Wer bestellt wen VEFK -> ANLB oder ANLB -> VEFK

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Fabi aus Berlin
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Registriert: Mittwoch 15. Januar 2014, 20:30

Wer bestellt wen VEFK -> ANLB oder ANLB -> VEFK

Beitrag von Fabi aus Berlin »

Hallo Mitglieder,

ich habe eine Frage. Ich bin im Unternehmen die verantwortliche Elektrofachkraft, seit Kurzem werden die Betreiberpflichten nach VDI 3810 im Unternehmen diskutiert. An einige Personen sollen die Betreiberpflichten übertragen werden. Es werde Begriffe wie Anlagenbetreiber, Anlagenverantwortlicher in Verbindung mit nicht elektrotechnischen Anlagen in Verbindung gebracht. Ich vertrete die Meinung, dass diese Begriffe nur in der Elektrotechnik benutzt werden dürfen. Ich verfüge nicht über die VDI 3810 und kenne den Inhalt dieser Dokumente nicht, weiß jemand von Euch, ob die Begriffe Anlagenbetreiber und Anlagenverantwortliche in diesen Dokumenten benutzt werden und ob diese eventuell anders zu interpretieren sind als in der DIN VDE 0105-100?

Des Weiteren wird auch diskutiert, ob der Anlagenbetreiner die VEFK bestellt oder die VEFK den Anlagenbetreiber.

In meiner Bestellurkunde zur VEFK steht Folgendes:
In der Funktion als VEFK werden Ihnen die Fach- und Aufsichtsverantwortung und die der Geschäftsführung hinsichtlich der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes obliegenden Pflichten und Rechte für elektrotechnische Arbeiten übertragen. Der Verantwortungsbereich der VEFK umfasst den elektrotechnischen Gesamtbetrieb des Unternehmens.
Bin ich jetzt schon der Anlagenbetreiber? Ich bin der Meinung, dass ich es nicht bin.

Kann ein durch die Geschäftsleitung neu besteller Anlagenbetreiber VEFK bestellen und mich abbestellen?

Bin auf die Antworten gespannt.
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