Mieter = Beschäftigte?
- AWS
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Mieter = Beschäftigte?
Moin,
für Gartenpflege stellt der Vermieter elektrische Betriebsmitteln zur Verfügung
Rasenmäher
Rasentrimmer
Verlängerungsleitungen.
Die Mieter benutzen diese Betriebsmittel.
Wie sieht es es mit der Prüfpflicht aus?
Muss eine GeBe erstellt werden?
Muss PSA(Gehörschutz, Gesichtsschutz, Sicherheitsschuhe - jedem Mieter der vertraglich zu diesen Tätigkeiten verpflichtet ist) zur Verfügung gestellt werden?
Müssen die Mieter entsprechend unterwiesen werden?
Die Fragen sind aufgetaucht als ich meinen Nachbar im Garten mit dem Rasenmäher beobachtet habe.
Wird in BRD tausendfach angewandt, die Mieter sind per Mietvertrag zur Gartenpflege verpflichtet.
Vielen Dank für rege Diskussion
Gruß AWS
für Gartenpflege stellt der Vermieter elektrische Betriebsmitteln zur Verfügung
Rasenmäher
Rasentrimmer
Verlängerungsleitungen.
Die Mieter benutzen diese Betriebsmittel.
Wie sieht es es mit der Prüfpflicht aus?
Muss eine GeBe erstellt werden?
Muss PSA(Gehörschutz, Gesichtsschutz, Sicherheitsschuhe - jedem Mieter der vertraglich zu diesen Tätigkeiten verpflichtet ist) zur Verfügung gestellt werden?
Müssen die Mieter entsprechend unterwiesen werden?
Die Fragen sind aufgetaucht als ich meinen Nachbar im Garten mit dem Rasenmäher beobachtet habe.
Wird in BRD tausendfach angewandt, die Mieter sind per Mietvertrag zur Gartenpflege verpflichtet.
Vielen Dank für rege Diskussion
Gruß AWS
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- Null-Leiter
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Wenn Mieter für die Gartenarbeit verpflichtet werden, sollte die passende PSA auch zur Verfügung gestellt werden. Ich weiß nicht genau wie es rechtlich aussieht aber eine Unterweisung am Anfang sollte lieber gemacht werden, weil nicht jeder Mieter mit allen Werkzeugen arbeiten kann oder schon gearbeitet hat. Auf Nummer sicher gehen und alles überprüfen und den Mieter Unterweisen, damit man später keine unnötige Probleme bekommt. Jeder Vermieter sollte sich eigentlich bevor er solche Verträge aufsetzt auch um das rechtliche kümmern.
LG
LG
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- Null-Leiter
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Nö dafür gibt es keine Grundlage, nicht mal das man dem Mieter überhaupt das Werkzeug zur Verfügung stellen muss.shert hat geschrieben:Wenn Mieter für die Gartenarbeit verpflichtet werden, sollte die passende PSA auch zur Verfügung gestellt werden.
Man kann auch den Mieter nicht zu der Arbeit verpflichten, das ist freiwillig und spart nur seine Kosten.
Ansonsten beauftragt man als Vermieter einen Hausmeisterservice, die Kosten zählen zu den Betriebskosten und darf der Mieter übernehmen.
Ein Arbeitsverhältnis resultiert gar keines daraus, denn es ist bestenfalls die Überlassung von Gartenwerkzeug, so wie wenn man dem Nachbar mal die Flex ausleiht, wenn der dann keine PSA verwendet, sein Pech.
- kabelmafia
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Moin,
fangen wir mal so an:
Wenn der Vermieter den Mietern Arbeitsmittel zur Gartenpflege bereitstellt und die Aufgabe der Gartenpflege vertraglich fixiert wurde dann ist die BetrSichV anzuwenden. Also GeBe, Unterweisung und Prüfung.
fangen wir mal so an:
Dass der Vermieter ein Arbeitgeber ist dürfte klar sein...BetrSichV 2015 § 1 hat geschrieben: (1) Diese Verordnung gilt für die Verwendung von Arbeitsmitteln.Ziel dieser Verordnung ist es, die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit von Beschäftigten bei der Verwendung von Arbeitsmitteln zu gewährleisten.
Zumindest sieht es für mich so aus:BetrSichV 2015 § 2 hat geschrieben:(4) Beschäftigte sind Personen, die nach § 2 Absatz 2 des Arbeitsschutzgesetzes als solche bestimmt sind. Den
Beschäftigten stehen folgende Personen gleich, sofern sie Arbeitsmittel verwenden:
1. Schülerinnen und Schüler sowie Studierende,
2. in Heimarbeit Beschäftigte nach § 1 Absatz 1 des Heimarbeitsgesetzes sowie
3. sonstige Personen,...
Wenn der Vermieter den Mietern Arbeitsmittel zur Gartenpflege bereitstellt und die Aufgabe der Gartenpflege vertraglich fixiert wurde dann ist die BetrSichV anzuwenden. Also GeBe, Unterweisung und Prüfung.
Der Strom kann ruhig bunt sein-ohne Kabel nützt das nix.
Bild: NAKBA 3x95/50sm 0,6/1kV VDE U 0250:1936
Dieser Beitrag wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt und basiert auf fundierten Kenntnissen der elektrotechn. Regelwerke. Er ist eine pers. Interpretation des Autors. Etwaige rechtliche Empfehlungen und Hinweise sind unverbindlich, eine Rechtsberatung findet nicht statt.
Haftungsansprüche gegen den Autor, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der angebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht werden, sind ausgeschlossen.
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- Strippe-HH
- Beiträge: 1430
- Registriert: Freitag 10. Oktober 2014, 17:01
- Wohnort: Hamburg
Das würde also auch bedeuten dass ein Hausmeister der für die Gartenpflege einer kleineren Wohnanlage zuständig ist entsprechend unterwiesen werden muss.
Ich glaube aber kaum, dass es bei einer mir gut bekannten Wohnanlage mit 36 Wohnungen der fall ist dass dort was an Gerätschaften regelmäßig geprüft wird die der Hausmeister nutzt.
Dabei haben die Steckdosen, wo dieser über Kabeltrommel und Verlängerungsschnur seine Gartengeräte draußen anschließt noch nicht mal einen RCD (ist ja auch im Haus und auch schon älter).
Es wird sich nur immer auf die Gerätschaften verlassen und ein Hausmeister ist oft Laie und arbeitet bedenkenlos damit und denen interessiert es auch nicht ob die Steckdose, woran er sein Kabel anschließt einen RCD hat.
Und so wird es bei einem Mieter eines Einzelhauses auch nicht anders sein.
Ich glaube aber kaum, dass es bei einer mir gut bekannten Wohnanlage mit 36 Wohnungen der fall ist dass dort was an Gerätschaften regelmäßig geprüft wird die der Hausmeister nutzt.
Dabei haben die Steckdosen, wo dieser über Kabeltrommel und Verlängerungsschnur seine Gartengeräte draußen anschließt noch nicht mal einen RCD (ist ja auch im Haus und auch schon älter).
Es wird sich nur immer auf die Gerätschaften verlassen und ein Hausmeister ist oft Laie und arbeitet bedenkenlos damit und denen interessiert es auch nicht ob die Steckdose, woran er sein Kabel anschließt einen RCD hat.
Und so wird es bei einem Mieter eines Einzelhauses auch nicht anders sein.
Immer das Beste draus machen
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- Null-Leiter
- Beiträge: 106
- Registriert: Samstag 4. Juli 2015, 10:40
Und da ist noch eine Gefährdungsbeurteilung nötig.Strippe-HH hat geschrieben: Dabei haben die Steckdosen, wo dieser über Kabeltrommel und Verlängerungsschnur seine Gartengeräte draußen anschließt noch nicht mal einen RCD (ist ja auch im Haus und auch schon älter).
Es wird sich nur immer auf die Gerätschaften verlassen und ein Hausmeister ist oft Laie und arbeitet bedenkenlos damit und denen interessiert es auch nicht ob die Steckdose, woran er sein Kabel anschließt einen RCD hat.
.
Ich bin der Meinung mit der nachrüstung eines RCD 30mA ist man hier wiedermal gut bedient.
- Strippe-HH
- Beiträge: 1430
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Sicherlich.Dani CEE hat geschrieben:Und da ist noch eine Gefährdungsbeurteilung nötig.
Ich bin der Meinung mit der nachrüstung eines RCD 30mA ist man hier wiedermal gut bedient.
Aber das mache mal einer Hausverwaltung mal klar wo nur Laien sitzen und auf das Geld gucken.
Hier in unserer ETW-Wohnanlage gibt es im Keller so einige abschließbare Steckdosen für den allgemeinen Handwerkergebrauch die keinen RCD haben.
Es wird sich immer von der Verwaltung hinter das Argument verschanzt, dass es zum damaligen Zeitpunkt der Installation diese Vorschrift nicht gab.
Und die Steckdosen sitzen aber hier innen an den Außentüren der Fahrradkeller und können aber auch für Außen verwendet werden und da ist der RCD schon seit 1984 Pflicht und die Steckdosen sind neueren Ursprungs aber noch vor 2007 verbaut worden.
Dort wo ich selber mal Steckdosen nachgerüstet hatte die haben aber einen RCD, auch in abschließbaren Allgemeinverteilungen.
Immer das Beste draus machen
- Chris
- Beiträge: 3451
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Es gibt auch Mietbuden, wo der Vermieter E-Meister is, und dem es trotzdem egal is, das es keine RCD gibt.
Nebenbei wird Mietern so einiges per Mietvertrag aufgedrückt, aber wie das dann in der Praxis aussehen soll, das steht da nicht..so kann man sich auch vor der Verantwortung drücken...
Nebenbei wird Mietern so einiges per Mietvertrag aufgedrückt, aber wie das dann in der Praxis aussehen soll, das steht da nicht..so kann man sich auch vor der Verantwortung drücken...
"Natur und ihr Gesetz sah man im Dunkel nicht, Gott sprach ,es werde Tesla, und überall ward Licht"
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- Null-Leiter
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- Registriert: Donnerstag 23. April 2015, 21:13
Der Krug geht so lange zum Brunnen, bis er brichtChris hat geschrieben:Es gibt auch Mietbuden, wo der Vermieter E-Meister is, und dem es trotzdem egal is, das es keine RCD gibt.
Nebenbei wird Mietern so einiges per Mietvertrag aufgedrückt, aber wie das dann in der Praxis aussehen soll, das steht da nicht..so kann man sich auch vor der Verantwortung drücken...
Rein formal gilt das von KM gesagte.
Solange nichts passiert wird sich schwerlich etwas ändern.
Bei einem Personenschaden wird der Staatsanwalt sich schon die dünnste Stelle suchen und das ist sicher nicht die Funktionsweise eines RCD sondern formal die BetriebsichVO.
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- Null-Leiter
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Aufgrund welcher Rechtlichen Grundlage?kabelmafia hat geschrieben: Dass der Vermieter ein Arbeitgeber ist dürfte klar sein...
Sonst müsste der Vermieter auch Beiträge an die Berufsgenossenschaft entrichten?
https://www.haufe.de/immobilien/verwalt ... 26977.html
Somit kann der Vermieter die Arbeit übertragen, jedoch ist es nicht Weisungsbefugt, was ein Arbeitgeber eben ist.