Fingersicherheit Schützkontakte im Schaltschrank

Alles rund um die Arbeitssicherheit.
Spezi
Null-Leiter
Beiträge: 31
Registriert: Montag 14. März 2016, 13:25

Beitrag von Spezi »

Bei einigen der Schütze sind auf Grund der Anlagenart beide "Reihen" verdrahtet.
IH-Elektriker
Null-Leiter
Beiträge: 1841
Registriert: Mittwoch 9. Januar 2013, 11:18

Beitrag von IH-Elektriker »

Es gibt ggf. vom Schützhersteller so Berührungsschutzkragen, einfach mal nachhaken.

Für Stromschienen gibt es eigentlich von fast allen Herstellern auch entsprechende Unterteile um völlige Fingersicherheit herzustellen....
manny296
Null-Leiter
Beiträge: 87
Registriert: Sonntag 2. Januar 2005, 14:09
Kontaktdaten:

Beitrag von manny296 »

Moin,
denke doch mal das es für solche Schütze auch zusätzliche Abdeckungen gibt. Welcher Hersteller ist das?

Gruß Manny

Edith: Da habe ich einen Beitrag übersehen :-)
Dr Mik
Null-Leiter
Beiträge: 217
Registriert: Donnerstag 17. Juli 2003, 10:25
Kontaktdaten:

Beitrag von Dr Mik »

bernd52 hat geschrieben:muß das nicht auch? Die hinteren sind doch für Stromschienen...:confused:
Nö, warum ? Sind 2 Kammern, somit braucht man keine Twinhülsen.

Das Schütz ist von Eaton, die Abdeckungen für z.B. DILM65 heissen DILM65-XIP2X.
Spezi
Null-Leiter
Beiträge: 31
Registriert: Montag 14. März 2016, 13:25

Beitrag von Spezi »

Erst einmal danke für die Rückmeldungen.
Olaf S-H
Beiträge: 13786
Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57

Beitrag von Olaf S-H »

Moin Spezi,

an Deinem Foto kann ich so nicht nachteiliges erkennen. Die VDE 0660-514 führt das seitliche Fingereinführen nicht auf. Auch das umfassen einer Sammelschiene, um von hinten an aktive Teile zu gelangen, ist dort nicht aufgeführt.

Stell bitte ein Bild des gesamten Schrankes ein.

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Antworten