Moin omtdr43,omtdr43 hat geschrieben:Ganz kar nein! ...
so ist es. Dafür gibt es z. B. das Fachausschuss-Informationsblatt 16 der DGUV. Erst Probebetrieb, dann Inbetriebnahme. Dies sind verschiedene Schuhe.
Gruß Olaf
Moin omtdr43,omtdr43 hat geschrieben:Ganz kar nein! ...
Hallo Andreas,Challenger hat geschrieben:Meiner bescheidenen Erfahrung nach ist die eigene innere Ruhe der beste Schutz gegen Unfälle. ... Hektik und die chaotische Kommunikation mit anderen Gewerken/Fremdfirmen, sowie der eigene Ehrgeiz ...haben mich unvorsichtig werden lassen...was dazu führte, dass der Rettungswagen mich mitgenommen hat und ich 2 Monate meine Hände nicht gebrauchen konnte. Dabei habe ich Glück gehabt, ...
Andreas
Schuhe, ja, gutes Stichwort... genau umgedreht wird ein Schuh draus.Olaf S-H hat geschrieben:Moin omtdr43,
so ist es. Dafür gibt es z. B. das Fachausschuss-Informationsblatt 16 der DGUV. Erst Probebetrieb, dann Inbetriebnahme. Dies sind verschiedene Schuhe.
Gruß Olaf
also erst Probebetrieb und dann Inbetriebnahme.DGUV Fachausschuss-Informationsblatt 16, Ausgabe 01/2011 hat geschrieben: ...
Der Probebetrieb von Maschinen und Anlagen dient der Überprüfung von Funktionen und Eigenschaften sowie der Erkennung und Beseitigung von Fehlern. Der Probebetrieb entspricht der Endprüfungsphase einer Maschine oder Anlage und liegt daher, auch in den Betriebsräumen des Betreibers, in der Verantwortung des Herstellers.
...
Der Probebetrieb liegt als Teil des Herstellungsprozesses noch vor dem Zeitpunkt des Inverkehrbringens. Daher können die erforderlichen Einstellungen vorgenommen werden, ohne dass die Maschine konform zur europäischen Maschinenrichtlinie [2] sein muss. Aber es müssen dann andere Schutzmaßnahmen getroffen werden.
Der Probebetrieb ist nicht mit der Inbetriebnahme durch den Betreiber zu verwechseln:
Unter Inbetriebnahme ist die erstmalige Verwendung einer Maschine bzw. eines Produktes durch ihren Endbenutzer im Gebiet des Europäischen Wirtschaftsraumes zu verstehen.
...
Mal davon abgesehen, das sich die DGUV sehr weit aus dem Fenster lehnt, was "Endbenutzer im Gebiet des Europäischen Wirtschaftsraumes" gefaelligst unter Inbetriebnahme zu verstehen haben, laesst die Formulierung:Olaf S-H hat geschrieben:Moin Karo,
also erst Probebetrieb und dann Inbetriebnahme.
Gruß Olaf
Und wie nennt man die Phase vor dem Probebetrieb? Also Spannungszuschalten, Steuerungen konfigurieren, Anlagenbestandteile verknuepfen, Software installieren? Ich kenne das als Vor-Inbetriebnahme (im Werk des Herstellers) und Montage/Inbetriebnahme (vor Ort beim Kunden).Olaf S-H hat geschrieben:Moin karo,
die Reihenfolge ist
- Probebetrieb durch den Hersteller
- Inbetriebnahme durch den "Nutzer"
Meine Definition basiert auf fundierten Kenntnissen der deutschen und zweier weiterer Sprachen...und 10+ Jahre als "IBN-Ingenieur".Olaf S-H hat geschrieben: Da hat sich nicht die DGUV aus dem Fenster gelehnt. Die DGUV hat nur wiedergegeben, was dem europäischen Perlament und dem Rat in ihrem unermesslichen Ratschluss gefallen hat uns Gutes zu tun.
Ansonsten bin ich bei Tobis Betrachtungsweise. "Deine" Definition weicht von denen der Regelwerke ab und scheint wohl ursächlich für das "Verständigungsproblem" zu sein. Insofern ist doch eigentlich alles Gut. Wir meinen doch den gleichen Ablauf.
Diese ganzen Sicherheitsvorrichtungen sind übrigens in der C-Norm EN10218-1 (früher EN775) niedergeschrieben.kaiand1 hat geschrieben: Die Robotoer sind so in einen "Metallkäfig" wo du nicht "reinkommst" bzw "Greifen" kannst.
Es gibt Wartungstüren jedoch wenn du diese Öffnest steht sofort der Roboter still sowie die Maschine davor/danach wird auch auf Stop gesetzt das dort nicht mehr geht.
Das Bedienteil vom Roboter womit du diesen auch Steuern kannst hat 4 Funktionen