Gefahr Rasenmaeher im Badesee

Alles rund um die Arbeitssicherheit.
Willi Blasentang

Beitrag von Willi Blasentang »

Hallo Funker,
Funker hat geschrieben:Ich habe heute zu dem Thema Abstand von Strom im Wasser eine interessante Analogie gehört

&#8222] Analogie zu welchem Beitrag, welcher Aussage?
Dort ist unter
7.2 Hallenbäder mit Ausschwimmkanal enthalten, daß der Badebetrieb bei Gewitter

in der Halle mit Ausschwimmkanal innen bei Gewitter fortgesetzt werden darf,

wenn vom in die Halle führenden Ende des Ausschwimmkanals in einer Entfernung von mindestens

2 m eine Sperrkette vorhanden ist, die die Benutzung des Außenbeckens und des Kanals bei Gewitter verhindert.

Ansonsten darf auch das Innenbecken nicht benutzt werden.

Das ist eine Risikoabwägung, gibt es hierzu relevante Daten?
Hier geht es ja um Schrittspannungen (Schwimmlängsspannungen) im Kilovoltbereich.
Wo, mit wieviel Abstand zum Ausbreitungsgpunkt, woher weißt du das?
Interessant wäre einmal ob die Werte jemand physikalisch untersetzt hat.
Ja, bestimmt. :confused:
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kabelmafia
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Beitrag von kabelmafia »

Moin Funker,

die Sache wurde bei der letzten Blitzschutzfachtagung vorgestellt.
Man geht davon aus, dass in der Konstruktion des Schwimmbeckens der normgerechte und wirksame Potenzialausgleich eingebaut wurde. Es sollten so keine Schrittspannungen entstehen können.
Kompliziert wird es, wenn Stahlsäulen der Hallenkonstruktion in öffentlich begehbare Bereiche hinein kommen. Dann gibt´s wieder Trennungsabstände zwischen Besucher und Säule :)
Ich war ja schon erstaunt, dass es einen DGfdB gibt...
Der Strom kann ruhig bunt sein-ohne Kabel nützt das nix.
Bild: NAKBA 3x95/50sm 0,6/1kV VDE U 0250:1936
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Funker
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Beitrag von Funker »

kabelmafia hat geschrieben:Moin Funker,

die Sache wurde bei der letzten Blitzschutzfachtagung vorgestellt.
Man geht davon aus, dass in der Konstruktion des Schwimmbeckens der normgerechte und wirksame Potenzialausgleich eingebaut wurde. Es sollten so keine Schrittspannungen entstehen können.
Kompliziert wird es, wenn Stahlsäulen der Hallenkonstruktion in öffentlich begehbare Bereiche hinein kommen. Dann gibt´s wieder Trennungsabstände zwischen Besucher und Säule :)
Ich war ja schon erstaunt, dass es einen DGfdB gibt...
Vom AK Blitzschutz wird es zu den 2 m und der dazu nötigen Begründung
eine Anfrage an den ABB geben.

Wenn es da belastbares Material zu elektrischen Strömungsfeldern im Wasser gäbe, kann man dann das ja dann sicher auch auf andere Spannungsebenen übertragen und das Thema abschließen.

Von Seiten der TUD Hochspannungstechnik war so etwas aber nicht bekannt. Aber vielleicht hat jemand anderes so etwas gemacht.

Hat jemand das Schriftstück im Original ?
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