Arbeiten an Computer
- didy
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Nur weil ein Studierter ein Stück Papier hat, wo draufsteht, das er das Fach Informatik studiert, heißt das doch noch lange nicht, das er mehr davon versteht, als der Feinmechaniker, der es seit Jahren macht.
Ich habe leider schon mit vielen Leuten zu tun gehabt, die so ein Stück Papier hatten, aber von der Praxis keine Ahnung hatten.
(Dipl ING´s, 5 Jahres Meisterchen, Telekomiker, Architekten, Fachplaner usw.)
andi2206
Ich habe leider schon mit vielen Leuten zu tun gehabt, die so ein Stück Papier hatten, aber von der Praxis keine Ahnung hatten.
(Dipl ING´s, 5 Jahres Meisterchen, Telekomiker, Architekten, Fachplaner usw.)
andi2206
- Chris
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Wo hier schonmal die EuP auftaucht:
Wer darf denn eine Person zur elektrisch unterwiesenen Person machen?
Darf das der Elektriker, oder nur ein Meister, oder muß es ein Lehrer vom
Fach sein? Schließlich hat nur der Meister eine Ausbildereignugsprüfung.
Darf er denn damit Fachunterricht geben? Er ist kein Lehrer mit didaktischen
Kenntnissen.
Muß man anschließend einen Befähigkeitsnachweis erbringen?
Wer prüft dann die erlangten Fähigkeiten? Was qualifiziert den Prüfer
das zu prüfen? Wer haftet für eine unzureichende Unterweisung?
Kann ich EuP auch autodidaktisch werden? Also wenn ich mir aus
Interesse oder teilweiser Notwendigkeit in einem tangierenden Beruf
so viel Berufsschulwissen aneigne, das ich aus dem Stand eine Abschlußprüfung
als Geselle bestehen könnte.
Ich denke hier wird sehr viel heißer gekocht als benötigt. So richtig klar ist
in dem Punkt nämlich nichts.
Wer darf denn eine Person zur elektrisch unterwiesenen Person machen?
Darf das der Elektriker, oder nur ein Meister, oder muß es ein Lehrer vom
Fach sein? Schließlich hat nur der Meister eine Ausbildereignugsprüfung.
Darf er denn damit Fachunterricht geben? Er ist kein Lehrer mit didaktischen
Kenntnissen.
Muß man anschließend einen Befähigkeitsnachweis erbringen?
Wer prüft dann die erlangten Fähigkeiten? Was qualifiziert den Prüfer
das zu prüfen? Wer haftet für eine unzureichende Unterweisung?
Kann ich EuP auch autodidaktisch werden? Also wenn ich mir aus
Interesse oder teilweiser Notwendigkeit in einem tangierenden Beruf
so viel Berufsschulwissen aneigne, das ich aus dem Stand eine Abschlußprüfung
als Geselle bestehen könnte.
Ich denke hier wird sehr viel heißer gekocht als benötigt. So richtig klar ist
in dem Punkt nämlich nichts.
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- kabelmafia
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Moin,
das Thema EuP ist einfacher als man denkt.
Die EuP ist unterwiesen durch eine Elektrofachkraft (mehr muss nicht sein). Die EuP muss genau das nachmachen können was die EFK vorgemacht hat. Sie muss es nicht verstanden haben sondern nur genau das machen, was man vorgibt.
Die EuP benötigt einen Paten (Ansprechpartner), also die EFK unter deren Leitung und Aufsicht sie arbeiten darf. Der ist auch mit dran wenn etwas schief geht.
Die unterweisende Elektrofachkraft muss sich in eigenem Interesse überzeugen, dass die EuP auch das tut, was von ihr verlangt wird.
Mehr ist nicht festgelegt. Alles andere muss die VEFK organisieren.
das Thema EuP ist einfacher als man denkt.
Die EuP ist unterwiesen durch eine Elektrofachkraft (mehr muss nicht sein). Die EuP muss genau das nachmachen können was die EFK vorgemacht hat. Sie muss es nicht verstanden haben sondern nur genau das machen, was man vorgibt.
Die EuP benötigt einen Paten (Ansprechpartner), also die EFK unter deren Leitung und Aufsicht sie arbeiten darf. Der ist auch mit dran wenn etwas schief geht.
Die unterweisende Elektrofachkraft muss sich in eigenem Interesse überzeugen, dass die EuP auch das tut, was von ihr verlangt wird.
Mehr ist nicht festgelegt. Alles andere muss die VEFK organisieren.
Der Strom kann ruhig bunt sein-ohne Kabel nützt das nix.
Bild: NAKBA 3x95/50sm 0,6/1kV VDE U 0250:1936
Dieser Beitrag wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt und basiert auf fundierten Kenntnissen der elektrotechn. Regelwerke. Er ist eine pers. Interpretation des Autors. Etwaige rechtliche Empfehlungen und Hinweise sind unverbindlich, eine Rechtsberatung findet nicht statt.
Haftungsansprüche gegen den Autor, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der angebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht werden, sind ausgeschlossen.
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- Null-Leiter
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- Registriert: Mittwoch 15. Juni 2016, 21:01
Nabend,Snippy30 hat geschrieben:Da wir aber hier Arbeitnehmer sind und hier das Arbeitsschutzgesetz greift, wird in einem Schadensfalle der Arbeitgeber und meine Person als VEFK zur Rechenschaft herangezogen.
Laut der im letzten Jahr neu herausgegebenen BetrSichV hat sich dies sehr verschärft. Es dürfen ja auch keine Arbeitsmittel herausgegeben werden, die ohne Gefährdungsbeurteilung sind und auch keiner Erstprüfung durchlaufen haben.
bestimmt hast du da Informationen die ich meinen Arbeitgebern vorlegen kann.
Dies würde meine Arbeit sehr erleichtern.
Gruß
james
- Snippy30
- Null-Leiter
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- Registriert: Montag 20. Juni 2016, 05:49
Du brauchst doch nur zu nach Betriebssicherheitsverordnung zu Googlen:
http://www.gesetze-im-internet.de/betrsichv_2015/
http://www.gesetze-im-internet.de/betrsichv_2015/
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- Null-Leiter
- Beiträge: 344
- Registriert: Dienstag 29. Juni 2010, 20:11
Mich erschreckt wieder mal, wie hier "Können" und "Dürfen" durcheinandergeschmissen werden!
Und das auch noch von Fachkräften
Und das auch noch von Fachkräften
Staatlich geprüfter Legastheniker!srg1
Die letzte Stimme, die man hört, bevor die Welt explodiert, wird die Stimme eines Experten sein, der sagt: 'Das ist technisch unmöglich!'
(Sir Peter Ustinov)
Gelernter Pessimist!
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