PSA & Co.

Alles rund um die Arbeitssicherheit.
Willi Blasentang

Beitrag von Willi Blasentang »

Hallo C T,
Hier mal ein Beitrag zu Gefährdung, PSA und Co.

Ich arbeite derzeit in einem EX-Bereich, in dem mit lauten Betriebsgeräuschen H2 auf Drücke > 150 Bar verdichtet wird.
Meine verwendete und vorgeschriebene PSA sind:

- Erlaubnisschein für Arbeiten sowie An/Abmeldung bei Betreten/Verlassen des Arbeitsbereiches
- Helm, Schutzbrille, schwer entflammbarer, antistatischer Arbeitsanzug mit langen Armen, S3-Sicherheitsschuhe, Gehörschutz
- Warngerät für Gasansammlung (EX-Meter)
- ggf. Fluchtmasken zum Atemschutz
- EX-geschützte Werkzeuge sowieso...

_Der Erlaubnisschein sollte beinhalten, für welche arbeiten oder ist der Schweißschein mit beinhaltet?
_Helm und Schutzbrille, Gehörschutz haben mit EX Schutz nichts zu tun!
_ Gasmesssystem und dessen Einsatz ergeben sich aus der Gefährdungsanalyse, muss also nicht grundsätzlich mitgeführt werden. Die Messung sollte auch von einem dritten ausgeführt werden, messen und arbeiten ist zeitgleich etwas anstrengend.
_Ex-geschütztes Werkzeug wird von qualifizierten Fachleuten eher belächelt.
Dass hier keinerlei Zündquellen wie Feuerzeuge, Mobiltelefone, Funk-Autoschlüssel etc. mitgeführt werden dürfen, ist sicher jedem klar.

Jedem der entsprechend qualifiziert ist und das gehört nach deinem Selbstverständnis zur Allgemeinbildung:rolleyes:

Da du so qualifiziert bist. Was sollte man an einer Tankstelle nicht tun.
Zigaretten rauchen
mit dem Mobiltelefon telefonieren
Reservekanister aus Kunststoff befüllen
Reservekanister aus Metall befüllen

Bin gespannt auf deine Anworten und Erklärungen. dafuer1
An einem Arbeitstag bekam ich dort "Besuch" von einem Mitarbeiter einer Spedition, der Ware anliefern wollte; Dieser trug:

- irgendwelche Strassenschuhe
- Jeanshose
- T-Shirt
- Handy am Gürtel
- Funk-Autoschlüssel in der Hand

Wahres Highlight war, dass er keine brennende Zigarette im Mundwinkel trug.

Was wäre in solchem Falle eine angemessene Reaktion auf den "Besuch"?

- sofort Rausschmeissen aus der Halle?
- "Großes Programm" starten, unter Hinzuziehung des Werkschutzes, was dann eine 5-Jahres-Sperre für diesen Speditionsmitarbeiter zur Folge hätte?

Mich würde also interessieren, wie Ihr in solchem Falle reagieren würdet?
Wie wäre es denn damit, ihm zu sagen, das er sich in einem gefährlichen Bereich befindet und sich und andere damit in Gefahr bringt. Du unterstellst, dass der gute Mann vorsätzlich und wissentlich so dort erschienen ist. Deine Intention ist nicht zielführend. Er war im Recht als er auf dem Zebrastreifen überfahren wurde.

Welche Funktion erfüllst du vor Ort? Anlagenbetreiber, Vorgesetzter, weisungsbefugt. Je nach dem könnte ich dir sagen was du falsch gemacht hast. :confused:
C_T

Beitrag von C_T »

Willi Blasentang hat geschrieben: _Der Erlaubnisschein sollte beinhalten, für welche arbeiten oder ist der Schweißschein mit beinhaltet?
Das beinhaltet er. Schweissen steht nicht darin...
Willi Blasentang hat geschrieben: _Helm und Schutzbrille, Gehörschutz haben mit EX Schutz nichts zu tun!
Aber mit PSA, ohne die dort kein Bereich (ohne Gehörschutz kein lauter Bereich) betreten werden darf.
Willi Blasentang hat geschrieben: _ Gasmesssystem und dessen Einsatz ergeben sich aus der Gefährdungsanalyse, muss also nicht grundsätzlich mitgeführt werden. Die Messung sollte auch von einem dritten ausgeführt werden, messen und arbeiten ist zeitgleich etwas anstrengend.

Die Gefährdungsanalyse und der Erlaubnisschein sagen aber, dass das Betreten des Raumes für Unbefugte und ohne EX-Meter verboten ist. Das selbe (auch "Vorsicht, Explosionsgefahr") sagt das riesengroße Warnschild direkt an den Türen...

Was nun? Gasaustritt (angezeigt durch akustisches Signal des Ex-Meters) evtl. nicht mitbekommen, sich hinlegen, liegenbleiben und von der Feuerwehr im Zinkbehälter abtransportiert werden?
Willi Blasentang hat geschrieben:_Ex-geschütztes Werkzeug wird von qualifizierten Fachleuten eher belächelt.
OK, dann bohren die da auch mit ner normalen Bohrmaschine mit funkenden Kohlebürsten? Oder messen mit nicht-Ex-geschütztem Messgerät?
Willi Blasentang hat geschrieben: Jedem der entsprechend qualifiziert ist und das gehört nach deinem Selbstverständnis zur Allgemeinbildung:rolleyes:

Zu meiner Allgemeinbildung gehört das schon - und zur Bildung eines jeden, der sich auf solchen Arealen aufhält, gehört es durch die vorherige Belehrung.
Willi Blasentang hat geschrieben: Da du so qualifiziert bist. Was sollte man an einer Tankstelle nicht tun.
Zigaretten rauchen
mit dem Mobiltelefon telefonieren
Reservekanister aus Kunststoff befüllen
Reservekanister aus Metall befüllen

Bin gespannt auf deine Anworten und Erklärungen. dafuer1

Man kann eine brennende Zigarette in einen vollen Benzin- oder Dieselkanister werfen, sie geht aus.

Bilden sich zündfähige Gasgemische ist eine Entzündung sicher.

Die Wahrscheinlichkeit, dass eine Tankstelle durch eine brennende Zigarette in die Luft fliegt, ist aber durch Absaugung der Gase in der Zapfpistole relativ gering.
Gefahr besteht allerdings auch durch Zersetzung durch die brennende Zigarette in den Körper eingesaugter Gase...

Rauchen dort also zurecht verboten.

Mobiltelefone gelten als Zündquellen - dürften sich aber eher auch wegen der abgestrahlten HF / mögliche Störung der Elektronik in der Liste verbotener gegenstände befinden. Genaueres weiß ich darüber aber nicht.

Zugelassene Reservekanister darf an einer Tankstelle befüllen - nicht zugelassene demnach nicht.

Klär mich auf...
Willi Blasentang hat geschrieben:Wie wäre es denn damit, ihm zu sagen, das er sich in einem gefährlichen Bereich befindet und sich und andere damit in Gefahr bringt. Du unterstellst, dass der gute Mann vorsätzlich und wissentlich so dort erschienen ist.
Das habe ich ihm gesagt, und ihn zum Verlassen der Halle aufgefordert, in die er durch eine zuvor geschlossene Tür mit allen erdenklichen Warnhinweisen marschierte. Es interessierte ihn nicht...
Willi Blasentang hat geschrieben: Welche Funktion erfüllst du vor Ort? Anlagenbetreiber, Vorgesetzter, weisungsbefugt. Je nach dem könnte ich dir sagen was du falsch gemacht hast. :confused:


Elektriker, der gerne die Halle genau so gesund verlassen möchte, wie er sie betreten hat - ohne Stör- oder sonstigen Unfall, und ohne Explosion.

PS: Das anzuliefernde Material war für ne ganz andere Halle ganz wo anders...
Willi Blasentang

Beitrag von Willi Blasentang »

Hallo C T,
OK, dann bohren die da auch mit ner normalen Bohrmaschine mit funkenden Kohlebürsten? Oder messen mit nicht-Ex-geschütztem Messgerät?
Ich habe mich ggf. nicht korrekt ausgedrückt. Die "Profis" belächen dies mit folgender Argumentation, entweder ist freigemessen -keine zündfähige Atmosphäre - oder ich arbeite dort nicht. Es gibt spezielle Schraubenschlüssel usw.. für den Ex-Bereich, welche die Eigenschaft haben bei scharfem hinsehen auseinanderzufallen.
Man kann eine brennende Zigarette in einen vollen Benzin- oder Dieselkanister werfen, sie geht aus.
Bei Diesel gebe ich dir recht, mit Benzin wäre ich vorsichtig, schau mal nach dem Flammpunkt. Umgebungstemperatur bei welcher ein zündfähiges Gemisch entstehen kann.
Zugelassene Reservekanister darf an einer Tankstelle befüllen - nicht zugelassene demnach nicht.
Ich wollte dich nicht vorführen. Was ich sagen wollte, man sollte sich in der eigenen Meinung nicht so sicher sein, dass man andere abqualifiziert, ggf. in unangemessener Weise.
Klär mich auf...
Das mit den Benzinkanistern ist der Knackpunkt, wie du offensichtlich erkannt hast. respekt1

Es ist ganz entscheidend wo er beim betanken steht. Du fährst mit deinem Auto an die Tankstelle öffnest den Kofferraum und betankst dort die Kanister. Hier kann ein zündfähiger Funke entstehen, unabhängig vom Material des Kanisters und bei einem leeren Kanister ist genügend zündfähiges Gas vorhanden! Dies weiß aber fast niemand, auch ein "EX"perte" offensichtlich nicht. Also Vorsicht mit Schildern und sonstigen Hinweisen. Die wenigsten Menschen können sich vorstellen, was eine Explosion überhaupt ist.
Elektriker, der gerne die Halle genau so gesund verlassen möchte, wie er sie betreten hat - ohne Stör- oder sonstigen Unfall, und ohne Explosion.
Das ist selbstredend vernünftig. Was man aber leider nicht immer von Anderen erwarten kann.
C_T

Beitrag von C_T »

Willi Blasentang hat geschrieben: Es ist ganz entscheidend wo er beim betanken steht. Hier kann ein zündfähiger Funke entstehen, unabhängig vom Material des Kanisters und bei einem leeren Kanister ist genügend zündfähiges Gas vorhanden! Dies weiß aber fast niemand, auch ein "EX"perte" offensichtlich nicht. Also Vorsicht mit Schildern und sonstigen Hinweisen. Die wenigsten Menschen können sich vorstellen, was eine Explosion überhaupt ist.


Ich denke, dass ich keinen Kanister im Fahrzeug (Kofferraum) betanke, denn selbst wenn beim Betankungsvorgang nichts passieren sollte (durch statische Aufladung des Fahrzeuges), stinkt anschließend das Fahrzeug nach Sprit - vielleicht genügt dann das Betätigen des Zündschlosses als Auslöser für die Explosion?
Es gab ja schon Leute, die sich nach der Fahrzeugpflege eine Zigarette anzündeten und sich dann mit Cockpitspray, respektive dem Treibgas, in die Luft gesprengt haben...

Davon ab - ich denke bei der Arbeit in ExBereichen auch an meine Kollegen, auf deren korrekte Arbeit ich mich verlassen muss, und die sich auf meine...
LuckySlevin
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Beitrag von LuckySlevin »

Willi Blasentang hat geschrieben:Welche Funktion erfüllst du vor Ort? Anlagenbetreiber, Vorgesetzter, weisungsbefugt. Je nach dem könnte ich dir sagen was du falsch gemacht hast. :confused:
Das ist der springende Punkt. Danke das einer danach gefragt hat.
C_T hat geschrieben:Elektriker, der gerne die Halle genau so gesund verlassen möchte, wie er sie betreten hat - ohne Stör- oder sonstigen Unfall, und ohne Explosion.
Dann würde - ICH - das Gebäude verlassen!
C_T

Beitrag von C_T »

LuckySlevin hat geschrieben:Dann würde - ICH - das Gebäude verlassen!


Gute Idee - nur hinterlasse ich dann eine mögliche Gefahr - eben diese Fremdperson - alleine in der Halle. Und niemand weiss, dass die Person darin ist. H2 = Wasserstoff ist ja ein wenig sensibler als z.B. Benzin, hochentzündlich und brennt mit fast unsichtbarer Flamme...

Dann doch besser die Person mitnehmen und - zu ihrer eigenen Sicherheit - beim Werkschutz melden...

BTW: Ich habe woanders meinen letzten Beitrag geschrieben und wollte hier im Forum nicht mehr antworten.

Da alles Wichtige gesagt wurde, sage ich ein herzliches Dankeschön an alle, und mache mit diesem Beitrag meinen Thread zu.
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