Ist Messen eine AuS-Tätigkeit?

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MOMA2
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Re: Ist Messen eine AuS-Tätigkeit?

Beitrag von MOMA2 »

Arbeiten unter Spannung mitunter gemäß DGUV-Regel 103-011 sowie VDE 0105-105.

Ob bei den Arbeiten im Zusammhang mit Prüfungen freigeschaltet werden muss oder das Arbeiten unter Spannung zum Erfüllen der Arbeitsaufgabe nötig ist, muss durch den verantwortlichen Prüfer auf Grundlage der Festlegungen in der Gefährdungsbeurteilung in jedem Einzelfall, unter Beachtung der jeweils möglichen Gefährdung, festgelegt werden.
Es ist in der Regel ein erlaubtes Arbeiten unter Spannung, wenn
-normgerechte Prüfgeräte/Messspitzen/Messleitungen usw. an den Buchsen von Steckdosen (Berührungsschutz IP 2X) herangeführt werden,
-nach den Entfernen von Abdeckungen an Verteilern, Abzweigkästen u.ä. das Besichtigen oder das berührungslose Messen von Temperaturen erfolgt,
-Taster, Schaltelemente usw. an Betriebsmitteln nur betätigt werden, wenn der Fingerschutz gesichert ist.

Als AuS für das eine zusätzliche Ausbildung, Regelung, Werkzeug und PSA nötig ist, ist jedoch anzusehen:
-Die Fehlersuche in einer Steuerung, einem Schaltkasten, einem Gerät oder das Abklemmen (IP 00), wenn keine Freischaltung erfolgte und das Messen, wenn dabei die Messmittel an Klemmen, Betriebsmittel usw. nach dem Abnehmen der Abdeckung (z.B. der Verteiler, IP 00) herangeführt werden.
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