Bestellung Elektrofachkräfte

Alles rund um die Arbeitssicherheit.
MOMA2
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Fachartikel zum Thema

Beitrag von MOMA2 »

Erlangung und Erhalt der Elektrofachkraft-Qualifikation - Mythen und Fakten zu einem viel diskutierten Thema (Teil 1)
Ralf Ensmann und Markus Klar (2011)

http://www.ensmann.com/fachartikel.html
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Strippe-HH
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Beitrag von Strippe-HH »

Oberwelle hat geschrieben: bei "uns" bekommen ausgelernte Fachkräfte erst nach einer Einarbeitungszeit und einer gesondert schriftlichen und mündlichen Prüfung die Berechtigung am "Strom zu fummeln".
Ich sehe dies nicht als Affentheater sondern als eine Notwendigkeit.
Man möchte sich schließlich auf den Kollegen verlassen können ( und müssen ).
Das klingt so als wenn in deiner Firma der Gesellenbrief nicht ausreicht für denen vorher 3,5 Jahre gelernt wurde.
Das "Verlassen auf den neuen Kollegen" und die Qualifikation des Mitarbeiters wird in der Regel in der Probezeit festgestellt.
In deiner Firma würde ich nie anfangen wenn ich da noch zusätzliche Prüfungen ablegen solle.
Es gibt in der heutigen zeit wo ein Mangel an Fachkräften herrscht schon wieder genügend Elektrobetriebe die vor jeden Neubewerber den roten Teppich ausrollen anstatt die Leute noch zusätzlich nach Eignung zu prüfen.
Immer das Beste draus machen
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Oberwelle
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Beitrag von Oberwelle »

Moin Strippe-HH,

bei "uns" sind Berührungen ( oder auch nur Näherungen )an einen Leiter in der Regel einmalig ( dann nicht mehr Möglich )..

OW
.
Ich kann über die Richtigkeit / Vollständigkeit meiner Angaben keine Gewähr übernehmen. Immer alle Vorschriften beachten !
Challenger
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Beitrag von Challenger »

Hallo,
ich kann eure Bedenken bzgl. der Bestellung und dem damit verbunden Abfragen/Feststellen von z.B. Normerkenntnis nicht teilen.
Wenn ich bisher zufriedenstellend gearbeitet hab, würde mich mangelnde Normerkenntnis doch nicht den Job kosten. Eventuelle Defizite feststellen, beseitigen, dokumentieren. Alles gut.
Hätte auch den Vorteil, dass alle über das Selbe sprechen. Es gibt immer welche die von sich aus neues lernen, andere muss man dazu anhalten.
So müssen Regelwerke auch wirklich angeschafft und der Zugriff darauf auch sichergestellt werden.
In der Industrie ist es nicht unüblich, dass ein "Neuer" erstmal 1 Jahr mitläuft, bevor er alleine auf Maschinen und Anlagen losgelassen wird. Im Handwerk wohl.
Vom angesprochenen Fachkräftemangel ist zu meinem Arbeitgeber wohl noch nichts durchgedrungen, wenn ich die aktuellen Verhandlungen so betrachte.
Zum Arbeitgeber meiner Frau ist noch viel weniger durchgedrungen (Pflegefachkraft):cool:
@Strippe-HH: Ich würde lieber nicht in einem Betrieb arbeiten, in dem meine Eignung 2rangig ist.
Ist aber nur meine persönliche Meinung.

Vielleicht teilt der TE uns nochmal mit wie es in seinem Unternehmen umgesetzt und gelebt wird. Aus der Erfahrung heraus behaupte ich, das zur verfügung gestellte Literatur eher unbeachtet bleibt.

Gruß Andreas
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Tobi P.
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Beitrag von Tobi P. »

Moin Challenger,

worüber hier diskutiert wird interessiert im Standard-Handwerksbetrieb so oder so keine Sau. Prüfung abgelegt und Gesellenbrief in der Tasche => qualifiziert. Ob der Bewerber für den Job geeignet ist stellt sich in der Probezeit heraus, irgendwelche Bestellungen oder großartige Betriebsorganisationen existieren nicht.
Ich bin jedenfalls froh in einem Betrieb zu arbeiten in dem ich als ausführender Monteur noch die Freiheit zu selbstständigen Entscheidungen habe und mir nicht jeder Handgriff vorgebetet wird. Bedeutet im Klartext dass ich einen Auftrag mit Plänen und Infos zur Baustelle bekomme und dann dafür verantwortlich bin dass die Baustelle läuft - bei größeren Projekten natürlich inkl. der Führung des zusätzlichen Personals, Aufmaßerstellung, Materialplanung und so weiter. Bei Unstimmigkeiten oder speziellen Fragestellungen spricht man natürlich noch mal mit dem Projektleiter im Büro aber im großen und ganzen organisieren wir unsere Baustellen selbstständig. Ich weiss, das ist für einige hier unvorstellbar und kommt Sodom und Gomorra gleich aber ich hab den Beruf ja schliesslich gelernt um selbstständig darin arbeiten zu können.


Gruß Tobi
Gründer und 1. Vorsitzender des "Vereins der Freunde des 175kVA Bosch"
Challenger
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Beitrag von Challenger »

Hi Tobi P.,
für mich schließen sich Bestellung und eigenverantwortliches Arbeiten nicht aus.
Ich bin noch mit ehem. Mitschülern meiner Berufschulklasse (Elektroinst. Handwerk) in Kontakt. Einige haben bis heute nicht eine Norm gesehen, haben ihr Wissen nur aus "Überlieferung". Sie würden sich über eine Bestellung freuen, hätten dann Zugang zu Normen.
Ich bin völlig bei dir, dass eine gestandene Fachkraft selbstständig Lösungen findet und Entscheidungen trifft, diese auch verantwortet. Dafür ist sie Fachkraft.
Da hilft ihr keine Bestellungsurkunde, sie schadet aber doch auch nicht.
Ich möchte nur beleuchten, dass eine ordentliche Organisation auch eine Chance zur Verbesserung sein kann. Und nicht per se als bösartige Gängelung gesehen werden muss.

Gruß Andreas
Will Griggs on fire...
Olaf S-H
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Beitrag von Olaf S-H »

Challenger hat geschrieben:... Eventuelle Defizite feststellen, beseitigen, dokumentieren. Alles gut. ...
Moin Challenger,

dies ist der richtige Weg.

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Olaf S-H
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Beitrag von Olaf S-H »

Moin Strippe,
Strippe-HH hat geschrieben:... In deiner Firma würde ich nie anfangen wenn ich da noch zusätzliche Prüfungen ablegen solle. ...
aber es ist Dir bekannt, dass wir mit einer gefährlichen Energie arbeiten. Hersteller führen Rückrufaktionen durch, wenn festgestellt wird, dass die Produkte fehlerhaft sind. Ob wir demnächst auch die frisch ausgelernten zurückgeben dürfen?

Ich hatte vor Weihnachten einen Fall in Berlin. Dort hat der Dünnbrett-Elektriker eine neue Zuleitung zu einer Verteilung erstellt:
  • Verlegung mit kunststoffkanal in einem "notwendigen Treppenraum"
  • Offenlassen von Wanddurchbrüchen (S90-Schott fehlt)
  • Montage einer ungeeigneten Verteilung (man kann durch Gehäuseöffnungen ins Innere greifen)
Solche "Fachkräfte" gehören aus dem Verkehr gezogen!
Strippe-HH hat geschrieben:... Es gibt in der heutigen zeit wo ein Mangel an Fachkräften herrscht schon wieder genügend Elektrobetriebe die vor jeden Neubewerber den roten Teppich ausrollen anstatt die Leute noch zusätzlich nach Eignung zu prüfen.
Juhu, wir lösen ein Problem (keine Fachkräfte) indem wir ein neues Problem aufmachen (viele schlechte Fachkräfte). :D

Gruß Olaf
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Lightyear
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Registriert: Sonntag 10. Juni 2007, 16:41

Beitrag von Lightyear »

So sinnvoll die ganze Bestellerei auch sein mag, so wenig erlebe ich sie in der Praxis.
Mich würde echt brennend interesieren, in welchen Handwerksbetrieben welcher Größen ihr alle arbeitet - mir fällt hier in der Region in der Tat kaum ein Betrieb des Elektrohandwerks (1-50 Mitarbeiter) ein, der etwas Anderes bestellt, als Material beim Großhandel...
Olaf S-H
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Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57

Beitrag von Olaf S-H »

Moin Lightyear,

ich frage im Zuge meiner Tätigkeiten die Bestellungen der Fachbetriebe ab. Ob diese "formvollendet" durchgeführt wurden, kann ich nicht prüfen.

Industriebetriebe nutzen dieses Insturment sehr gerne. Auch "Staatsbetriebe" handhaben es oft so. Hierdurch wird eine "Verbindlichkeit" hergestellt - alle Akteure haben Kenntnis über Pflichten und Kompetenzen. Alles andere läuft dann unter konkludentem Handeln und beschert den Juristen im Schadensfall reichlich Arbeit.

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
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