibt die VEFK nach 3.1 und die nach 5.3 (mit Unternehmerpflichten).

Zu beachten wäre auch eine Versicherung für diesen Bereich.

Die Thematik mit dem monatlichen Schmerzensgeld ist immer so eine Sache. Wenn Du die Tätigkeiten eh schon ausübst, dann sind die Chancen einer Erhöhung eher gering. Wie steht denn der Betriebsrat dazu?

Gruß Olaf

Re: Ernennung zur VEFK ?!

Verfasst: Montag 26. August 2019, 06:29
von Flash2k1
Hallo Olaf,

vielen Dank für die schnelle Antwort! Also so wie Du das schilderst, scheint es so zu sein, dass ich schlechte Karten habe...

"Es stellt sich also die Frage, ob die Rolle der VEFK bereits geregelt ist. Solltest Du der Leiter dieser Abteilung sein, so ist es sehr wahrscheinlich, dass Du schon jetzt eine VEFK bist."

Also ich bin der Leiter der Elektroabteilung. Vielleicht kann ich, wenn ich Glück habe, das Unternehmen dazu bewegen, das diese die Betriebshaftpflicht übernehmen...


Gruß Thomas

Re: Ernennung zur VEFK ?!

Verfasst: Montag 26. August 2019, 06:50
von Olaf S-H
Moin Thomas,

es geht nicht um die Betriebshaftpflichtversicherung. Als VEFK solltest Du eine Straf-Rechtsschutzversicherung haben. Manchmal kann man die VEFK-Tätigkeiten auch über die Versicherung der Geschäftsführung abdecken. Wichtig ist nur, dass Du dort als versicherte Person aufgeführt bist.

Es geht um den Rechtsschutz, falls ein "Ereignis" im Zusammenhang mit Deiner VEFK-Tätigkeit auftritt - fehlende Gefährdungsbeurteilung, fehlende Arbeitsanweisung, Unterlassung der Sorgfaltspflicht bei der Auswahl von Dienstleistern, Fehler bei der fachlichen Personalführung, ...

Gruß Olaf, externe VEFK in zwei Unternehmen

Re: Ernennung zur VEFK ?!

Verfasst: Montag 26. August 2019, 11:23
von ThomasR
Als Mitglied in einer DGB Gewerkschaft kann man über die GUV/FAKULTA eine entsprechende Versicherung für derzeit € 21/Jahr abschließen dd1

Re: Ernennung zur VEFK ?!

Verfasst: Montag 26. August 2019, 12:34
von Corioliskraft
Ganz einfach, wenn sich für dich nichts ändert (Aussage von deinem Chef) dann unterschreibe auch nichts!

Ich glaub es geht los, mal wieder das typische Chef denken. Wollen aber nichts Zahlen. Geht garnicht

Re: Ernennung zur VEFK ?!

Verfasst: Montag 26. August 2019, 13:10
von ThomasR
Bevor man dieser Pflichtenübertragung zustimmt, muß ein entsprechendes Training erfolgen! Ohne Training keine Unterschrift!

Das "V" in VEFK kann sonst böse Folgen haben.

Erfahrungsgemäß hilft es sehr, dem Chef diese Bedingung zu erklären :D :D

Re: Ernennung zur VEFK ?!

Verfasst: Montag 26. August 2019, 13:27
von Olaf S-H
Moin zusammen,

bitte jetzt nicht so darstellen, als wenn alle Chefs dieser Welt ******* sind. Es gehören immer zwei dazu. Einer hat sich hier geäußert und dargelegt, dass er keine Ahnung hat, auf was er sich eingelassen hat. Ja, ich weiss, dass es eine übertriebene und böse Darstellung ist. :D

Man sollte doch jetzt, von beiden Seiten kommend, das Thema angehen und lösen, bevor aus dem Thema ein Problem wird.

Wie Thomas schon schrieb, sollte zu dem V auch ein Lehrgang/Schulung/Seminar gehören.

Gruß Olaf

Re: Ernennung zur VEFK ?!

Verfasst: Montag 26. August 2019, 16:20
von Flash2k1
Hallo zusammen!

Ich mache es zwar ungern, meinen Chef in Schutz zu nehmen, aber was Seminare bzw. Fortbildungen angeht, ist es kein Problem. Mir ging es einfach nur darum, dass wenn ich die Bestellung zum VEFK unterschreibe, das ich nicht auf einmal mit Haus und Hof dafür hafte... Auch das mit den "Unternehmerpflichten" war mir irgendwie spanisch. Da ich Abteilungsleiter bin, wobei ich mich nicht als Leitenden Angestellten sehen würde, bin ich mir nicht wirklich sicher, warum auf einmal die Ernennung zur VEFK sein muss... Irgend einen Nachteil für mich hat es aus meiner Sicht, nur habe ich noch nicht rausgefunden welchen... Weil aus Spaß an der Freude wird sowas nicht gemacht... Denn wie schon geschrieben, wenn sich nix ändert, warum macht man das dann...


Gruß Thomas

Re: Ernennung zur VEFK ?!

Verfasst: Montag 26. August 2019, 18:06
von Olaf S-H
Moin Thomas,

die VEFK ist gem. VDE 1000-10, 5.3 die Person, die den elektrotechnischen Betriebsteil leitet. Ist Dein Chef kein Elektriker, muss er diese Position an einen persönlich und fachlich geeigneten Mitarbeiter (oder Externen) übertragen. Tut er es nicht, so nennen es die oben beschriebenen kleinlichen Personen Organisationsverschulden.

Durch die Übertragung der Unternehmerpflichten tritts Du in eine Garantenstellung ein. Um diese vollumfänglich ausüben zu können, benötigst Du Kompetenzen. Diese sind mit der Übertragung gekoppelt. Du bist dann eine Führungskraft, die Unternehmerpflichten ausübt. Hier ist nun Umsicht geboten. Es ist erforderlich, diese Position nicht nebenbei auszuüben. Durch die Übertragung ist Dein Chef übrigens nicht raus. Er hat die Auswahlverantwortung, die Aufsichtsverantwortung und die Kontrollverantwortung. Die Handlungsverantwortung liegt dann bei Dir. Somit darf er gerne ELT-Wünsche äußern, kann aber in diesem Bereich nichts mehr anweisen - die Anweisungsmacht hat er ja delegiert.

Um diese ganzen Zusammenhänge zu verstehen, ist in der Regel ein zweitägiges Seminar erforderlich. Hier kommt es nun aber auch darauf an, wer dies gibt. Die Branche hat dort auch schwarze Schafe und Angstmacher ("Die VEFK steht immer mit einem Bein im Knast!").

Wo ist denn Dein Standort? Wenn Du es nicht öffentlich schreiben magst, kannst Du ja auch eine PN senden. Vielleicht ergibt sich ja mal die Gelegenheit für ne Tasse Tee.

Gruß Olaf