Ja, bestimmt.Funker hat geschrieben:Ich habe heute zu dem Thema Abstand von Strom im Wasser eine interessante Analogie gehört
„] Analogie zu welchem Beitrag, welcher Aussage?
Dort ist unter
7.2 Hallenbäder mit Ausschwimmkanal enthalten, daß der Badebetrieb bei Gewitter
in der Halle mit Ausschwimmkanal innen bei Gewitter fortgesetzt werden darf,
wenn vom in die Halle führenden Ende des Ausschwimmkanals in einer Entfernung von mindestens
2 m eine Sperrkette vorhanden ist, die die Benutzung des Außenbeckens und des Kanals bei Gewitter verhindert.
Ansonsten darf auch das Innenbecken nicht benutzt werden.
Das ist eine Risikoabwägung, gibt es hierzu relevante Daten?
Wo, mit wieviel Abstand zum Ausbreitungsgpunkt, woher weißt du das?Hier geht es ja um Schrittspannungen (Schwimmlängsspannungen) im Kilovoltbereich.
Interessant wäre einmal ob die Werte jemand physikalisch untersetzt hat.
Gefahr Rasenmaeher im Badesee
Hallo Funker,
- kabelmafia
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Moin Funker,
die Sache wurde bei der letzten Blitzschutzfachtagung vorgestellt.
Man geht davon aus, dass in der Konstruktion des Schwimmbeckens der normgerechte und wirksame Potenzialausgleich eingebaut wurde. Es sollten so keine Schrittspannungen entstehen können.
Kompliziert wird es, wenn Stahlsäulen der Hallenkonstruktion in öffentlich begehbare Bereiche hinein kommen. Dann gibt´s wieder Trennungsabstände zwischen Besucher und Säule
Ich war ja schon erstaunt, dass es einen DGfdB gibt...
die Sache wurde bei der letzten Blitzschutzfachtagung vorgestellt.
Man geht davon aus, dass in der Konstruktion des Schwimmbeckens der normgerechte und wirksame Potenzialausgleich eingebaut wurde. Es sollten so keine Schrittspannungen entstehen können.
Kompliziert wird es, wenn Stahlsäulen der Hallenkonstruktion in öffentlich begehbare Bereiche hinein kommen. Dann gibt´s wieder Trennungsabstände zwischen Besucher und Säule
Ich war ja schon erstaunt, dass es einen DGfdB gibt...
Der Strom kann ruhig bunt sein-ohne Kabel nützt das nix.
Bild: NAKBA 3x95/50sm 0,6/1kV VDE U 0250:1936
Dieser Beitrag wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt und basiert auf fundierten Kenntnissen der elektrotechn. Regelwerke. Er ist eine pers. Interpretation des Autors. Etwaige rechtliche Empfehlungen und Hinweise sind unverbindlich, eine Rechtsberatung findet nicht statt.
Haftungsansprüche gegen den Autor, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der angebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht werden, sind ausgeschlossen.
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Vom AK Blitzschutz wird es zu den 2 m und der dazu nötigen Begründungkabelmafia hat geschrieben:Moin Funker,
die Sache wurde bei der letzten Blitzschutzfachtagung vorgestellt.
Man geht davon aus, dass in der Konstruktion des Schwimmbeckens der normgerechte und wirksame Potenzialausgleich eingebaut wurde. Es sollten so keine Schrittspannungen entstehen können.
Kompliziert wird es, wenn Stahlsäulen der Hallenkonstruktion in öffentlich begehbare Bereiche hinein kommen. Dann gibt´s wieder Trennungsabstände zwischen Besucher und Säule
Ich war ja schon erstaunt, dass es einen DGfdB gibt...
eine Anfrage an den ABB geben.
Wenn es da belastbares Material zu elektrischen Strömungsfeldern im Wasser gäbe, kann man dann das ja dann sicher auch auf andere Spannungsebenen übertragen und das Thema abschließen.
Von Seiten der TUD Hochspannungstechnik war so etwas aber nicht bekannt. Aber vielleicht hat jemand anderes so etwas gemacht.
Hat jemand das Schriftstück im Original ?