Tragischer Unfall "Elektriker stirbt bei Sturz von Dach"

Alles rund um die Arbeitssicherheit.
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Epileptriker
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Beitrag von Epileptriker »

Keytos hat geschrieben:Ein Fließenleger zu dem ich gesagt habe daß er doch Knieschützer tragen soll antwortete mir daß er ja 2 Knie hat !!
War er vielleicht noch keine 30 oder wenn doch, noch nicht lange genug im Geschäft? :rolleyes:
Ohne die segensreiche Wirkung des Forums mit seiner messiastischen Verkündigung froher Botschaften wären die Döspaddel "draußen" selbstverständlich mehrheitlich noch gar nicht auf dies oder jenes gekommen.
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Sicherheit ist mitnichten eine Frage des Geldes, sondern viel mehr eine Frage des Sachverstandes desjenigen, der sie implementiert.
jokari
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Beitrag von jokari »

mal eine kurze Zwischenfrage, wenn erlaubt.

Wie schaut es da auf einer 12-er-Leiter aus. Bis zur welcher Sprosse
darf man da noch werkeln?
Funktionieren tut der Lautsprecheranschluss auf der 12 Sprosse auch
noch,
aber was sagt die BG dazu, wenn der Maler gegen die Leiter stößt,
und der Elektriker aua-h macht ?

Wo ist denn da das Ende, sicherheits-technisch gesehen ?
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Elt-Onkel
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Beitrag von Elt-Onkel »

Hallo,

ehrlich gesagt, kenne ich die aktuellen BG-Vorschriften nicht.

ABER

Bei der Feuerwehr gehen wir über Steckleiter bis in's 2. OG.
Das alles ohne jedwede Sicherung.
Das sind dann 4 Steckleiterteile.
Das sind dann 30 Sprossen.
Die Leiterlänge beträgt 8,40 m.

Als ich das in der Feuerwehrschule in Celle zu ersten mal gemacht habe,
hatte ich doch Respekt vor der Höhe.

Dann gibt es noch die Schiebeleitern.
Die reichen bis in's 3.OG.
Rettungshöhe 12,00 m.
Da gibt s auch keine Sicherung.


...
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-Claus-
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Beitrag von -Claus- »

jokari hat geschrieben:aber was sagt die BG dazu,
Da sollte man einfach mal Googeln.
BGV D36; BGI694
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langer
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Beitrag von langer »

und eine silberne Schaufel dazu :D ;)
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Lightyear
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Beitrag von Lightyear »

JEDE Leiter hat eine Bedienungsanleitung, aus der auch hervorgeht, wie sie richtig zu benutzen ist.
Mein "Haus- und Hoflieferant" schreibt beispielsweise:
[quote="Layher"]2.3 Benutzung der Leiter
(Auszug aus EN 131)
(...)
- die obersten drei Sprossen einer Anlegeleiter nicht als Standfläche
benutzen]
Quelle: https://www.layher.com/~/media/Files/Do ... itern.ashx


Ich gehe davon aus, dass auch andere Hersteller ähnlich lautende Anweisungen veröffentlich haben... dd1
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harmi
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Beitrag von harmi »

jokari hat geschrieben:mal eine kurze Zwischenfrage, wenn erlaubt.

Wie schaut es da auf einer 12-er-Leiter aus. Bis zur welcher Sprosse
darf man da noch werkeln?
Funktionieren tut der Lautsprecheranschluss auf der 12 Sprosse auch
noch,
aber was sagt die BG dazu, wenn der Maler gegen die Leiter stößt,
und der Elektriker aua-h macht ?

Wo ist denn da das Ende, sicherheits-technisch gesehen ?
TRBS 2121 Teil 2 sagt:

"4.2.3 Leiter als hochgelegener Arbeitsplatz

Die Leitern sind so zu verwenden, dass die Beschäftigten jederzeit sicher stehen und sich festhalten können. Das sichere Stehen und Festhalten auf der Leiter ist z. B. gegeben, wenn der Beschäftigte mit beiden Füßen auf Sprossen oder Stufen steht und sich mit einer Hand an der Leiter festhalten kann oder ausreichenden Kontakt mit beiden Beinen zur Leiter hat.
4.3 Einhaltung der sicheren Benutzung während des Betriebes

Der Arbeitgeber, der Leitern benutzt oder benutzen lässt, hat sicherzustellen, dass die Leitern in einem ordnungsgemäßen Zustand gehalten werden. Der Arbeitgeber hat die betroffenen Beschäftigten darüber zu unterweisen, dass festgestellte augenfällige Beschädigungen vor der Benutzung an den jeweiligen Vorgesetzten zu melden und beschädigte Leitern unverzüglich der Benutzung zu entziehen sind."


Und alles Andere wird ja schon vorher in der Gefährdungsbeurteilung festgelegt, die selbstverständlich für jede Baustelle erstellt und dem SiGeKo übergeben wird.... :D
Gruß, der Harmi

Dieser Beitrag wurde nach bestem Wissen und Gewissen aufgrund der gültigen Rechtsvorschriften (Erstellungsdatum) erstellt. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Ein Rechtsanspruch gegen den Verfasser oder Dritte, bezogen auf Aussagen dieses Beitrags, besteht nicht.
ThomasR
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Beitrag von ThomasR »

Bei uns gilt: Leitern immer nur mit "zweitem Mann" zur Sicherung, egal welche Höhe. Sonst nur mit Sicherung der Aufstellfläche durch Pylone und Flatterband.

Interne Anweisung als Ergebnis aus unseren Gefährdungsbeurteilungen. Keine Ahnung ob das auch extern gefordert ist (BG oder so).

Alle Flachdächer haben Anschlagpunkte für PSA/Fangseile. Ein Übergang zu einem anderen Gebäude ist so schmal, daß dies eine Herausforderung war: hier wurde ein (geprüftes und zugelassenes!) Edelstahlseil längs gespannt, so daß man mit kurzem Anschlag an diesem Seil auf diesem Dach entlang gehen kann und jederzeit gesichert ist.

2334 Tage ohne meldepflichtigen Unfall......
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