Seite 1 von 1

AÜG und Befähigung nach 1203

Verfasst: Montag 23. März 2015, 18:55
von AWS
Hallo und moin-moin,

wir haben bei uns im Betrieb eine EFK auf Basis AÜG (Zeitarbeiter).

Der Kollege arbeitet schon seit einigen Jahren für und bei uns.

Nun will ich, dass dieser Kollege zur befähigten Person nach 1203 benannt wird.

Stimmt meine Annahme dass unsere vEFK die Benennung durchführen darf, weil die technische Organisation/Leitung/Verantwortung bei uns liegt?


Habe bei G...le leider nichts gefunden (falsche Suchbegriffe?).

Danke und Gruß

Verfasst: Montag 23. März 2015, 19:35
von Starkstromer
Mir ist nicht bekannt, dass die Ernennung zur befähigten Person etwas mut dem Arbeitsverhältnis im Betrieb zu tun hat.Auch die TRBS 1203 macht hierzu keine Angabe.

Hier geht es doch um das Wissen und die Qualifikation der Person, die ernannt werden soll. Außerdem muß der Unternehmer entscheiden ob die Person entsprechend qualifiziert ist.

Nachdem die Fachkraft schon länger im Betrieb arbeit kennt diese auch die Anlage und die speziellen Probleme im Betrieb.

Ich wüßte nicht was gegen die Ernennung spricht.

Gruß

befähigt - beauftragt

Verfasst: Montag 23. März 2015, 23:42
von 50Hertz
Hallo!

Auch wenn man hier gegenteiliger Meinung ist. Eine Befähigung liegt in der Person begründet.
Der Betriebsleiter (evtl. der Verantwortliche) bestimmt ob eine Person eine bestimmte Beauftragung erhält.
Außer der Befähigung spielt für die Beauftragung das Alter und die Zuverlässigkeit eine rolle.

Grüße
50Hertz

Verfasst: Dienstag 24. März 2015, 21:08
von Olaf S-H
AWS hat geschrieben:... wir haben bei uns im Betrieb eine EFK ...
Moin AWS,

wer hat denn die Bestellung zur EFK vollzogen?

Gruß Olaf

Benennung

Verfasst: Freitag 27. März 2015, 10:38
von MOMA2
Die Benennung gilt nur für den Verantwortungsbereich des Arbeitgebers, Betriebsleiters oder Vorgesetzten der sie als EfK eingestellt oder berufen hat und nur bis zur Entbindung von dieser Tätigkeit.
(Quelle FB, Prüfung ortsfester und ortsveränderlicher Geräte, 8. Auflage).

Elektrofachkraft - befähigte Person

Verfasst: Freitag 27. März 2015, 19:19
von 50Hertz
Gerne würde ich nochmal auf einen Artikel der elektrofachkraft.de verweisen.
http://www.elektrofachkraft.de/wer-ist- ... hkraft-efk

Hier wird aus juristischer Sicht untersucht, wer eigentlich Elektrofachkraft ist.
Ergebnis:
"Elektrofachkraft ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Normen*) die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann."

In der "Steckdose" wird oft in Übererfüllung der Vorschriften mehr gefordert. Eine Ernennung zur Elektrofachkraft kann ich nicht erkennen.
Das schließt selbstverständlich nicht aus, dass man z.B. als befähigte Person schriftlich beauftragt wird oder als vEFK.
Natürlich ist eine EFK kein Universalgenie. Ob jemand für diese spezielle Tätigkeit als Fachkraft gilt hängt selbstverständlich von vielen Faktoren ab.

Grüße
50Hertz

Verfasst: Montag 30. März 2015, 20:34
von AWS
Moin-moin,
Olaf S-H hat geschrieben:wer hat denn die Bestellung zur EFK vollzogen?
die Bestellung zur EFK gibt es nicht.
Als ich EFK geschrieben habe bin ich von
50Hertz hat geschrieben:"Elektrofachkraft ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Normen*) die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann."
ausgegangen.

Gruß Alex

Verfasst: Montag 30. März 2015, 21:02
von Olaf S-H
Moin AWS,

dann frage ich anders: Wer hat denn festgelegt, dass der Mitarbeiter die Anforderungen an eine EFK erfüllt?

Gruß Olaf

Verfasst: Montag 30. März 2015, 21:22
von AWS
Hallo Olaf,

schriftlich keiner.
Es ist so abgelaufen wie in den meisten Betrieben.
Es wurde ein "Leiher" bestellt (die Vermittler können viel erzählen wenn der Tag lang ist, man ist aber manchmal froh wenn der LAK den Weg zur Baustelle findet.....).
Einige Zeit wurde er von einem Mitarbeiter aus dem Unternehmen begleitet.
Nach einiger Zeit konnte er allein "laufen", da fast 40 Jahren Berufserfahrung, Montage-Inbetriebnahme-Service an el. Anlagen weltweit.

Gruß AWS

Verfasst: Dienstag 31. März 2015, 17:47
von Olaf S-H
Moin AWS,

die vEFK hat mindestens zwei Möglichkeiten:
Sie hält sich an das Regelwerk oder sie läßt es bleiben. Das Ergebnis spiegelt sich im Haftungsrisiko wieder.

Die vEFK kann die Befähigung durch ein Fachgespräch hinterfragen. Hat sie dabei ein "gutes Gefühl", dann kann sie die Bestellung vornehmen.

Gruß Olaf