Moin Olaf.Olaf S-H hat geschrieben:Moin Christian,
wer abends ögelt, kann morgens auch nicht fliegen.
Gruß Olaf
mein Hausarzt Dr. Eckart von Hirschhausen meint, da geht doch was:
Zumindest "auf die Fresse fliegen" ist demnach immer drin.
Und nun gehen wir mal wieder zum Thema:
Wenn ich in der Industrie eine Leiter besteige, um darauf stehend irgendwelche Arbeiten durchzuführen, muss ich mich ab einer bestimmten Höhe angurten. Dauern die Leiter-Arbeiten länger, muss ich ggf. ein Rollgerüst verwenden und mich ebenfalls angurten.
Bei dem hohen, andauernden Fachkräftemangel sollte man doch meinen, dass Fachkräfte vor Ausfall durch Arbeitsunfälle geschützt werden sollen, was ja eine der Hauptaufgaben der Berufsgenossenschaften ist, welche UVVen erlassen, deren Einhaltung überwacht wird.
Arbeiten auf Dächern kommen bei mir nicht so häufig vor - aber auch dort wird man sich laut BG-UVV angurten müssen. Daher würde mich interessieren, wie der Kollege vom Dach stürzen konnte..., leider gibt der Zeitungsartikel dazu nichts her.
Wobei ein Gurt nicht immer vor tödlichen Arbeitsunfällen schützt - wenn ich an den schweren Unfall 2007 auf der Kraftwerksbaustelle Grevenbroich-Neurath II erinnere, wo ein Gerüst über der angegurtet arbeitenden Baustellenbevölkerung einstürzte und Leute erschlug, die dann tagelang tot in luftiger Höhe in ihren Sicherheitsgurten hingen, weil man sie nicht so einfach bergen konnte...