Stromunfall mit Bahnstrom?

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Elt-Onkel
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Beitrag von Elt-Onkel »

Hallo,

früher war die Feuerwehr nur zur Brandbekämpfung da.

Das hat sich geändert.

Neuerdings steht in jedem Brandschutzgesetz eines jeden Bundeslandes
im § 1 zweierlei:
A) Brandbekämpfung
B) Hilfeleistung
(Also ein Gesetz steht am Anfang)

Unter B) fällt alles, was nicht brennt, und der Hilfe bedarf.

Also Verkehrunfälle abarbeiten,
Kranken- und Verletztenhilfe,
Tierrettung,
Sach- und Umweltschutz, pp.

Also ruft jemand um Hilfe,
dann ist IMMER zuerst die Feuerwehr gefragt.

Die Feuerwehr ist als Multitalent IMMER als erstes zuständig.
(Behördenmitarbeiterfrage: Bin ich zuständig ?)

Die Feuerwehr hat dann 24 Stunden Durchhaltezeit zu garantieren,
danach das THW 3 Tage,
danach die Bundeswehr unbegrenzt.

Bei der Feuerwehr sind BF und FF gleichgestellt.

Selbstverständlich kann sich die örtliche Feuerwehr Sachverständigenrat beiziehen,
wenn in den eigenen Reihen keine entsprechende Fachkraft / Gerät vorhanden ist.

Beispiel:

Bei uns im Kreis besitzt nur eine einzige Feuerwehr eine Schornsteinfegerausrüstung.
Kommt es zu einem Schornsteinbrand, wird exakt diese Feuerwehr mit alarmiert.
Das steht dann so in der Alarm- und Aurückeordnung.
(Ausrückeordnung = Verordnung, also dem Gesetz nachgestellt, aber ebenfalls rechtsverbindlich.)

Also:

Befindet sich nicht eine Autobahn, sondern eine Eisenbahn sich im Bereich einer Feuerwehr,
ist in der Alarm- und Ausrückeordnung das zu berücksichtigen.
In Feuerwehrbedarfsplan wird dann festgelegt, welche Gerätschaften dafür vorgehalten werden müssen,
um einerseits die Brandbekämpfung, und andererseits die Hilfeleistung sicherzustellen.

Beispiel:

Die Feuerwehr Lehrte ist zuständig für den (riesengroßen) Bahnhof Lehrte (bei Hannover).
Also besitzt die eine Ausrüstung zum Andocken an Kesselwagen, um Flüssigkeiten abzupumpen.
(Die Ausrüstung habe ich vor 5 Jahren übernommen, als seinerzeit deren Neuausstattung kam.)

...

P.S.
So ist meine (eigene) Beriebsfeuerwehr umfangreicher ausgestattet,
als die örtliche Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde.
Olaf S-H
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Beitrag von Olaf S-H »

Elt-Onkel hat geschrieben:... Brandschutzgesetz eines jeden Bundeslandes ... Feuerwehrbedarfsplan ...
Moin Elt-Onkel,

Danke, super Diskussionsgrundlage. Bei der Feuerwehr Ahrensburg habe ich im Feuerwehrbedarfsplan gefunden, dass ein Erdungsgeschirr vorhanden ist.

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
IH-Elektriker
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Beitrag von IH-Elektriker »

Elt-Onkel hat geschrieben: So ist meine (eigene) Beriebsfeuerwehr umfangreicher ausgestattet,
als die örtliche Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde.

Warum wundert mich das jetzt gar nicht mal.....? :D ;)
zebra-ma
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Beitrag von zebra-ma »

Elt-Onkel hat geschrieben:Hallo,
früher war die Feuerwehr nur zur Brandbekämpfung da.

Das hat sich geändert.
Neuerdings steht in jedem Brandschutzgesetz eines jeden Bundeslandes
im § 1 zweierlei:
A) Brandbekämpfung
B) Hilfeleistung
(Also ein Gesetz steht am Anfang)
Jipp. Im BHKG um den Punkt 3 Großschadenslagen und Katastrophen erweitert.
Elt-Onkel hat geschrieben: Unter B) fällt alles, was nicht brennt, und der Hilfe bedarf.
Nöööö sicherheit nicht alles. Sondern dann, wenn eine Gefährdung für Mensch- und / oder Tierleben besteht oder eine Gefährdung von Sachgütern....

Die oft zitierte Ölspur fällt da in einigen Bundesländern nicht mehr drunter.... es ist also nicht 100% klar definiert.
Elt-Onkel hat geschrieben: Also ruft jemand um Hilfe,
dann ist IMMER zuerst die Feuerwehr gefragt.
Nein. Nicht zu allen Lagen, zu denen die Feuerwehr gerufen wird ist auch per Gesetz eine Lage für die Feuerwehr. In der Regel können und werden Hilfeleistungen aller Art für den Verusacher kostenpflichtig.
Elt-Onkel hat geschrieben: Die Feuerwehr ist als Multitalent IMMER als erstes zuständig.
(Behördenmitarbeiterfrage: Bin ich zuständig ?)
Auch hier: Nein. Feuerwehr ist nicht der kostenlose Hausmeisterdienst der für alles sein Personal und Material her halten muss.
Elt-Onkel hat geschrieben: Die Feuerwehr hat dann 24 Stunden Durchhaltezeit zu garantieren,
danach das THW 3 Tage,
danach die Bundeswehr unbegrenzt.
Steht wo?
Elt-Onkel hat geschrieben: Bei der Feuerwehr sind BF und FF gleichgestellt.
Steht wo und würde ich jetzt auch grundsätzlich verneinen.
Elt-Onkel hat geschrieben: Also:

Befindet sich nicht eine Autobahn, sondern eine Eisenbahn sich im Bereich einer Feuerwehr,
ist in der Alarm- und Ausrückeordnung das zu berücksichtigen.
In Feuerwehrbedarfsplan wird dann festgelegt, welche Gerätschaften dafür vorgehalten werden müssen,
um einerseits die Brandbekämpfung, und andererseits die Hilfeleistung sicherzustellen.
Richtig. Und das ist mit der Hinterlegung des Notfallmanagers in der AAO auch erfolgt. Weitere Maßnahmen sind dann in der Verantwortung des Betreibers dieser Bahnstrecke. Ähnliches gilt für Straßenbahnen. Verantwortlich ist im Schadensfall der Betreiber. Der kann durchaus einen Vertrag mit der örtlichen Feuerwehr eingehen, in dem er die Materialien, Ausbildung usw. stellt (Sprich: Bezahlt) Beispielhaft ist hier u.a. die Feuerwehren in Duisburg (AB-Rüst/Schiene) bzw. Düsseldorf zu nennen. Wir haben meines Wissens keinen Vertrag mit der DVG und in so fern werden diese bei einem Schadensfall im Straßenbahnbereich hinzu gezogen.

Gruß
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Elt-Onkel
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Beitrag von Elt-Onkel »

Hallo,
zebra-ma hat geschrieben:

Auch hier: Nein. Feuerwehr ist nicht der kostenlose Hausmeisterdienst der für alles sein Personal und Material her halten muss.


Leider ufert es immer mehr so aus.

Beispiel:

Auf den HLF's der BF Hannover gibt es jetzt auch eine Kiste,
wo die Ausrüstung eines üblichen Schlüsseldienstes verstaut ist.

Ich habe mal die Einsatzzahlen von Hannover (incl. FF) und die
von unserer Gemeinde verglichen.
Und siehe da, das was auf dem Land mit Nachbarschaftshilfe funktioniert,
führt in Hannover zu einer Alarmierung der BF.
Insofern liegen die Einsatzzahlen pro Einwohner in Hannover höher.

Selbstverständlich versucht die Gemeinde die Kosten für TH-Einsätze
sich von den Verursachern wieder zu holen.

Beispiel:

Abhauen von Eiszapfen an Dachrinnen über Bürgersteigen
im Innenstadtbereich.

Wir haben dafür mal 55 Minuten Drehleitereinsatz samt Personal
bezahlen müssen.

Beispiel:

In einem Haus mit Balkonen in unserer Gemeinde hat es bei Regen in einer Wohnung
unter der Geschoßdecke Wassertropfen gegeben.

Also FF alarmiert.

Ergebnis:
In der darüber liegenden Wohnung war der Balkongully verstopft.
Also Gully gereinigt, und wieder eingerückt.


...
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Beitrag von Elt-Onkel »

Hallo,

bezüglich Gleichstellung von BF und FF:
zebra-ma hat geschrieben:

Steht wo und würde ich jetzt auch grundsätzlich verneinen.


Es regelt das Gesetz, ob BF oder FF oder Pflichtfeuerwehr.

Städt mit über 100'000 Einwohner MÜSSEN eine BF unterhalten
(Ausnahme Hildesheim - die haben per Ausnahmegenehmigung eine BF.)

Für den Einsatz ist es piepegal ob BF oder FF.

Alle habe gleiche Rechte, gleiche Pflichten.

Lediglich die Verfügbarkeit ist bei der BF größer,
und daher für große Städte so vorgeschrieben.
Wenn dem nicht so wäre, würde ein Stadtkämmerer gerne
auf die preiswerten FF-Leute zurückgreifen.

Ich kenne eine Gemeinde, da hat der Bürgermeister seine eigene
BF kreiert.
In seiner Gemeinde werden nur Mitarbeiter eingestellt,
die auch aktive Feuerwehrleute sind.


...
zebra-ma
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Beitrag von zebra-ma »

Mahlzeit,
Elt-Onkel hat geschrieben:Hallo,

bezüglich Gleichstellung von BF und FF:

Es regelt das Gesetz, ob BF oder FF oder Pflichtfeuerwehr.

Städt mit über 100'000 Einwohner MÜSSEN eine BF unterhalten
(Ausnahme Hildesheim - die haben per Ausnahmegenehmigung eine BF.)
Nööö hat wenn eher was mit Kreisfreien Städten, Bezirksregerungen usw. zu tun. Es gibt auch mittlerweile Berufsfeuerwehren, in Städten unter 100t Einwohner. Bei Berufsfeuerwehr ist die Freiwillige Feuerwehr ein Teil der BF und untersteht dieser....
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Elt-Onkel
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Beitrag von Elt-Onkel »

Hallo,

das ist der Ausnahmefall, wenn es gleichzeitig eine BF und eine FF gibt.

Ansonsten sind die Feuerwehren gleichgestellt.


...
zebra-ma
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Beitrag von zebra-ma »

Elt-Onkel hat geschrieben:Hallo,

das ist der Ausnahmefall, wenn es gleichzeitig eine BF und eine FF gibt.

Ansonsten sind die Feuerwehren gleichgestellt.


...

Ähmmmm wir haben in Deutschland 106 Berufsfeuerwehren in Deutschland.... und allesamt haben eine unterstellte FF.... ;-)

Alles gut
Teletrabi
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Beitrag von Teletrabi »

didy hat geschrieben: Das war wann ungefähr?
Vor etwa 20 Jahren im Zuge der Privatisierung. Seither sind die Standorte (meist Ausbesserungswerken angegliedert) bestenfalls interne Betriebsfeuerwehr oder ganz in dieser Funktion aufgelöst.

[/QUOTE]
Pflicht hin oder her. Bis der Notfallmanager da ist, dauert es allemal deutlich länger, als bei der örtlichen Feuerwehr...[/QUOTE]

Das ist das Problem... Und wenn einfach nur mal auf einer Mehrgleisigen Trassen was passiert gehen dem NFM auch ganz schnell die Garnituren aus, wenn man in jedem Gleis beidseitig Erden will. Da ist's mit eintreffen ja noch nicht getan, da geht dann 'ne weitere halbe Stunde für das heranschaffen weiterer Erdungsgarnituren und nochmal für deren Einbau drauf...

zebra-ma hat geschrieben: > schöner Irrglaube

In wie fern?
Na die Kommunen sind seid jeher verpflichtet, eine der örtlichen Gefahrensituation angemessene Feuerwehr zu unterhalten. Dazu gehört zweifelsfrei auch Hilfeleistung auf Verkehrswegen.

Früher gab's die verdrängende Regelung, dass die Bahn sich darum in eigener Zuständigkeit kümmert. Wie halt auch der Bund mit seinem BGS die polizeiliche Rolle im Kontext der Bahn selbst wahrnahm statt den Landespolizeien. Das ist aber der Stand aus Zeiten der "Bundesbahn" und seither weggefallen. Die "Bahn-Bahn" hat keine eigenen primären Zuständigkeiten und Fähigkeiten zur Brandbekämpfung und Hilfeleistung auf den Trassen mehr. Es wurde ja sogar ausdrücklich damit begründet, dass die örtlichen Feuerwehren geeignetes Gerät für Hilfeleistung bei Straßenunfällen sowieso vorhielten und schneller vor Ort seien als DB-Standorte es leisten könnten. damit liegt die Zuständigkeit klar bei den Kommunen. Zwar unterstützt die Bahn diese mit Fachwissen und Ansprechpartner in form des NFM sowie Ausbildungsmaterialen. Aber primäre Zuständigkeit liegt bei der Kommune als Träger des Branschutzes. Und dazu gehört dann m.E. auch die Befähigung zum Bahnerden, anderenfalls kann man wohl kaum von leistungsfähiger Hilfe auf den Trassen sprechen. Dass der NFM das auch kann und anbietet, reicht hier m.E. keineswegs zum Freikaufen aus der eigenen Verantwortung.
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