Kind stirbt bei Stromunfall – Gutachten belastet Supermarkt
- bettmann
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Re: Kind stirbt bei Stromunfall – Gutachten belastet Supermarkt
Hallo,
Stand heute.
Wenn man auf der Spiegel-Seite ganz nach unten scrollt, hat man eine gewisse Historie der Ereignisse.
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/t ... 47455.html
bettmann
Stand heute.
Wenn man auf der Spiegel-Seite ganz nach unten scrollt, hat man eine gewisse Historie der Ereignisse.
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/t ... 47455.html
bettmann
Yo, wir schaffen das !!! (Bob der Baumeister)
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- Null-Leiter
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Re: Kind stirbt bei Stromunfall – Gutachten belastet Supermarkt
Interessanter Prozeßverlauf,
schwache Argumentation der Staatsanwaltschaft offensichtlich aus technischer Unkenntnis, oder man will keinem Verursacher weh tun,
Problem der fristgerechten Wiederholungsprüfung zur Erkennung technischer Mängel überhaupt nicht beleuchtet (zumindestens laut Presse),
offensichtlich fehlt auch der Nebenklage dieser Sachverstand und ließt keine "dieSteckdose.net",
Schade für die betroffenen Opfer, Kind und Familie,
Pfuscher habe es wieder leicht und müssen sich nicht um Gegenargumente bemühen und können so weitermachen wie bisher, ...
schwache Argumentation der Staatsanwaltschaft offensichtlich aus technischer Unkenntnis, oder man will keinem Verursacher weh tun,
Problem der fristgerechten Wiederholungsprüfung zur Erkennung technischer Mängel überhaupt nicht beleuchtet (zumindestens laut Presse),
offensichtlich fehlt auch der Nebenklage dieser Sachverstand und ließt keine "dieSteckdose.net",
Schade für die betroffenen Opfer, Kind und Familie,
Pfuscher habe es wieder leicht und müssen sich nicht um Gegenargumente bemühen und können so weitermachen wie bisher, ...
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Re: Kind stirbt bei Stromunfall – Gutachten belastet Supermarkt
Moin Funker,
es stellt sich bei Presseberichten immer die Frage, ob der Sachverhalt richtig wiedergegeben wurde. In der Regel schalten Gerichte Sachverständige ein - aber da gibt es auch 3 Gruppen: gute, schlechte und die "dritte Gruppe".
Gruß Olaf
es stellt sich bei Presseberichten immer die Frage, ob der Sachverhalt richtig wiedergegeben wurde. In der Regel schalten Gerichte Sachverständige ein - aber da gibt es auch 3 Gruppen: gute, schlechte und die "dritte Gruppe".
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
- edison
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Re: Kind stirbt bei Stromunfall – Gutachten belastet Supermarkt
Diese Info ist mir neu, hast Du da weitere Infos?EIB-Nutzer hat geschrieben: ↑Samstag 15. Dezember 2018, 23:20 ...
in einigen Bundesländer ist oder war Innung-Mitgliedschaft Pflicht, u.a in NRW.
...
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Re: Kind stirbt bei Stromunfall – Gutachten belastet Supermarkt
https://www.abendblatt.de/hamburg/artic ... cleverpushHamburg. Im Prozess um den Tod eines Vierjährigen, der an einer Supermarktkasse einen Stromschlag erlitten hatte, hat das Amtsgericht Hamburg-Harburg die Marktbetreiber zu jeweils zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Der 44-Jährige und seine 48 Jahre alte Schwester hätten sich der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen schuldig gemacht, sagte die Richterin am Donnerstag. Was hier passiert sei, sei "das Schlimmste, was Eltern widerfahren könne".
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Re: Kind stirbt bei Stromunfall – Gutachten belastet Supermarkt
Apostoli hat geschrieben: ↑Donnerstag 24. Januar 2019, 12:29https://www.abendblatt.de/hamburg/artic ... cleverpushHamburg. Im Prozess um den Tod eines Vierjährigen, der an einer Supermarktkasse einen Stromschlag erlitten hatte, hat das Amtsgericht Hamburg-Harburg die Marktbetreiber zu jeweils zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Der 44-Jährige und seine 48 Jahre alte Schwester hätten sich der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen schuldig gemacht, sagte die Richterin am Donnerstag. Was hier passiert sei, sei "das Schlimmste, was Eltern widerfahren könne".
Leider soll man um den Artikel lesen zu können sich anmelden und ein Abo von 7,90€ pro Monat abschließen....wobei die ersten 30 Tage kostenfrei wären
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Re: Kind stirbt bei Stromunfall – Gutachten belastet Supermarkt
Deswegen habe ich die Kernaussage der dpa Meldung auch zitiert... viel mehr steht im Artikel nicht. den Link darf man gerne als Quellenangabe interpretieren.
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- Null-Leiter
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Re: Kind stirbt bei Stromunfall – Gutachten belastet Supermarkt
Hallo,
mein Mitleid für die Supermarktbesitzer ist nicht vorhanden. Und wenn da auch auf einmal die Fachfirma nicht zu ermittel ist gehe ich von Selbst-Fummeln und Kummpel-Murks aus. Ich kann es mir so richtig Vorstellen wie mit "Ach das geht doch, dafür haben wir kein Geld, mach billig %Name%, ist Sache von XY" das ganze Abgehandelt wurde. Und ich hätte es auch für richtig gefunden wenn eine Verurteilung wegen Totschlages mit einer auch in der Berufung und Revision nicht mehr zur Bewährung aussetzbaren Haftstrafe ergangen wäre. Am besten mit Sofort-Vollzug.
Nur mal so zur Vorsorge für Leute die ähnlich handeln. Nicht das ein Einzelner Fall grundsätzlich was ändern würde, aber wenn dann vermehrt so Geurteilt wird wird das mit Sicherheit wahrgenommen und der ein oder andere Überlegt sich ob der Gewinn das Risiko wert ist.
MfG
Ralf
mein Mitleid für die Supermarktbesitzer ist nicht vorhanden. Und wenn da auch auf einmal die Fachfirma nicht zu ermittel ist gehe ich von Selbst-Fummeln und Kummpel-Murks aus. Ich kann es mir so richtig Vorstellen wie mit "Ach das geht doch, dafür haben wir kein Geld, mach billig %Name%, ist Sache von XY" das ganze Abgehandelt wurde. Und ich hätte es auch für richtig gefunden wenn eine Verurteilung wegen Totschlages mit einer auch in der Berufung und Revision nicht mehr zur Bewährung aussetzbaren Haftstrafe ergangen wäre. Am besten mit Sofort-Vollzug.
Nur mal so zur Vorsorge für Leute die ähnlich handeln. Nicht das ein Einzelner Fall grundsätzlich was ändern würde, aber wenn dann vermehrt so Geurteilt wird wird das mit Sicherheit wahrgenommen und der ein oder andere Überlegt sich ob der Gewinn das Risiko wert ist.
MfG
Ralf
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Re: Kind stirbt bei Stromunfall – Gutachten belastet Supermarkt
Moin zusammen,
schon komisch, wenn man nach 2 Jahren nicht mehr weiß, wer was gemacht hat. Gibt es denn keine Rechnungen dazu?
Das Urteil zeigt, dass auch der Betreiber in der Haftung steht. Eine Bewertung des Strafmaßes möchte ich hier nicht vornehmen - wichtig ist aus meiner Sicht aber das Signal: Der BETREIBER ist verantwortlich.
Das Mitgefühl gilt der Famile und den Hinterbliebenen.
Gruß Olaf
schon komisch, wenn man nach 2 Jahren nicht mehr weiß, wer was gemacht hat. Gibt es denn keine Rechnungen dazu?
Das Urteil zeigt, dass auch der Betreiber in der Haftung steht. Eine Bewertung des Strafmaßes möchte ich hier nicht vornehmen - wichtig ist aus meiner Sicht aber das Signal: Der BETREIBER ist verantwortlich.
Das Mitgefühl gilt der Famile und den Hinterbliebenen.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794