Bestellung Elektrofachkräfte

Alles rund um die Arbeitssicherheit.
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Tobi P.
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Beitrag von Tobi P. »

Moin Lightyear,

derzeit - ich hoffe jetzt keinen vergessen zu haben - 29 "Aktive" draussen in freier Wildbahn plus Büropersonal (Projektleitung, Zeichner, Buchhaltung etc.). Das ganze deutschlandweit und hin und wieder auch mal europaweit :)



Gruß Tobi
Gründer und 1. Vorsitzender des "Vereins der Freunde des 175kVA Bosch"
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langer
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Beitrag von langer »

Meine bisherigen Erfahrungen nach mittlerweile 8 Anstellungen im Elektrotechnischen Bereich nach der Ausbildung in einem Staatsbetrieb mit Schienen, ich war sowohl in Handwerkssbuden als auch in der Industrie beschäftigt:
Nur bei meinem jetzigen Arbeitgeber wurde ich schriftlich zur vEFK bestellt, davor gab es nichts.
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Heili
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Beitrag von Heili »

Lightyear hat geschrieben:So sinnvoll die ganze Bestellerei auch sein mag, so wenig erlebe ich sie in der Praxis.
Mich würde echt brennend interesieren, in welchen Handwerksbetrieben welcher Größen ihr alle arbeitet - mir fällt hier in der Region in der Tat kaum ein Betrieb des Elektrohandwerks (1-50 Mitarbeiter) ein, der etwas Anderes bestellt, als Material beim Großhandel...
Na Betriebe des Elektrohandwerks werden ja, denke ich, eh durch einen Inhaber der Meister des Elektrohandwerkes ist, geführt und selber brauchen die sich ja nicht zu bestellen ;)

Bei mir in der Firma, Baubetrieb mit 140-160 Angestellten/Arbeitern der nach ISO 9001 Zertifiziert ist, dauert die Benennung zur Zeit noch an. Erzählen tue ich es den Geschäftsführungen, ja mittlerweile die 4te schon seit Jahren das Bedarf besteht. Aber da ich mit maximal 2 Leuten, mich eingerechnet, kämpfe, wurde das nicht für voll genommen.
Aber momentan versuchen sie mich immer mal wieder durch die Hintertür zu benennen, wobei ich da vorher doch bitte noch Redebedarf mit der Geschäftsführung hätte. Weil mein DIN A4 Arbeitsvertrag von 1986 lautet auf "Elektriker" mit Führerschein, Stundenlohn ist noch angegeben. Das wars.
Die Lohnanpassung für meinen Meister mit 50 Cent war nun auch nicht der hit.
Wobei ich dabei nicht als Meister angestellt bin sondern noch immer nach Stunden bezahlt als Arbeiter. Immerhin haben sie mit dem letzten Versuch mir einen Freibetrag, den ich ohne Nachfrage zur Gefahrenabwehr einsetzen kann, von sage und schreibe 300,-€ bewilligen wollen. dank1
Reicht gerdae mal für das Taxi zum Flughafen und einen Inlandsflug. Dabei muß man doch bis auf die Kajmaninseln kommen um dem langen Arb des Gesetzes zu entgehen.:D

Edit: Ups mein Text bezieht sich eher auf vEFK, hatte ich beim Eingangstext übersehen. Aber ob man eine EFK bestellen "muß" bin ich mir nicht ganz sicher, die hat man ja als solche eingestellt und wenn man Zweifel an der Kompetenz in einigen Bereichen hat hilft nur schulen oder in einem Bereich einsetzen den sie beherrscht.
Ich selbst bin dazu bestellt das ich Geräte Prüfen darf. Den Datenschutzbeauftragten wollten die mir auch schon mal anhängen. Aber dazu war ich mit viel zu vielen Administrativen tätigkeiten konfrontiert. Und den Bock zum Gärtner machen ist ja wohl nicht ganz im Sinne der Sache.
Zitteraal
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Beitrag von Zitteraal »

Heili hat geschrieben:Die Lohnanpassung für meinen Meister mit 50 Cent war nun auch nicht der hit.
Durch "konkludentes Handeln" bzw. "Nichthandeln" ist man auch ohne Bestellung zumindest mit in der Verantwortung wenn nicht sogar in der Rolle einer "VEFK".

Könnte also durchaus sein, dass Du mit dem Meister und "50 Cent" den Hals mit in der Schlinge hast.
Liebe Grüße, Bernd
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Heili
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Beitrag von Heili »

Heili hat geschrieben: Wobei ich dabei nicht als Meister angestellt bin sondern noch immer nach Stunden bezahlt als Arbeiter.
Und die 50 cent wahren ja nur "normale" eine Lohnerhöhung, es ging keine Änderung des Arbeitsvertrages einher.

Und ja, soweit ich probleme im zuge meiner Tätigkeiten sehe handle ich auch, solange man mich lässt. Aber ohne Bennenung bin ich nie in der Rolle einer vEFK
höchstens in der Rolle einer EFK aber eben nur mit der normalen Garantenstellung. Ich verantworte sozusagen nur mein Handel oder nicht Handeln. Wenn es an anderer Stelle kracht, dann kracht es ganz oben, nennt man Organisationsverschulden.

Aber in 2 Wochen habe ich ein Termin mit der GF.
Zitteraal
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Beitrag von Zitteraal »

Nicht ganz..... :rolleyes:

Da Du eine Meisterqualifikation inne hast könnte für Dich im Ernstfall

https://dejure.org/gesetze/StGB/13.html

zutreffen.

Falls Du also auf Grund deiner Qualifikation Missstände erkannt haben müsstest, jedoch nicht reagiert hast bist Du mit dran.

Das nennt man dann "Baueropfer"....... :schimpf:
Liebe Grüße, Bernd
Olaf S-H
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Beitrag von Olaf S-H »

Heili hat geschrieben:... Aber ohne Bennenung bin ich nie in der Rolle einer vEFK ...
Moin heili,

fataler Irrtum. Wenn Du die Aufgaben der VEFK übernimmst und andere meinen, dass Du die VEFK wärest, weil Du Dich entsprechend kümmerst, kannst Du da auch ganz schnell hinkommen. Alles ohne Bestellung.

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Zitteraal
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Beitrag von Zitteraal »

Sag ich doch..... :rolleyes:
Liebe Grüße, Bernd
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Elt-Onkel
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Beitrag von Elt-Onkel »

Hallo,

der Schuß kann aber auch nach hinten losgehen.

Aktueller Fall:

Ich soll eine Wandkonstruktion in einem Verwaltungsgebäude der
deutschen Chemieindustrie erstellen.

Bei der Besichtigung der Baustelle stelle ich fest, daß man im Vorfeld 'schon mal'
alle Aussteifungswände im gesamten WC-Trakt (ca. 50 m²) abgebrochen hat.

Nun steht da ganz allein die dünne Wand zum Treppenhaus.
Wandhöhe: 4,10 m, Wanddicke: 11,5 cm.

Aufgrund der Schlankheit, leider gänzlich außerhalb der Deutschen und
Europäischen Normen. Die Standsicherheit ist nicht gegeben.
Es besteht akute Einsturzgefahr.

Das alles teile ich der verantwortlichen Person mit.

Ergebnis:

Man wünscht keine Belehrungen.
Der Auftrag wird anderweitig vergeben.


...

P.S: Mal sehen, wie lange die Bauarbeiter da noch herumwerkeln.
Vielleicht knickt die Wand ja auch gerade dann aus, wenn der Chef
vom Werk demnächst zum Klo geht.
Zitteraal
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Beitrag von Zitteraal »

Äh, habe ich nicht mal irgendwo gelesen, dass in solchen Fällen die "zuständigen Stellen" informiert werden können/sollen?
Liebe Grüße, Bernd
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