Arbeiten an Computer

Alles rund um die Arbeitssicherheit.
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Snippy30
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Arbeiten an Computer

Beitrag von Snippy30 »

Darf ein Laie Arbeiten an Computer durchführen?

In unserer Behörde ist ein gelernter Werkzeugmacher als Systemadministrator zur Administration der behördlichen Computeranlage eingesetzt. Zu seinem Aufgabengebiet gehört unter anderem auch das Aufstellen neu angeschaffter PC´s und auch die Reparatur und Erweiterungen an diesen Gerätschaften.

Ich selber bin VEFK dieser Behörde und frage mich nun, ob ein Laie sich an solchen Gerätschaften ran geben darf?
Meiner Meinung nach müsste er zumindest eine EuP oder EFK mit festgelegter Tätigkeit sein um in das Gehäuse eingreifen zu dürfen!?
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NZ-Tafel
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Beitrag von NZ-Tafel »

Ernsthaft? Welche großartigen (elektrotechnischen) Gefahren sind den in Computern vorhanden, die der gesunde Menschenverstand nicht abdeckt!? Ich habe mit dem zarten Alter von 7 Jahren angefangen alte Computer zu zerlegen und zu entdecken, ja sogar an Spannung.
Damals waren das noch IBM-Geräte, die nachfolgend durch XT-Geräte abgelöst wurden. Ich lebe noch.

Wie weit wollen wir den Bürokratie und Regelungswahnsinn noch treiben?
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kabelmafia
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Beitrag von kabelmafia »

Moin,

Interessant wird es in dem Moment wo an 230 V gearbeitet wird - sprich auch das Netzteil gewechselt wird. Dann ist ja auch eine Prüfung nach Reperatur nach DIN VDE 0701-0702 durchzuführen.
Alles andere wäre durch eine spezifische EuP-Schulung machbar. Fängt ja schon bei sollchen Banalitäten an dass zu einem neuen PC auch ein neues Kaltgerätekabel gehört und sowohl Kaltgerätekabel als auch PC nur mit Prüfbepper aufgestellt werden dürfen.
Es hat sich als zweckmäßig erwiesen wenn in einer IT-Abteilung mindestens einer auch Geräteprüfungen durchführen kann und alle anderen EuP sind.
Der Strom kann ruhig bunt sein-ohne Kabel nützt das nix.
Bild: NAKBA 3x95/50sm 0,6/1kV VDE U 0250:1936
Dieser Beitrag wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt und basiert auf fundierten Kenntnissen der elektrotechn. Regelwerke. Er ist eine pers. Interpretation des Autors. Etwaige rechtliche Empfehlungen und Hinweise sind unverbindlich, eine Rechtsberatung findet nicht statt.
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Riemer
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Beitrag von Riemer »

Das kann ich auch nicht verstehen, ist aber bei uns im Amt nicht anders. Jeder meint er kann überall sich mit einbringen.
@ NZ-Tafel --- Ich habe auch schon alles Mögliche gemacht und dennoch kann ich nicht überall alles tun. Kann Snippy und Kabelmafia nur Recht geben. So langsam nimmt es überall über Hand.


Grüße Bernd
Grüße Bernd
andi2206
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Beitrag von andi2206 »

Hallo
Ich denke da etwas anders.

Macht er seine Sache gut?
Wieso also nicht.
Er wechselt vmtl nur defekte Teile.
Und brauche ich wirklich zum Wechseln eines Kaltgerätekabels eine Ausbildung oder eigene Prüfung.
Spätestens bei der nächsten BGVA 3 Prüfung wird das Kabel ja mitgeprüft.

Wie sieht es bei euch Privat aus, wechselt Ihr zuhause am PC nicht auch mal einige Teile, oder reinigt den PC?
Habt Ihr schon mal nachgedacht, ob Ihr selber dazu befähigt seid.
Os was macht Ihr wenn bei euch Zuhause der Wasserhahn tropft, die Dachrinne wackelt oder ein Brett angeschraubt wird.
Dann macht Ihr es doch auch selber, ohne eine Schriftliche Befähigung dazu zu haben.
Also wieso nicht in der Arbeit.

Leider denken heute immer mehr Leute darüber nach, wie sie eine Arbeit nicht machen können, anstatt sie zu erledigen.
Da werden Vorschriften und Zusatzprüfungen zitiert, und en Kunden oder Vorgesetzten Angst gemacht.

Oder dann gibt es die Schisser, die sich nicht auf eine Leiter wagen.
Dann finden Sie jede Menge Ausreden, um die Arbeit nicht zu machen (gibt auch einen Beitrag hier im Forum).
Wenn die Leiter sicher ist und gut steht, gehe ich rauf und erledige die Arbeit.

Ich habe immer wieder mit solchen "Kollegen" zu tun, und wie man sicher an meinen Beitrag merkt, nervt mich das fürchterlich.
Ich bin gerade auf einer Baustelle, wo dies besonders schlimm ist.
8 Haustechniker und Hausmeister, aber die meisten Arbeiten werden welcher solcher Ausreden von Fremdfirmen erledigt.
Der Elektromeister wechselt noch nicht mal Steckdosen, sondern fährt lieber mit der Kehrmaschine 3 mal am Tag ums Haus, wenn er mal nicht krank ist.

Der für Sanitär zuständige wechselt noch nicht mal die Perlatoren an den Wasserhähnen, weil er nicht gegen Wasserschaden versichert ist, von tropfenden Wasserhähnen will ich besser nicht anfangen.

andi2206
Max60
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Beitrag von Max60 »

Bei einer Administration einer Computeranlage in einer Behörde(!) durch einen Werkzeugmacher würde ich mir persönlich eher Gedanken machen um Daten- bzw. IT-Sicherheit, denn um das rumschrauben an PCs. Letzteres kriegen 13-Jährige zufriedenstellend hin, für das erstere gibt es ganze Studiengänge, die sich mit der Thematik beschäftigen..
Olaf S-H
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Beitrag von Olaf S-H »

andi2206 hat geschrieben:... Und brauche ich wirklich zum Wechseln eines Kaltgerätekabels eine Ausbildung oder eigene Prüfung.
Spätestens bei der nächsten BGVA 3 Prüfung wird das Kabel ja mitgeprüft. ...
Moin andi,

und bis dahin hat der Arbeitgeber ein Problem mit der BetrSichV, weil er ein Arbeitsmittel zur Verfügung stellt, bei dem die Sicherheit nicht nachgewiesen wurde.

Fehler in diesen Anschlussleitungen sind auch ein Klassiker der Geräteprüfung.

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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Snippy30
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Beitrag von Snippy30 »

@Olaf S-H
Genauso sehe ich dies auch. Zuhause kann jeder an seinen eigenen Geräte herumbastel, wie er will.

Da wir aber hier Arbeitnehmer sind und hier das Arbeitsschutzgesetz greift, wird in einem Schadensfalle der Arbeitgeber und meine Person als VEFK zur Rechenschaft herangezogen.

Laut der im letzten Jahr neu herausgegebenen BetrSichV hat sich dies sehr verschärft. Es dürfen ja auch keine Arbeitsmittel herausgegeben werden, die ohne Gefährdungsbeurteilung sind und auch keiner Erstprüfung durchlaufen haben.

Ich bin da sehr skeptisch, ob ein Werkzeugmacher in das Innenleben eines elektrischen Betriebsmittels eingreifen darf. Dann dürfte ja auch jeder alle Geräte reparieren, die mit einem Netzteil ausgerüstet sind und das jeweilige Betriebsmittel mit Kleinspannung versorgt.
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kabelmafia
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Beitrag von kabelmafia »

Moin snippy,

na was der Werkzeugmacher elektrotechnisch tut dass legst du als VEFK ja fest. Und wenn er nur als EuP qualifiziert werden kann, dann isses so.
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Olaf S-H
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Beitrag von Olaf S-H »

Snippy30 hat geschrieben:... Zuhause kann jeder an seinen eigenen Geräte herumbastel, wie er will. ...
Moin Snippy,

nee, so nun auch nicht.
GG Art. 2 (2) hat geschrieben:Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. ...
Insofern hast Du als Betreiber Deiner privaten Geräte dafür zu sorgen, dass Deine Geräte "sicher" sind. Im Berufsleben haben Vater Staat und Mutti BG Dir einiges an Denksportaufgaben abgenommen. Dies kannst Du übernehmen, musst es aber nicht.

Aber Vorsicht, es kann auch ausarten. Ein Kollege von mir hat eine Gefährdungsbeurteilung zu Äbbelwoi (oder so ähnlich) erstellt und ein anderer ist eine Teetechnisch unterwiesene Person, damit er seiner Holden ein solches Heißgetränk zubereiten darf.

Gruß Olaf
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