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Verfasst: Montag 7. August 2017, 08:25
von street style03
Gebe= Gefährdungsbeurteilung

Tätigkeitsbezogene GefBe

Verfasst: Donnerstag 31. August 2017, 16:02
von 50Hertz
Hallo!

Bitte daran denken, dass bei tätigkeitsbezogenen Gefährdungsbeurteiungen auch die psychischen Belastungen einbezogen werden müssen.

Zitat:
"Der Gesetzgeber schreibt die Pflicht, die psychische Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, an vielen Stellen fest:

Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG § 5
Betriebssicherheitsverordnung – BetrSichV § 3
Arbeitsstättenverordnung – ArbStättV § 3"

Gruß 50Hertz