Bestellung Elektrofachkräfte
- Elt-Onkel
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Hallo,
das kann man machen, wenn man sich ein Denkmal setzen möchte.
Es ist 'wie beim Bund'.
Melden macht frei.
Ich bin die Verantwortung los.
Es gibt Leute, die werden besser bezahlt, als ein Bauingenieur.
------
Interessanterweise legt das Chemiewerk aber sonst peinlich genau Wert darauf,
daß alle Sicherheitsbestimmungen zu 1000 % erfüllt werden.
Selbst beim Ausbaggern für Fundamente für (Laternen-) Masten
benötigt man eine Genehmigung der Werkfeuerwehr.
Sicherheitsschuhe auf dem ganzen Gelände - auch im Verwaltungstrakt.
Jedes Jahr einen (den gleichen) Belehrungsfilm 30 min.
...
das kann man machen, wenn man sich ein Denkmal setzen möchte.
Es ist 'wie beim Bund'.
Melden macht frei.
Ich bin die Verantwortung los.
Es gibt Leute, die werden besser bezahlt, als ein Bauingenieur.
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Interessanterweise legt das Chemiewerk aber sonst peinlich genau Wert darauf,
daß alle Sicherheitsbestimmungen zu 1000 % erfüllt werden.
Selbst beim Ausbaggern für Fundamente für (Laternen-) Masten
benötigt man eine Genehmigung der Werkfeuerwehr.
Sicherheitsschuhe auf dem ganzen Gelände - auch im Verwaltungstrakt.
Jedes Jahr einen (den gleichen) Belehrungsfilm 30 min.
...
- Heili
- Null-Leiter
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- Registriert: Dienstag 13. Dezember 2016, 10:00
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Ich reagiere ja immer und das auch schriftlich. Aber wenn andere meine sie wüssten es besser dann ist man eh "fast" machtlos.Zitteraal hat geschrieben:Nicht ganz.....
...Falls Du also auf Grund deiner Qualifikation Missstände erkannt haben müsstest, jedoch nicht reagiert hast bist Du mit dran.
Das nennt man dann "Baueropfer".......
Einen möchte gerne Ing. (nicht elektrotechnisch Art) hat das schon den Job gekostet, weil er meinte kraft seiner Wassersuppe, von mir gesperrte (verblombt und mit Schildern versehen) und als gefährlich eingestufte Maschinen und Geräte zu entplomben, bzw. auf Baustellen zu schicken.
Da bin ich ganz schön in Fahrt gekommen.
- 50Hertz
- Null-Leiter
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juristische Details
Einen so langen Tread zu verfolgen gelingt mir nicht.
Man sieht jedoch, dass sich technisch versierte Personen gerne zu juristischen Fakten äußern.
Wer ist VEFK? Das ist doch eine juristische Frage, die nicht durch E-Fachwissen zu lösen ist.
Die juristische Antwort wüsste ich allerdings auch gerne.
Ich vermute, dass in einem Betrieb, in dem nur eine EFK arbeitet diese automatisch die VEFK ist.
Grüße
50Hertz
Man sieht jedoch, dass sich technisch versierte Personen gerne zu juristischen Fakten äußern.
Wer ist VEFK? Das ist doch eine juristische Frage, die nicht durch E-Fachwissen zu lösen ist.
Die juristische Antwort wüsste ich allerdings auch gerne.
Ich vermute, dass in einem Betrieb, in dem nur eine EFK arbeitet diese automatisch die VEFK ist.
Grüße
50Hertz
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- Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57
Moin 50Hertzz,50Hertz hat geschrieben:... Ich vermute, dass in einem Betrieb, in dem nur eine EFK arbeitet diese automatisch die VEFK ist. ...
wenn nichts geregelt ist, dann herscht hier ein großes Risiko für die EFK. Wenn sie "gut" ist, könnte dies das Ergebnis sein. Es kann aber auch mangels Qualifizierung ein Organisationsverschulden des Untenehmers festgestellt werden. Dies klären dann die Kollegen in den schwarzen Roben.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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- Null-Leiter
- Beiträge: 905
- Registriert: Mittwoch 16. Juli 2014, 14:27
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Ich hoffe nicht...
Moinsen,50Hertz hat geschrieben:Einen so langen Tread zu verfolgen gelingt mir nicht.
Man sieht jedoch, dass sich technisch versierte Personen gerne zu juristischen Fakten äußern.
Wer ist VEFK? Das ist doch eine juristische Frage, die nicht durch E-Fachwissen zu lösen ist.
Die juristische Antwort wüsste ich allerdings auch gerne.
Ich vermute, dass in einem Betrieb, in dem nur eine EFK arbeitet diese automatisch die VEFK ist.
Grüße
50Hertz
bei meinem letzten Arbeitgeber war ich der einzige Elektriker. Mein Nachfolger auch, und dem, der jetzt gesucht wird, wird es wohl auch nicht anders ergehen.
Die Arbeitsorganisation läuft in erster Linie so, dass streng zwischen "Geologenarbeit" und "Nichtgeologenarbeit" unterteilt wird.
Da Arbeiten mit Strom grundsätzlich "Nichtgeologenarbeit" sind, werden diese Arbeiten auch von Menschen erledigt, welche nicht Geologen sind. Ob es sich dabei um Schlosser, Schreiner, Maurer, Bauhelfer oder Elektriker handelt, ist Nebensache.
Natürlich mit entsprechendem Ergebnis.
Ich hoffe nicht, das ein angestellter Elektriker vor Gericht zur vEFK erklärt wird und haften muss, oder?!?
Gruß,
Ocho
- kabelmafia
- Beiträge: 7503
- Registriert: Montag 7. April 2003, 22:25
- Wohnort: eigentlich Hamburg, aber überall und nirgends
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Moin,
nur wenn du auch die Tätigkeiten einer vEFK ausführt.Ich hoffe nicht, das ein angestellter Elektriker vor Gericht zur vEFK erklärt wird und haften muss, oder?!?
Der Strom kann ruhig bunt sein-ohne Kabel nützt das nix.
Bild: NAKBA 3x95/50sm 0,6/1kV VDE U 0250:1936
Dieser Beitrag wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt und basiert auf fundierten Kenntnissen der elektrotechn. Regelwerke. Er ist eine pers. Interpretation des Autors. Etwaige rechtliche Empfehlungen und Hinweise sind unverbindlich, eine Rechtsberatung findet nicht statt.
Haftungsansprüche gegen den Autor, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der angebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht werden, sind ausgeschlossen.
Bild: NAKBA 3x95/50sm 0,6/1kV VDE U 0250:1936
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