Arbeitsschutzkleidung

Alles rund um die Arbeitssicherheit.
Laribum
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Arbeitsschutzkleidung

Beitrag von Laribum »

Hallo,

welche Schutzkleidung (Hose, Jacke) ist für Elektriker (Industrie-Instandhaltung) bis 1000V vorgeschrieben bzw. geeignet (Kategorie)? Gibt es dafür Vorschriften?

Danke und Gruß
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kabelmafia
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Beitrag von kabelmafia »

Moin,

so lange keine Arebiten unter Spannung mit Störlichtbogengefährdung durchgeführt werden sollen gibt es keine besonderen Vorgaben.
Elekrikerkleidung sollte überwiegend aus Baumwolle oder Baumwoll-Mischgewebe mit einem Baumwoll-Anteil von mind. 65 % und ein Flächengewicht von mind. 200 g/m² haben.
Der Strom kann ruhig bunt sein-ohne Kabel nützt das nix.
Bild: NAKBA 3x95/50sm 0,6/1kV VDE U 0250:1936
Dieser Beitrag wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt und basiert auf fundierten Kenntnissen der elektrotechn. Regelwerke. Er ist eine pers. Interpretation des Autors. Etwaige rechtliche Empfehlungen und Hinweise sind unverbindlich, eine Rechtsberatung findet nicht statt.
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ohoyer
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Beitrag von ohoyer »

Frage wäre hier ggf. auch noch, ob im industriellen Bereich auch Sicherheitsschuhe getragen werden müssen- gibts dafür auch Vorschriften (ggf. auch seitens der BG) oder läuft das essentiell auf den Inhalt der ja vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung raus?
„Wer mit Ungeheuern kämpft, mag zusehn, dass er nicht dabei zum Ungeheuer wird. Und wenn du lange in einen Abgrund blickst, blickt der Abgrund auch in dich hinein.“

Friedrich Nietzsche (Werk: Jenseits von Gut und Böse, Aph. 146)
geloescht

Beitrag von geloescht »

Hallo Laribun,

frag im Zweifel die BG

http://www.arbeitssicherheit.de/de/html ... 5004716,13

Gruß

Alois
Funker
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Beitrag von Funker »

Im Intranet eines großen ZVEI Players finden sich

in einem internen Dokument

... Regel zur Arbeitssicherheit persönliche Schutzausrüstung gegen thermische Auswirkungen eines Störlichtbogens (PSAgS)

mit Bezug auf DGUV Information 203-077

folgende Links

http://www.bsd-dresden.de
http://www.dehn.de
http://www.dguv.de/dguv-test --> „Prüfgrundsätze“
http://www.rofa.de
http://www.schuberth.de
http://www.siemens.de/sirent
http://www.wetterschutz.de

Ich denke da sollte man nicht falsch machen, wenn man dem folgt.
Laribum
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Beiträge: 16
Registriert: Donnerstag 17. September 2015, 19:39

Beitrag von Laribum »

Danke für die Antworten.
Ich gehe mal davon aus, dass für normale Instandhaltungsarbeiten an elektrischen Maschinen/Anlagen (kein AuS) die erwähnte Elekrikerkleidung (Baumwolle oder Baumwoll-Mischgewebe mit einem Baumwoll-Anteil von mind. 65 % und ein Flächengewicht von mind. 200 g/m²) ausreichend ist.
Ich werde das auch so in der Gefährdungsbeurteilung vermerken.
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Epileptriker
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Beitrag von Epileptriker »

Laribum hat geschrieben:normale Instandhaltungsarbeiten an elektrischen Maschinen/Anlagen (kein AuS)
Auch die fallen bereits unter die Regeln des AuS. Bereits das Messen der Spannung an einer Steckdose mit einem Spannungsprüfer ist AuS. Jede Arbeit, bei der eine Person bewusst mit Körperteilen oder Werkzeugen, Ausrüstungen oder Vorrichtungen unter Spannung stehende Teile berührt oder in die Gefahrenzone eindringt.
Ohne die segensreiche Wirkung des Forums mit seiner messiastischen Verkündigung froher Botschaften wären die Döspaddel "draußen" selbstverständlich mehrheitlich noch gar nicht auf dies oder jenes gekommen.
Bild
Sicherheit ist mitnichten eine Frage des Geldes, sondern viel mehr eine Frage des Sachverstandes desjenigen, der sie implementiert.
Olaf S-H
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Beitrag von Olaf S-H »

Epileptriker hat geschrieben:... Bereits das Messen der Spannung an einer Steckdose mit einem Spannungsprüfer ist AuS. ...
Moin Epileptriker,

da stimme ich Dir zu. Kleine Ergänzung: Auch das Feststellen der Spannungsfreiheit ist AuS (das Teil könnte ja unter Spannung stehen).

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
dwarslöper
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Beitrag von dwarslöper »

Olaf S-H hat geschrieben:..... Auch das Feststellen der Spannungsfreiheit ist AuS (das Teil könnte ja unter Spannung stehen).

Moin

Mit der Feststellung, daß hierfür keine spezielle Ausbildung notwendig ist.
Was ist betriebliche Mitarbeiterfürsorge?
Die Mitarbeiter so schnell über den Tisch zu ziehen, dass sie die Reibungshitze für Nestwärme halten.
Olaf S-H
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Beitrag von Olaf S-H »

dwarslöper hat geschrieben:... keine spezielle Ausbildung ...
Moin dwarslöper,

stimmt. Es ist die "normale" Elektriker-Ausbildung, ggf. auch eine EuP-Schulung, erforderlich und die Tätigkeit benötigt die üblichen "Begleiterscheinungen" wie z. B. GeBe und Arbeitsanweisung.

Gruß Olaf
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