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Welcher Wasserkocher für kleine Teeküchen?

Verfasst: Dienstag 11. April 2017, 12:33
von Fabi aus Berlin
Hallo in die Runde,
welcher Wasserkocher ist geeignet für Büroräume oder kleine Teeküchen?

Gruß

Fabi aus Berlin

Verfasst: Dienstag 11. April 2017, 14:56
von lektro
Aus meiner Erfahrung heraus sag ich mal: Keiner. Also keiner von den weit verbreiteten auch als kabellos bezeichneten. Es ist aber wie so oft eine Frage des Geldes.

Verfasst: Dienstag 11. April 2017, 15:15
von Strippe-HH
Ist das nicht egal?
In meiner Verwandtschaft wo eine Schwägerin ein Ladengeschäft besitzt da steht neben der Kaffeemaschine auch ein stinknormaler Wasserkocher in der Teeküche also alles normale Haushaltsgeräte.
Vor einigen Jahren hatte ich ihr dafür auch neue Steckdosen verlegt und diese laufen auch seitdem über einem RCD was vorher nicht der Fall gewesen ist.
Ich denke mal dass das auch das wichtigste ist auf einem RCD in der Anlage zu achten, damit mit dem Umgang dieser Geräte im Gewerbebereich keine Unfälle passieren wo mit Wasser hantiert wird.

Verfasst: Dienstag 11. April 2017, 15:32
von Probator
Auf den Hinweis "Für gewerbliche Nutzung" achten.

Verfasst: Dienstag 11. April 2017, 16:27
von Lightyear
Sorry, hier ewtas Realität in's Spiel bringen zu müssen:
Du wirst auf dem Weltmarkt kaum Wasserkocher mit dem uneingeschränkten Text "für gewerbliche Nutzung" finden, außer im Bereich der professionellen Gastronomieprodukte mit mehreren Litern Inhalt...

Was es aber gibt, sind ganz normale Wasserkocher mit dem leicht eingeschränkten Hinweis:
"Dieses Gerät ist für die Verarbeitung haushaltsüblicher Mengen im Haushalt oder
in haushaltsähnlichen, nicht-gewerblichen Anwendungen bestimmt. Haushaltsähnliche Anwendungen umfassen z. B. die Verwendung in Mitarbeiterküchen von Läden, Büros, landwirtschaftlichen und anderen gewerblichen Betrieben, sowie die Nutzung durch Gäste von Pensionen, kleinen Hotels und ähnlichen Wohneinrichtungen."

Verfasst: Dienstag 11. April 2017, 21:19
von bettmann
Lightyear hat geschrieben: ... Was es aber gibt, sind ganz normale Wasserkocher mit dem leicht eingeschränkten Hinweis:
"Dieses Gerät ist für die Verarbeitung haushaltsüblicher Mengen im Haushalt oder
in haushaltsähnlichen, nicht-gewerblichen Anwendungen bestimmt. Haushaltsähnliche Anwendungen umfassen z. B. die Verwendung in Mitarbeiterküchen von Läden, Büros, landwirtschaftlichen und anderen gewerblichen Betrieben, sowie die Nutzung durch Gäste von Pensionen, kleinen Hotels und ähnlichen Wohneinrichtungen."
Aus eigener Erfahrung hätte ich die Wasserkocher von Siemens "ins Spiel" gebracht.
Genau das von Ly zitierte, steht dort in der Bedienungsanleitung.
In einer mir bekannten Steuerkanzlei (20 Mitarbeiter + Teilzeitkräfte) wurde ein Wasserkocher gesucht, der nicht nachtropft (nach dem ausgießen). Nach einigen Testkäufen, ist es ein Produkt der og. Marke geworden. Und das Teil tut es schon seit langer Zeit anstandslos. Und das liegt nicht (nur) am "Porsche-Design".

bettmann

Verfasst: Dienstag 11. April 2017, 22:06
von Joachim
Sofern irgendwie Platz über der Spüle ist (ja, zugegebenermaßen längst nicht immer), plädiere ich ja immer für ein klassisches Kochendwassergerät an der Wand: viel betriebssicherer geht's kaum.

Wie ich sehe, gibt's die Teile inzwischen wohl auch für den Unterbauschrank: Stiebel.

Wie gesagt: es muß halt kundenwunsch-kompatibel sein...

Verfasst: Mittwoch 12. April 2017, 08:27
von ThomasR
Wir lassen alle Geräte prinzipiell zu, fordern aber vor der ersten Inbetriebnahme die Abnahme nach DGUV3 durch unsere EFK's oder Dienstleister mit Siegelvergabe (Gefährdungsbeurteilung: jährliche Prüfung). Nicht erstgeprüfte Geräte werden bei der nächsten Begehung einkassiert.

Wir prüfen auch alle Geräte, die bei Begehungen mit abgelaufenem Siegel auftauchen ohne Nachfrage. Sollte das Gerät nicht erfüllen, wird es eingezogen, die Nutzer melden sich dann automatisch :D

Gegen BYOD kann man sonst wenig ausrichten.

NB: Mit dieser Vorgehensweise hatten wir allerdings einmal eine Maschine, die wir 6 Jahre in Folge geprüft haben bis uns jemand darauf aufmerksam machte, daß der Eigentümer längst die Firma verlassen hatte und diese gar nicht mehr genutzt wurde :)

Verfasst: Mittwoch 12. April 2017, 15:56
von Strippe-HH
Lightyear hat geschrieben:Was es aber gibt, sind ganz normale Wasserkocher mit dem leicht eingeschränkten Hinweis:
"Dieses Gerät ist für die Verarbeitung haushaltsüblicher Mengen im Haushalt oder
in haushaltsähnlichen, nicht-gewerblichen Anwendungen bestimmt. Haushaltsähnliche Anwendungen umfassen z. B. die Verwendung in Mitarbeiterküchen von Läden, Büros, landwirtschaftlichen und anderen gewerblichen Betrieben, sowie die Nutzung durch Gäste von Pensionen, kleinen Hotels und ähnlichen Wohneinrichtungen."
Die Frage stellt sich nur ob der Nutzer auch immer beim Einkauf darauf achtet für denen ist doch das egal.
Wie oft hatte ich in Teeküchen Haushaltsgeräte gesehen wie Kaffeemaschinen und Wasserkocher einfacherer Art sogar in unserer Firma als Elektrobetrieb.
Da wird nur auf die VDE und GS-Zeichen geschaut und sonst nix.

Verfasst: Mittwoch 12. April 2017, 17:31
von Lightyear
Nunja, hier im konkreten Fall scheint ja mit Fabi eine efk in den Beschaffungsprozess eingebunden zu sein. dd1

Siehe auch hier:
http://www.diesteckdose.net/forum/showp ... ostcount=9