Trifft ganz besonders bei BWS wie Lichtvorhängen oder Lichtgittern zu. Ohne Erstabnahme bzw. Angaben zu Abschalt-/Nachlaufzeiten und Gefährdungsstellen bzw. dem zugehörigen Abstand ist man bei der Wiederholprüfung aufgeschmissen.jf27el hat geschrieben:
Bei einer Wiederholungsprüfung bist Du auf diese Erstprüfung (oder/und Herstellerangaben zur Prüfung) quasi angewiesen. Die entsprechenden Sicherheitsschaltungen kannst Du heutzutage sowieso nicht mehr verifizieren.
Abstände usw. werden teilweise von den Maschinenbauern noch geliefert, aber die Erstabnahme der BWS als Nachweis der korrekten Funktionalität der vorgesehenen Sicherheitsschaltung liefern die wenigsten Hersteller. Meist gibts wenn man danach fragt, gefolgt von heftigem Kopfschütteln und der Floskel "sie sind der Erste der das verlangt..." als Antwort.
Und auch triviale Schaltungen wie Türsicherheitskombinationen oder eben Not-Halt sind in Zeiten frei programmierbarer Sicherheitsrelais nur verdammt schwer zu beurteilen. Dazu kommt das manche Schaltung die früher in zweikanaliger Hardware aufgebaut wurde heutzutage ein Kanal Hard- und einer Softwaremässig realisiert werden darf (und wird) da der PLr nach EN13849 ausreichend ist auch wenn nicht alles zweikanalig läuft....
Die ganze Sicherheitstechnik zu durchschauen wird immer komplexer - eine Risikoanalyse ist inzwischen ein richtig dickes Schriftstück