Ich sehe gerade Zitteraal war schneller.Willi Blasentang hat geschrieben:Hallo Fabi,
Schau mal in die Arbeitstättenrichtlinie. Hier gibt es klare Vorgaben bezüglich Beleuchtungstärke und Lichtfarbe. Büroarbeitsplatz ist nicht Büroarbeitsplatz. Im Besprechungszimmer gelten ggf. andere Vorgaben als an einem CAD Arbeitsplatz usw...
Leuchtmittel Büroplätze
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Hallo Fabi,
ich habe einigen Büros und Produktionsbereichen die Lichtfarbe und die Beleuchtungsstärke vorgegeben.
Wenn gearbeitet werden soll, dann kann ich Dir als Lichtfarbe nur 6500K oder noch heller / blauer (8000K) empfehlen. Die Beleuchtungsstärke sollte am Schreibtisch 800 Lux betragen. Sind Fenster vorhanden so sollte über eine Tageslichtnachführung nachgedacht werden. Selbstverständlich sollten Präsenzmelder eingebaut werden.
Am Anfang ist es den Mitarbeitern immer zu hell und man bekommt einiges zu hören. Aber nach einer Woche will niemand mehr das "alte gelbe" Licht und nach einiger Zeit kann sich niemand mehr vorstellen wie das früher mit gelbem Licht überhaupt funktioniert hat.
Die Mitarbeiter fühlen sich wohler wenn es angenehm hell ist.
Bei der Beleuchtungsstärke sollte man darauf achten, dass am Arbeitsplatz keine unangenehme Reflexionen vorhanden sind. Es gibt auch Lampen die Präsenzmelder, Tageslichtnachführung und eine Einstellmöglichkeit der Beleuchtungsstärke über eine Fernbedienung integriert haben. An diese Masterleuchten kann man z.B. über den Dali-Bus weitere Slavelampen hängen. Alternativ geht das auch über KNX.
Gruß Peter
ich habe einigen Büros und Produktionsbereichen die Lichtfarbe und die Beleuchtungsstärke vorgegeben.
Wenn gearbeitet werden soll, dann kann ich Dir als Lichtfarbe nur 6500K oder noch heller / blauer (8000K) empfehlen. Die Beleuchtungsstärke sollte am Schreibtisch 800 Lux betragen. Sind Fenster vorhanden so sollte über eine Tageslichtnachführung nachgedacht werden. Selbstverständlich sollten Präsenzmelder eingebaut werden.
Am Anfang ist es den Mitarbeitern immer zu hell und man bekommt einiges zu hören. Aber nach einer Woche will niemand mehr das "alte gelbe" Licht und nach einiger Zeit kann sich niemand mehr vorstellen wie das früher mit gelbem Licht überhaupt funktioniert hat.
Die Mitarbeiter fühlen sich wohler wenn es angenehm hell ist.
Bei der Beleuchtungsstärke sollte man darauf achten, dass am Arbeitsplatz keine unangenehme Reflexionen vorhanden sind. Es gibt auch Lampen die Präsenzmelder, Tageslichtnachführung und eine Einstellmöglichkeit der Beleuchtungsstärke über eine Fernbedienung integriert haben. An diese Masterleuchten kann man z.B. über den Dali-Bus weitere Slavelampen hängen. Alternativ geht das auch über KNX.
Gruß Peter
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Lichtverteilung der Leuchten beachten, es gibt z. B. BAP-Leuchten!
http://blog.teutolicht.de/bildschirmarb ... wikipedia/
http://forum.on-light.de/leuchten/board ... einem_bap/
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Liebe Grüße, Bernd
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Das Erstaunliche ist, daß weißeres Licht vom menschlichen Auge als heller empfunden wird als z.B. Glühlampenlicht gleicher Beleuchtungsstärke.
500 Lux in 2700K kommen einem dunkler vor als 500 Lux in 5000K.
Ich habe gelesen, daß man mit RGB-Steuerung in Schulen die Lichtfarbe im Laufe des Tages verändert, um die Schüler "wacher" zu halten, abhängig von dem üblichen Biorhythmus der Schüler, also morgens mehr Blauanteil im Licht, soll wohl im Büro auch funktionieren.
Generell sagt man, daß bei Bildschirmarbeitsplätzen mit normgerechter Ausleuchtung bis zu 20% mehr Arbeitseffizienz zu erreichen sind gegenüber Funzellicht.
Bevorzugt plane ich mit 4000K, auf besonderen Wunsch installiere ich im Bürobereich auch 3000K ("Bürowarmton") im Gegensatz zum "Wohnzimmerwarmton" mit 2700K.
500 Lux in 2700K kommen einem dunkler vor als 500 Lux in 5000K.
Ich habe gelesen, daß man mit RGB-Steuerung in Schulen die Lichtfarbe im Laufe des Tages verändert, um die Schüler "wacher" zu halten, abhängig von dem üblichen Biorhythmus der Schüler, also morgens mehr Blauanteil im Licht, soll wohl im Büro auch funktionieren.
Generell sagt man, daß bei Bildschirmarbeitsplätzen mit normgerechter Ausleuchtung bis zu 20% mehr Arbeitseffizienz zu erreichen sind gegenüber Funzellicht.
Bevorzugt plane ich mit 4000K, auf besonderen Wunsch installiere ich im Bürobereich auch 3000K ("Bürowarmton") im Gegensatz zum "Wohnzimmerwarmton" mit 2700K.
- Wulff
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Das ist das in einem vorigen Beitrag als "cirkadianes Licht" bezeichnete System.meisterglücklich hat geschrieben:
Ich habe gelesen, daß man mit RGB-Steuerung in Schulen die Lichtfarbe im Laufe des Tages verändert, um die Schüler "wacher" zu halten, abhängig von dem üblichen Biorhythmus der Schüler, also morgens mehr Blauanteil im Licht, soll wohl im Büro auch funktionieren.
Mal googlen nach !Achtung Werbung! Esylux Alice symbiologic... (Oder so ähnlich heißend)
Übrigens sind tageslichtgeregelte Leuchten in Räumen mit "wenig Tageslicht " ( so schreibt Fabi in der Einleitung) nicht so effizient, weil wenn wenig Licht von außen, dann immer viele licht aus Lampe notwendig...
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... und dies bedeutet, viele Euros in den Zähler werfen, weil sonst nix mehr Licht aus Lampe.Wulff hat geschrieben:... dann immer viele licht aus Lampe notwendig...
Hast Du keine Kohle für den Strom,
sitzt im Dunkeln Du dahom.
Dies gilt übrigens auch außerhalb des vom knödelverzehrenden Bergvolk bewohnten Randstreifens der Republik.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
- langer
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Olaf S-H hat geschrieben:... und dies bedeutet, viele Euros in den Zähler werfen, weil sonst nix mehr Licht aus Lampe.
Hast Du keine Kohle für den Strom,
sitzt im Dunkeln Du dahom.
Dies gilt übrigens auch außerhalb des vom knödelverzehrenden Bergvolk bewohnten Randstreifens der Republik.
Gruß Olaf
Gehört das Elbufer auch zu diesen Randstreifen?
*duck und wech*