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Rufbereitschaft und Alleinarbeit?

Verfasst: Freitag 9. Dezember 2016, 08:25
von Zitteraal
Hallo Kollegen,

es soll eine Rufbereitschaft eingerichtet werden, beteiligt wären eine EFK, zwei Betriebsschlosser sowie ein Hausleittechniker (zwar EFK, aber nicht im Anlagenbereich).

Die zu betreuende Liegenschaft hat einen sehr hohen Elektrotechnik-Anteil, es geht um mehrere Gebäude, beschäftigt sind insgesamt ca. 300 Personen.

Gesetzt den Fall, es stünde eine Anlagenstörung in einem der Technikbereiche/Räume an und die EFK wäre nächtens alleine im Einsatz (es besteht allerdings ein 24 Stunden besetzter Wachdienst, der jedoch nicht direkt beteiligt werden kann/darf), wie wäre die Alleinarbeit zur Störungsbeseitigung an elektrischen Anlagen in einem solchen Fall zu bewerten?

Anlagen: Großkälte, Lüftung/Klima, Heizung, Wasser/Abwasseraufbereitung, usw., also das komplette Programm!

Verfasst: Freitag 9. Dezember 2016, 08:44
von kabelmafia
Moin,

die DGUV Regel 112-139 zum Thema Alleinarbeit kennst du bestimmt schon?

Verfasst: Freitag 9. Dezember 2016, 08:54
von Zitteraal
Kenne ich, allerdings wird eine solche Anlage nicht in Betracht gezogen, man beruft sich auf die Bereitstellung eines Dienst-Mobiltelefons.

Zudem ist die Liegenschaft sehr weiträumig, auch und gerade in den Technik-Räumen. Dadurch ist die Möglichkeit der "ersten Hilfe" nicht gegeben, die Wege sind schlicht zu lang.

Nachtrag: Bis Hilfe eintrifft können bei Einsatz einer Notrufeinrichtung im schlimmsten Fall ca. 15 bis 20 Minuten vergehen bis der Wachdienst einen Verunfallten auffindet.