elektrotechnische Arbeiten

Alles rund um die Arbeitssicherheit.
HansD
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elektrotechnische Arbeiten

Beitrag von HansD »

Hallo,

ich bin seit mehr als 4 Jahren als zweite verantwortliche Elektrofachkraft in einem Automobilzulieferer tätig. In einem Fachbereich (Qualitätssicherung) wo Autolampen geprüft werden, wurden kleinere Reparaturen wie z.B. Fassung auswechseln, Kabelschuhe erneuern, Sicherungen wechseln von ehemaligen Elektriker durchgeführt. Was heißt ehemalige Elektriker. Personen die keinen Arbeitsvertrag mit dem Arbeitgeber als Elektrofachkraft haben, sondern als Sachbearbeiter und Qualitätsmitarbeiter. Diese Personen haben jedoch nach der Schulzeit eine Ausbildung als Facharbeiter vor mehr als 35 Jahren wie z. B. Elektroinstallateur, Energieanalgenelektroniker absolviert. Regelmäßige Fort- und Weiterbildung besteht bei diesen nicht.

Jedoch wurde jetzt von Seiten der Abteilungsleitung dies, ohne meine Absprache, ausgeweitet. Es sollen plötzlich Heizungen an Klimaprüfanlagen und Motoren getauscht werden. Laut den Regelwerken der BG’s, der Betriebssicherheitsverordnung, dem Arbeitsschutzgesetz und den VDE Richtlinien dürfen elektrotechnische Arbeiten nur von beauftragten (Arbeitsvertrag, schriftliche Beauftragung) Elektrofachkräften durchgeführt werden. So meine ich es gelernt zu haben.
Wir in der Qualitätssicherung haben mit dem Weggang von einer Person die letzte beauftragte EFK verloren. In meiner Funktion als verantwortliche Elektrofachkraft der Werkleitung habe ich den Kompromiss vor rund vier Jahren zu gestimmt, dass die ehemaligen Elektriker (Facharbeiter), Kleinreparaturen durchführen dürfen, wenn sich der Arbeitgeber um eine regelmäßige Fortbildung und Unterweisung kümmert. Diese wurden bislang nicht realisiert.
Jetzt sollten aus Kleinreparaturen Großreparaturen werden und es wurden nicht autorisierte Personen von sachunkundigen Personen (Mechaniker, Techniker Maschinenbau) angewiesen, solche Arbeiten durchzuführen. Des Weiteren wurden in der Vergangenheit von Kollegen Reparaturen bereits durchgeführt, die ohne jedes Nachdenken scheinbar gemacht wurden. Thermosicherheitselemente für Heizungen wurden offensichtlich „blind“ gewechselt.
Das führte zu dem Anlass, dass ich den Kompromiss zurückgezogen habe und zur Zeit jegliche Arbeiten nur von autorisierten Elektrofachkräften durchgeführten werden dürfen.

Mein Handeln hat natürlich Diskussionen, Bewegungen ausgelöst und deshalb möchte ich kurz erfahren, wie ihr das hier seht. Gruß Hans
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kabelmafia
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Beitrag von kabelmafia »

Moin,
Mein Handeln hat natürlich Diskussionen, Bewegungen ausgelöst und deshalb möchte ich kurz erfahren, wie ihr das hier seht.
Ich sehe das genaus.
ich würde allerdings die Verantwortung für diese nicht-mehr-Elektriker grundsätzlich nicht übernehmen. Dazu würde ich als Zeichen der GF gegenüber die Verantwortung partiell niederlegen.
Dann gilt es die Sache sauber zu organisieren. Die nicht-mehr-Elektriker werden je nach Aufgabe zu EuP und/oder EFKffT fortgebildet und bestellt. Es müssen Gefährdungsbeurteilungen für die elektrotechnischen Tätigkeiten erstellt werden, daraus Arbeitsanweisungen generiert werden, die für die EuP/EFKfft verbindlich sind. Zwischendurch müssen Paten (also vollwertige Elektrofachkräfte) gefunden werden, die Pate einer EuP werden sollen. Das wird erfahrungsgemäß das schwierigste, den de Pate steht auch mit in der Verantwortung für die Taten der EuP...

Alles in allem ein ganzes Stück Arbeit, aber nicht unmögliches oder ungewöhnliches.

Gedanken machen würde ich mir nur darüber, wie ohne die Mitwirkung einer VEFK so eine Erweiterung der Tätigkeiten passieren kann...
Der Strom kann ruhig bunt sein-ohne Kabel nützt das nix.
Bild: NAKBA 3x95/50sm 0,6/1kV VDE U 0250:1936
Dieser Beitrag wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt und basiert auf fundierten Kenntnissen der elektrotechn. Regelwerke. Er ist eine pers. Interpretation des Autors. Etwaige rechtliche Empfehlungen und Hinweise sind unverbindlich, eine Rechtsberatung findet nicht statt.
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HansD
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Beitrag von HansD »

danke. Ja EuP und EFK für festgelegte Tätigkeiten war auch meine Idee.

Wie konnte es geschehen. Du bist nicht überall und wenn der Abteilungsleiter mit seinem Maschinenbautechniker um Kosten zu sparen zuerst mal auf die Idee kommt, bist du ja nicht unbedingt dabei. Der Abteilungsleiter weist es seinen Mitarbeitern an und die tuen es zuerst einmal pflichtbewusst.

Dann bekommt der VEFK es mit, hört es sich an, bildet sich seine Meinung und beendet die Aktion zu erst einmal.
Jetzt laufen natürlich viele Diskussionen über mein Untersagen. Von Personalabteilung, bis hin zum Betriebsrat und heute noch über die Aufsichtsperson der BG (das Ergebnis habe ich noch nicht vorliegen). Ich selber sehe das noch gelassen, denn die Gesetze, Verordnungen und die Normen sind eindeutig aus meiner Sicht. Eine Lösung gibt es, nur halt nicht so, wie es jetzt gelaufen ist. dd1

Hans
jf27el
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Beitrag von jf27el »

Hallo HansD,

ich denke Du hast das in die richtige Richtung bewegt und mehr kannst du auch nicht machen. Gegen unternehmerische Entscheidungen ist nichts zu machen, aber Du hast ein Bewusstsein geschaffen.

Ist Dein Bereich Qualitätssicherung oder Qualitätsmanagement?
Im Qualitätsmanagement lässt sich da über Review auch noch eine Kleinigkeit einspielen.

gruß
jf27el
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Olaf S-H
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Beitrag von Olaf S-H »

HansD hat geschrieben:... wie ihr das hier seht. ...
Moin Hans,

wie Kabelmafia.

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
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Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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50Hertz
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VEFK - EuP

Beitrag von 50Hertz »

Hallo!

Ich würde da gerne nachfragen.
Über welche Spannungen wird hier gesprochen 12 V, 24 V, 500 V?

Jedem Kind erlauben wir an der elektrischen (Modell-) Eisenbahn, ohne jegliche elektrotechnische Qualifikation herumzuschrauben.

Frage ist hier vielleicht welche Energie (Leistung) wird hier umgesetzt.
Mir ist das aus dem Einführungsbeitrag nicht klar.
Selbstverständlich kenne ich, mehr als fingerdicke, Stromschienen (48 V-) mit einem erheblichen Gefährdungspotenzial. Ist das hier gegeben?

Die Forderung eine EHEMALIGE EFK zur EuP zu schulen finde ich sehr überlegenswert. EuP ist eine unterwiesene Person. Sie ist nicht ausgebildet sondern unterwiesen.

Zusammengefasst möchte ich präzisere Infos um mir ein Urteil bilden zu können.

Grüße
50Hertz
HansD
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Beitrag von HansD »

Hallo Zusammen,

danke, danke.

Wir sind Qualitätssicherung. Jetzt zu den Spannungen. 13,2, 28, 30, 230 und 380 Volt Wechselspannung und Gleichspannungen 13,2 und 110 Volt. Bei einigen Lampen auch kV. Dann haben wir selbst im Bereich der 12 Volt Ströme von knappen 1200 Ampere im Gleichspannungs- und 200 Ampere im Wechselspannungsbereich.
Aus meiner Sicht ist das kein Spielzeug mehr, sondern man muss schon wissen wo man was sollte. dd1

Gruß Hans
Olaf S-H
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Beitrag von Olaf S-H »

HansD hat geschrieben:... Aus meiner Sicht ist das kein Spielzeug mehr, sondern man muss schon wissen wo man was sollte. ...
Moin Hans,

stimmt! Die Grenzwerte der zulässigen Berührungsspannung werden gerne derart verallgemeinert, dass unterhalb der Grenzwerte kein Schutz erforderlich ist. Das stimmt aber nicht. Auch im Bereich der zulässigen Berührungsspannung muss ich Schutzmaßnahmen bei Überlast oder Kurzschluss berücksichtigen.

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
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Horst155
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Beitrag von Horst155 »

Hallo Zusammen

Das ganze ist meiner Meinung nach eine Auslegungssache .
Schrauben an Elektrischen Anlagen darf jeder , nur das in Betrieb nehmen darf darf nur die EFK .
Z.B. Im Handwerk auf Baustellen arbeit ja auch Auszubildende unter Anleitung, Aufsicht einer EFK . Die Inbetriebnahme wird grundsätzlich durch die EFK mittels Unterschrift dokumentiert .
Was bedeutet das es nicht darauf an kommt wer die Arbeit macht sondern das die ausgeführten Arbeiten von einer EFK kontroliert und geprüft wird .
Die Verantwortung trägt immer die EFK .

Horst
ohoyer
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Beitrag von ohoyer »

Was korrekt ist- und was der Punkt sein dürfte, der in der hier diskutierten Situation recht wahrscheinlich eben nicht stattgefunden hat, dass eine EFK die Arbeiten geprüft und abgenommen hat.
„Wer mit Ungeheuern kämpft, mag zusehn, dass er nicht dabei zum Ungeheuer wird. Und wenn du lange in einen Abgrund blickst, blickt der Abgrund auch in dich hinein.“

Friedrich Nietzsche (Werk: Jenseits von Gut und Böse, Aph. 146)
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