Betrieb von Haushaltsgeräten in der Firma

Alles rund um die Arbeitssicherheit.
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kabelmafia
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Beitrag von kabelmafia »

Moin,

ja, sowas ist machbar. In den wenigsten Fällen ist diese Verfahrensweise irgendwie rentabel. Bevor man da was mit Zeitrelais bastelt kann man ein den Einsatzbedingungen entsprechendes Gerät anschaffen.
Der Strom kann ruhig bunt sein-ohne Kabel nützt das nix.
Bild: NAKBA 3x95/50sm 0,6/1kV VDE U 0250:1936
Dieser Beitrag wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt und basiert auf fundierten Kenntnissen der elektrotechn. Regelwerke. Er ist eine pers. Interpretation des Autors. Etwaige rechtliche Empfehlungen und Hinweise sind unverbindlich, eine Rechtsberatung findet nicht statt.
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Olaf S-H
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Beitrag von Olaf S-H »

der Alphabetische hat geschrieben:... Die Physik richtet sich nicht danach, was in einer deutschen Norm steht!
Eigentlich schade. Dieser Umstand sollte geändert werden.

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
E_F

Beitrag von E_F »

Olaf S-H hat geschrieben:Eigentlich schade. Dieser Umstand sollte geändert werden.

Gruß Olaf
Damit nochmehr Geld gedruckt werden kann ? hair1

Es ist zum Glück andersherum ! Und einige Stellen in der VDE muss man auch nicht verstehen..

Und zu der Leitungsbelastung, ich sehe es wie die Vorredner, dadurch das es nicht ständig läuft wird die Leitung weniger Belastet.

Hm, sollte ich das WE Langeweile Bekommen mach ich mal einen Dauerbelastungstest von 0.75mm² (mit Videobeweis) mit 10A 1mal Offen und 1mal Abgedeckt ..
Wird aber glaube ich sehr langweilig, habe hier einen Heizlüfter mit 2,2kW stehen, der hat auch nur ne Zuleitung mit 3x 0,75mm², nach einer Laufzeit von 2 Stunden wird die Leitung merklich Warm. Aber sie fängt weder an zu brennen, noch Verformt sie sich oder wird so warm das man sie nichtmehr gemütlich halten kann.
B-Nutzer
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Leitungsquerschnitt von Mehrfachsteckdosen und Verlängerungen

Beitrag von B-Nutzer »

Hallo zusammen,

ich möchte gerne noch einmal auf den Ausgangspunkt des Threads zurückkommen, da ich gerade eine ähnliche Situation erlebt habe.
Im Zuge der Prüfung von ortsveränderlichen Betriebsmitteln wurden bei einem Kunden eine nicht geringe Anzahl von sogenannten Mehrfachtischsteckdosenleisten und Verlängerungen außer Betrieb genommen, da der Leiterquerschnitt 1mm² oder kleiner war.
Der Kunde war vom Ergebnis der Prüfung nicht begeistert, da dieser Mangel in der Vergangenheit noch nie aufgefallen war.
Ich habe auf die DIN VDE 0298-4:2013-06 Tabelle 11 verwiesen, aber der Kunde bestand darauf einen "richtigen Elektriker" zu holen. Selbiger erschien kurze Zeit später und erklärte, dass diese Betriebsmittel, da sie ein CE-Zeichen und stellenweise sogar ein GS-Zeichen tragen, völlig in Ordnung seien und weiterhin im Betrieb genutzt werden können. Es gäbe da eine Veröffentlichung vom TÜV in der dies zu lesen sei.
Ich habe den Herren gebeten mir zu erklären was das CE eigentlich heißt, da wurde er unfreundlich.

Da ja Steckdosenstromkreise für Gewöhnlich mit 16A abgesichert werden und die geprüften Mehrfachstecker und Verlängerungen keine eigene Überstromsicherung hatten, wird 16A auf die Dauer für 1mm² doch etwas viel.

Nun stehe ich da, mit meiner VDE-Kenntnis. Daher meine Frage an die Fachleute, gibt es tatsächlich ein solches Statement (egal ob vom TÜV oder anderen)? Oder ist die VDE 0298 doch die Ausschlaggebende Richtlinie zur Beurteilung von Leitungsquerschnitten?

Ich bedanke mich schon mal für die Antworten
Grüße, Tommi

P.S. Ich bin neu hier, ich bitte also um Nachsicht wenn ich mich falsch angehängt/eingeklinkt habe.
Funker
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Beitrag von Funker »

der Alphabetische hat geschrieben:
Der Staatsanwalt wird einen finden .....

Woher nimmst du diese Sicherheit, wenn du anscheinend nicht mal einen einzigen vergleichbaren Fall kennst, in dem dies so war?
In an anderer Stelle diskutierten Problemen hat der Staatsanwalt so gehandelt, Tote bei Föhn bzw. Rasierapparat.

Ich habe in drei Fällen Anzeige gegen Unbekannt erstattet mit technischer Richtungsvorgabe und Begründungen Verkäufer, Importeur, Normengeber -
leider ohne Erfolg - Anzeige wurde abgewiesen -
verurteilt wurde der Vater wegen Vernachlässigung der Aufsichtspflicht u.a.

Der Staatsanwalt sucht nicht die technische Ursache, sondern einen für Ihn begreifbaren Schuldigen und daß ist der der vergessen hat die Prüfergebnisse aufzuzeichnen und diese nicht in die Gefährdungsbeurteilung hat einfließen lassen.
Zitteraal
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Beitrag von Zitteraal »

In meiner Zeit als "Geräteprüfer" bin ich bei solchen Kandidaten so vorgegangen:

Prüfung durchgeführt, protokolliert und bei "Nicht bestanden" einen entsprechenden (roten) Aufkleber am Gerät angebracht und den "Geräteverantwortlichen" schriftlich (mit Gegenzeichnung!) auf den Sachstand hingewiesen.

Damit war ich aus der Verantwortung, was die "Gerätebetreiber" dann mit dem Gerät getan haben war mir schlicht egal.
Liebe Grüße, Bernd
Funker
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Beitrag von Funker »

Zitteraal hat geschrieben:In meiner Zeit als "Geräteprüfer" bin ich bei solchen Kandidaten so vorgegangen:

Prüfung durchgeführt, protokolliert und bei "Nicht bestanden" einen entsprechenden (roten) Aufkleber am Gerät angebracht und den "Geräteverantwortlichen" schriftlich (mit Gegenzeichnung!) auf den Sachstand hingewiesen.

Damit war ich aus der Verantwortung, was die "Gerätebetreiber" dann mit dem Gerät getan haben war mir schlicht egal.
Ich habe für solche Fälle immer den Seitenschneider mit.
Den bekommt der Betreiber des Gerätes in die Hand gedrückt und wird damit ausgezeichnet selber unter meiner Aufsicht den Stecker abzuschneiden - Handeln hilft begreifen.
Prüfprotokoll pro forma gibt es dann auch noch
Zitteraal
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Beitrag von Zitteraal »

Stecker abschneiden hat aber auch Nachteile, selbst dann wenn der Prüfer nicht selbst schneidet.

Aus eigener Erfahrung wird eine solche Vorgehensweise oft als Nötigung ausgelegt und damit ist der Prüfer der "Böse".

"Haftungsübertragung" ist das Zauberwort.

(Nachtrag: Die Geräte wurden von mir lediglich auf elektrische Sicherheit geprüft, wo und wie sie dann eingesetzt wurden war mir egal, dafür ist der Gerätebetreiber verantwortlich).
Liebe Grüße, Bernd
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50Hertz
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Märchenstunde unter Fachleuten

Beitrag von 50Hertz »

Funker hat geschrieben:Ich habe für solche Fälle immer den Seitenschneider mit.
Den bekommt der Betreiber des Gerätes in die Hand gedrückt und wird damit ausgezeichnet selber unter meiner Aufsicht den Stecker abzuschneiden -
Also ich glaube dies einfach nicht. Bin ja nicht von Gestern.
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denizjustin
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Beitrag von denizjustin »

50Hertz hat geschrieben:Also ich glaube dies einfach nicht. Bin ja nicht von Gestern.
Hallo @all,
unser Sicherheitsbeauftragter wollte auch das ich so handle.:cool:
Aber es sind ja privat Geräte.
Bei mir kommt ein Aufkleber auf das Gerät, dass dieses in unserer Firma
nicht mehr benutzt werden darf.
Wird so Fotografiert, und dokumentiert.
Damit habe ich als Prüfer meine Pflicht getan.
Sollte der Mitarbeiter das Gerät weiter nutzen, und es passiert etwas,
finde ich das heraus.
Gruß dj
Ich helfe gerne, und jedem weiter. Was daraus gemacht wird liegt nicht in meinem ermessen.
Strom ist gefährlich.richt1
Ich gehe grundsätzlich davon aus, das jeder weiß was er tut, und Ahnung davon hat, wie er das hier erfahrene
umsetzt.
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