Gefährdungsbeurteilung
Verfasst: Dienstag 28. Mai 2019, 17:48
Hallo in die Runde,
bezüglich der Gefährdungsbeurteilungen, welche bei uns im Unternhemen durch die Fachkraft für Sicherheit erstellt werden und ich nur für die elektrischen Gefahren meinen Senf dazugeben soll möchte ich ermitteln, ob ich eventuell noch etwas in die GBU einpflegen sollte.
GBU nach BetrSichV
Gefährdungen
Körperdurchströmung und Störlichtbogen
Hier die Maßnahmen
Die Überprüfung von elektrischen Anlagen und Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 erfolgt vor der Erstinbetriebnahme und in regelmäßigen Intervallen. Die Intervalle werden anhand einer Risikobeurteilung "Prüffristenermittlung" seitens der verantwortlichen Elektrofachkraft vorgegeben. Die Mitarbeiter sind aufgefordert arbeitstäglich eine Sichtprüfung an den Anlage bzw. Betriebsmittel auf offensichtliche Mängel durchzuführen, Mängel sind sofort den Vorgesetzten zu melden und das Betriebsmittel ist für die weitere Benutzung durch den Vorgesetzten zu sperren. Die Mängelbeseitigung und Wartung an elektrischen Anlagen mit Spannungen >50V AC bzw. >120V DC ist nur Elektrofachkräften und elektrotechnisch unterwiesen Personen vorbehalten. Es werden nur elektrische Betriebsmittel eingesetzt für welche der Hersteller eine Konformitätserklärung abgegeben hat, bei bestimmungsgemäßer Benutzung ist eine elektrische Gefährdung fast ausgeschlossen.
Bitte ergänzen, falls Ihr noch Pukte bzw. Themen habt.
Grüße
Fabi aus Berlin
bezüglich der Gefährdungsbeurteilungen, welche bei uns im Unternhemen durch die Fachkraft für Sicherheit erstellt werden und ich nur für die elektrischen Gefahren meinen Senf dazugeben soll möchte ich ermitteln, ob ich eventuell noch etwas in die GBU einpflegen sollte.
GBU nach BetrSichV
Gefährdungen
Körperdurchströmung und Störlichtbogen
Hier die Maßnahmen
Die Überprüfung von elektrischen Anlagen und Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 erfolgt vor der Erstinbetriebnahme und in regelmäßigen Intervallen. Die Intervalle werden anhand einer Risikobeurteilung "Prüffristenermittlung" seitens der verantwortlichen Elektrofachkraft vorgegeben. Die Mitarbeiter sind aufgefordert arbeitstäglich eine Sichtprüfung an den Anlage bzw. Betriebsmittel auf offensichtliche Mängel durchzuführen, Mängel sind sofort den Vorgesetzten zu melden und das Betriebsmittel ist für die weitere Benutzung durch den Vorgesetzten zu sperren. Die Mängelbeseitigung und Wartung an elektrischen Anlagen mit Spannungen >50V AC bzw. >120V DC ist nur Elektrofachkräften und elektrotechnisch unterwiesen Personen vorbehalten. Es werden nur elektrische Betriebsmittel eingesetzt für welche der Hersteller eine Konformitätserklärung abgegeben hat, bei bestimmungsgemäßer Benutzung ist eine elektrische Gefährdung fast ausgeschlossen.
Bitte ergänzen, falls Ihr noch Pukte bzw. Themen habt.
Grüße
Fabi aus Berlin