Rufbereitschaft und Alleinarbeit?
Verfasst: Freitag 9. Dezember 2016, 08:25
Hallo Kollegen,
es soll eine Rufbereitschaft eingerichtet werden, beteiligt wären eine EFK, zwei Betriebsschlosser sowie ein Hausleittechniker (zwar EFK, aber nicht im Anlagenbereich).
Die zu betreuende Liegenschaft hat einen sehr hohen Elektrotechnik-Anteil, es geht um mehrere Gebäude, beschäftigt sind insgesamt ca. 300 Personen.
Gesetzt den Fall, es stünde eine Anlagenstörung in einem der Technikbereiche/Räume an und die EFK wäre nächtens alleine im Einsatz (es besteht allerdings ein 24 Stunden besetzter Wachdienst, der jedoch nicht direkt beteiligt werden kann/darf), wie wäre die Alleinarbeit zur Störungsbeseitigung an elektrischen Anlagen in einem solchen Fall zu bewerten?
Anlagen: Großkälte, Lüftung/Klima, Heizung, Wasser/Abwasseraufbereitung, usw., also das komplette Programm!
es soll eine Rufbereitschaft eingerichtet werden, beteiligt wären eine EFK, zwei Betriebsschlosser sowie ein Hausleittechniker (zwar EFK, aber nicht im Anlagenbereich).
Die zu betreuende Liegenschaft hat einen sehr hohen Elektrotechnik-Anteil, es geht um mehrere Gebäude, beschäftigt sind insgesamt ca. 300 Personen.
Gesetzt den Fall, es stünde eine Anlagenstörung in einem der Technikbereiche/Räume an und die EFK wäre nächtens alleine im Einsatz (es besteht allerdings ein 24 Stunden besetzter Wachdienst, der jedoch nicht direkt beteiligt werden kann/darf), wie wäre die Alleinarbeit zur Störungsbeseitigung an elektrischen Anlagen in einem solchen Fall zu bewerten?
Anlagen: Großkälte, Lüftung/Klima, Heizung, Wasser/Abwasseraufbereitung, usw., also das komplette Programm!