Betrieb von Haushaltsgeräten in der Firma

Alles rund um die Arbeitssicherheit.
Antworten
Benutzeravatar
50Hertz
Null-Leiter
Beiträge: 3559
Registriert: Sonntag 11. Februar 2007, 15:53
Wohnort: Dümmerland
Kontaktdaten:

Tippfehler

Beitrag von 50Hertz »

didy hat geschrieben:Halbwegs passend zum Thema, ein sehr amüsanter Tipfehler
Tippfehler sind oft müsant, zeigen oft Dinge aus dem Inneren des Schreibers.
ohoyer
Null-Leiter
Beiträge: 3426
Registriert: Mittwoch 27. Dezember 2006, 13:10
Wohnort: Koblenz

Beitrag von ohoyer »

IH-Elektriker hat geschrieben:Gefährdungsanalyse für die Sanitärkeramik....bitte aber auch den Toilettenpapierhalter berücksichtigen und die Einklemmgefahr der Finger in der Kabinentür - und den Seifenspender.... :D

Mir ist heute mein Brotzeitmesser vom Schreibtisch gefallen, direkt in Richtung Fuß - nix passiert da ich auf Arbeit auch im Büro Sicherheitsschuhe trage (bin es leid die jedes Mal anzuziehen wenn ich vor Ort muss....) - wer schreibt mir die Gefährdungsanalyse für mein Brotzeitmesser - oder ist das Provatsache - muss da jetzt der Arbeitgeber nicht darauf achten das mein Messer ungefährlich ist....? :D
Also man erinnere mich daran, mal die auf einer Toilette meines jetzigen Arbeitgebers aushängende Anweisung zur richtigen Benutzung/Schliessung der Türe der Örtlichkeit zu posten...
Aufgrund eines Unfalls eines Kollegen vor meiner Zeit sah man sich hier veranlasst, da ja offensichtlich Gefahrenpotential vorhanden ist, eine solche zu erstellen :-)
„Wer mit Ungeheuern kämpft, mag zusehn, dass er nicht dabei zum Ungeheuer wird. Und wenn du lange in einen Abgrund blickst, blickt der Abgrund auch in dich hinein.“

Friedrich Nietzsche (Werk: Jenseits von Gut und Böse, Aph. 146)
Olaf S-H
Beiträge: 13786
Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57

Beitrag von Olaf S-H »

ohoyer hat geschrieben:Also man erinnere mich daran ...
Moin ohoyer,

ist hiermit erfolgt. :D

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
IH-Elektriker
Null-Leiter
Beiträge: 1840
Registriert: Mittwoch 9. Januar 2013, 11:18

Beitrag von IH-Elektriker »

Also auf unseren Firmentoiletten hängt nur so eine nette Erinnerung das es ja so komische bürstenähnliche Dinger mit langem Stiel in jeder Kabine gibt..... :D
Benutzeravatar
MoaddiB
Beiträge: 303
Registriert: Mittwoch 27. Juni 2012, 23:00
Wohnort: Langerwehe
Kontaktdaten:

Beitrag von MoaddiB »

Also auch wenn es jetzt zu weit mit dem off-Topic geht:

bei uns wurden tatsächlich die Klosteine kurz nach dem erstmaligen Anbringen entfernt,
da erst mal ein Gefahrstoffdatenblatt erstellt werden muss,
bevor die "in den Verkehr" gebracht werden dürfen rules1
Floriani
Null-Leiter
Beiträge: 139
Registriert: Mittwoch 18. April 2012, 13:21
Wohnort: Hallbergmoos

Beitrag von Floriani »

ego11 hat geschrieben:Woher leitest du ab, das 0,75mm² nicht für 2000W ausreichen?
Klar reichen 0,75 mm2 für 2000W, die reichen auch für mehr. sagen wir mal 3000W oder noch mehr. Solange das Gerät nicht betrieben wird, passiert erst mal gar nichts. Danach entscheidet die Länge der Leitung und damit der Widerstand, wie schnell sich die Leitung erwärmt. Hängt natürlich von der Betriebsdauer ab.

Mir kommt es tagtäglich unter, das Mitarbeiter behaupten, ihre Haushaltsgeräte nur "haushaltüblich" zu benutzen. Was das aber genau bedeutet, wissen die wenigsten und schriftlich würde es mir keiner geben. Aber ich soll unterschreiben, das die Geräte "nur haushaltsüblich" betrieben werden.

Wenn mit jemand stichhaltig beweist, das die VDE 0298-4 Tab 11 nur dazu erfunden wurde, um Büroleute zu ärgern, lasse ich mich gern eines besseren belehren.

Und weil hier irgendwo im Thread die Ansage kam, das die Haushaltsgeräte erst elektrisch geprüft werden müssten und dann über den Einsatz nachgedacht werden sollte, dann frage ich mich, ob das wirklich von einer befähigten Person kommt.
Als allererstes wird immer die Gefährdungsbeurteilung angewendet und die Sichtprüfung durchgeführt. Besteht ein Gerät eines dieser beiden Teile nicht (z.b. für Einsatzort ungeeignet oder sichtbare Mängel), erübrigen sich sämtliche elektrische Prüfungen. Das Gerät ist durchgefallen und darf nicht betrieben werden.

In dem Zusammenhang verweise ich mal auf die neue Betriebssicherheitsverordnung. Ob es nun manchen passt oder nicht, diese ist Gesetz und wer sie nicht beachtet, kann strafrechtlich belangt werden. Noch Fragen?

Gruß Floriani
Was ist das Lied der Elektriker?
Tausend mal berührt, tausend mal ist nichts passiert
hair1
Benutzeravatar
-Claus-
Beiträge: 2898
Registriert: Donnerstag 21. Januar 2010, 11:48
Wohnort: Sachsen

Beitrag von -Claus- »

Floriani hat geschrieben:Klar reichen 0,75 mm2 für 2000W, die reichen auch für mehr. sagen wir mal 3000W oder noch mehr. Solange das Gerät nicht betrieben wird, passiert erst mal gar nichts. Danach entscheidet die Länge der Leitung und damit der Widerstand, wie schnell sich die Leitung erwärmt. Hängt natürlich von der Betriebsdauer ab...... Noch Fragen?
Ja.
1. Wie lang darf denn deine 0,75 mm²-Leitung sein?
2. Gegeben ist beispielsweise ein IK von 103 A. Leitung zur Steckdose ist mit B 16 abgesichert. Die Geräteanschlußleitung ist eine H03RN-F. Welchen Wert ermittelst Du für die Betriebsdauer?
3. Was sagt deine Gefährdungsbeurteilung?
Kannst dir den ganzen Sonntag für die Beantwortung Zeit nehmen.
Benutzeravatar
didy
Null-Leiter
Beiträge: 1433
Registriert: Donnerstag 14. April 2005, 16:30
Kontaktdaten:

Beitrag von didy »

Floriani hat geschrieben:Danach entscheidet die Länge der Leitung (...), wie schnell sich die Leitung erwärmt.
Nein.
Floriani
Null-Leiter
Beiträge: 139
Registriert: Mittwoch 18. April 2012, 13:21
Wohnort: Hallbergmoos

Beitrag von Floriani »

-Claus- hat geschrieben:Ja.
1. Wie lang darf denn deine 0,75 mm²-Leitung sein?
2. Gegeben ist beispielsweise ein IK von 103 A. Leitung zur Steckdose ist mit B 16 abgesichert. Die Geräteanschlußleitung ist eine H03RN-F. Welchen Wert ermittelst Du für die Betriebsdauer?
3. Was sagt deine Gefährdungsbeurteilung?
Kannst dir den ganzen Sonntag für die Beantwortung Zeit nehmen.
Sooo, Sonntag ist fast vorbei :cool:

Ich möchte als erstes das Thema des Threads in Erinnerung bringen:

"Betrieb von Haushaltgeräten in der Firma"

.. und jetzt zu den Fragen.

Zu 1.) Die Leitung bzw. Länge der Leitung ist vom Hersteller des Gerätes vorgegeben.
Zu 2.) Es geht um Geräte. Was hat das mit Kurzschlussstrom oder B16 zu tun? Welches Haushaltsgerät hat eine Leitung H03RN-F? Ich habe noch keins gesehen. Wenn schon handelt es sich um H07RN-F, dann handelt es sich aber um Geräte für gewerblichen Einsatz.
Haushaltgeräte sind primär für privaten Einsatz im Haushalt vorgesehen und nur bedingt für einen Einsatz im gewerblichen Umfeld gedacht. Die jeweilige Bedienungsanleitung gibt darüber Aufschluss. Haushaltsüblicher Einsatz kann im gewerblichen Umfeld normalerweise nicht sichergestellt werden.
Zu 3.) Gefährdungsbeurteilungen lassen sich nicht vergleichen, da sie individuell zum Gerät und zu den Einsatzbedingungen erstellt werden müssen. Diese sind von Firma zu Firma verschieden.
Ein wichtiger Punkt ist aber z.B. das bei vielen Haushaltsgeräten vom Hersteller vorgegebene Trennen des Netzsteckers nach jedem Einsatz. Dies wird sich im gewerblichen Umfeld nie realisieren lassen.

Gruß Floriani
Was ist das Lied der Elektriker?
Tausend mal berührt, tausend mal ist nichts passiert
hair1
Benutzeravatar
didy
Null-Leiter
Beiträge: 1433
Registriert: Donnerstag 14. April 2005, 16:30
Kontaktdaten:

Beitrag von didy »

Floriani hat geschrieben:Zu 1.) Die Leitung bzw. Länge der Leitung ist vom Hersteller des Gerätes vorgegeben.
Hat aber überhaupt nichts mit der Erwärmung der Leitung zu tun, wie du es behauptest.
Ist die Leitung doppelt so lange, so ist auch der Widerstand doppelt so hoch, und es wird doppelt soviel Energie in Wärme umgesetzt. Allerdings verteilt sich diese Energie auch auf die doppelte Leitungslänge.
Daher ist die Erwärmung der Leitung unabhängig von der Leitungslänge.
Antworten