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Sicherheitsbeleuchtung / Notbleuchtung

Verfasst: Mittwoch 30. Januar 2019, 14:21
von Snippy30
Und wieder einmal nerve ich :)
In unserem Gebäude laufen sicherheitsrelevante Einrichtungen bei Stromausfall über mehrere USV´s und anschließend über ein BHKW bzw. auch über einen Dieselgenerator von ca. 350kVA.
Auch die die komplette Beleuchtung wird über dieses Ersatzstromnetz aufrecht erhalten.

Soweit, sogut.

Zusätzlich sind einige Sicherheitslampen installiert, welche über einen Akku betrieben werden und welche nun defekt sind.
Wir selber sind Mieter dieser Liegenschaft. D. h. Reparaturen übernimmt der Vermieter.
Dieser Vermieter (BLB) meint nun, dass er um Kosten zu sparen, diese defekte Sicherheitsbeleuchtung gegen normale Leuchten austauschen kann, da ja eh bei Stromausfall auf das Ersatzstromnetz zurück gegriffen wird.

Ich selber sehe aber die Problematik, dass im Brandfalle eine UV oder Kabeln innerhalb des Gebäude abbrennen könnten und dadurch Fluchtwege unbeleuchtet seien.

Was sagen den nun Normen dazu, wie eine Sicherheitsbeleuchtung aussehen muß?
In der Arbeitsstättenverordnung steht nur, das eine vorhanden sein muss und wie die Mindestausleuchtungsstärke (1lx) sein muss.
Reicht dieses Ersatzstromnetz?

Re: Sicherheitsbeleuchtung / Notbleuchtung

Verfasst: Mittwoch 30. Januar 2019, 14:32
von Elo-Ocho
Moinsen,

"normale" Leuchten dürfen als Sicherheitsleuchten eingesetzt werden. Zumindest wüsste ich nichts, was dagegen spricht, von der Vorschriftenseite her.

Wenn jetzt eine durchgehende gesicherte Stromversorgung in den Brandabschnitt führt (Moppel, E30? Verkabelung) dann ist das so zulässig, glaube ich.

Ich bin noch nicht davon überzeugt, dass die normale Beleuchtung in Eurem "Mietshaus" über diese Versorgung verfügt. Daher glaube ich nicht, dass ein Austausch der Akkuleuchten gegen normale Leuchten zulässig ist. Es gibt auch gute Gründe, dass für gewöhnlich besondere Notlichter eingesetzt werden.

Allerdings bin ich selbst gerade mit einem Projekt befasst, in dem ich einen Teil der Normalbeleuchtung über einen Puffer laufen lasse. Liegt aber an projektspezifischen Vorgaben, billiger ist das sicherlich nicht.

Ocho

Re: Sicherheitsbeleuchtung / Notbleuchtung

Verfasst: Mittwoch 30. Januar 2019, 19:38
von Wulff
Also ich würde bei Beantwortung der Frage mal mit den Basics anfangen.


Was sagt das Baurecht zur Nutzung: Welche Anforderungen werden an die Nutzung bzw Gebäude gestellt, was ist dort Schutzziel... welche Gebäudeklasse ist angegeben?



Welche Vorschriften sind da anzuwenden wie Z. B. Industriebaurichtlinie, KHBauVo, usw...? Welches Schutzziel will ich bezwecken?

Was ist der Grund für Einbau einer Notstromversorgung und/oder Akku-Leuchten?

Erst wenn ich weiß, aufgrund welcher Vorgabe das eingebaut wurde, könnte ich Stellung nehmen. Erst dann kann ich Randbedingungen bewerten, ob dort E30- Verkabelung notwendig ist, welche Überbrückungsdauer ich betreiben muss usw.

Ich empfehle daher, vor einer Bewertung erstmal alle Fakten zu eruieren...

Re: Sicherheitsbeleuchtung / Notbleuchtung

Verfasst: Mittwoch 30. Januar 2019, 21:16
von Olaf S-H
Moin Snippy,

wie Wulff schon schrieb, sind hierzu weitere Informationen aus der Baugenehmigung und dem Brandschutzkonzept erforderlich.

Davon unbeeinflusst:
Die Sicherheitsbeleuchtung erstezt/ergänzt die Allgemeinbeleuchtung. Folglich muss beides vorhanden sein. Ein Gebäude nur mit Sicherheitsbeleuchtung ohne Allgemeinbeleuchtung ist nicht zulässig.

Ein BHKW ist in der Regel kein geeignetes Ersatzaggregat. Bunkert Ihr Erdgas?

Leuchten für die Sicherheitsbeleuchtung dürfen keine Glimmstarter enthalten. Insofern können nicht alle Leuchten pauschal genutzt werden.

Gruß Olaf

Re: Sicherheitsbeleuchtung / Notbleuchtung

Verfasst: Donnerstag 31. Januar 2019, 00:56
von El Taco
Ich bin jetzt kein Experte, aber ein paar Gedanken kann man sich ja mal machen:

Die Batterieleuchten arbeiten ja dezentral, und da es Batterieleuchten für die SiBe sind, verfügen sie wahrscheinlich über eine Selbstdiagnosefunktion?

Natürlich gibt es auch Zentralbatterieanlagen, welche man ja erstmal mit eurem USV/NEA Ansatz gleichstellen könnte. Dann ist aber die Verkabelung von der Zentralbatterieanlage zur Sicherheitsleuchte auf Funktionserhalt ausgelegt. Also besteht hier schon mal ein potentieller Unterschied bei den Leitungen: Funktionserhalt beim Zentralbatteriesystem, und ggf. "normale" Leitungen bei Einzelbatterieleuchten.

Dazu kommt die Überwachung. Bei Einzelbatterieleuchten ist die Diagnose in der Leuchte (grün/rote Blinke-LED), bei der Zentralbatterieanlage übernimmt die Signalisierung eines Fehlers die zentrale Steuereinheit.

Also ich würde jetzt annehmen, dass wenn man Batterieleuchten durch normale Leuchten ersetzt - selbst wenn diese von einem NEA gespeist werden - hier ggf. der Funktionserhalt sowie die Überwachung fehlen könnten.


Gruß,
El Taco

Re: Sicherheitsbeleuchtung / Notbleuchtung

Verfasst: Sonntag 22. September 2019, 17:56
von Caro
Wulff hat geschrieben: Mittwoch 30. Januar 2019, 19:38 Also ich würde bei Beantwortung der Frage mal mit den Basics anfangen.


Was sagt das Baurecht zur Nutzung: Welche Anforderungen werden an die Nutzung bzw Gebäude gestellt, was ist dort Schutzziel... welche Gebäudeklasse ist angegeben?



Welche Vorschriften sind da anzuwenden wie Z. B. Industriebaurichtlinie, KHBauVo, usw...? Welches Schutzziel will ich bezwecken?

Was ist der Grund für Einbau einer Notstromversorgung und/oder Akku-Leuchten?

Erst wenn ich weiß, aufgrund welcher Vorgabe das eingebaut wurde, könnte ich Stellung nehmen. Erst dann kann ich Randbedingungen bewerten, ob dort E30- Verkabelung notwendig ist, welche Überbrückungsdauer ich betreiben muss usw.

Ich empfehle daher, vor einer Bewertung erstmal alle Fakten zu eruieren...
Guer Tipp und gute Vorgehensweise. DA brings du ein bisschen Ordnung rein