Tippfehler sind oft müsant, zeigen oft Dinge aus dem Inneren des Schreibers.didy hat geschrieben:Halbwegs passend zum Thema, ein sehr amüsanter Tipfehler
Betrieb von Haushaltsgeräten in der Firma
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Tippfehler
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Also man erinnere mich daran, mal die auf einer Toilette meines jetzigen Arbeitgebers aushängende Anweisung zur richtigen Benutzung/Schliessung der Türe der Örtlichkeit zu posten...IH-Elektriker hat geschrieben:Gefährdungsanalyse für die Sanitärkeramik....bitte aber auch den Toilettenpapierhalter berücksichtigen und die Einklemmgefahr der Finger in der Kabinentür - und den Seifenspender....
Mir ist heute mein Brotzeitmesser vom Schreibtisch gefallen, direkt in Richtung Fuß - nix passiert da ich auf Arbeit auch im Büro Sicherheitsschuhe trage (bin es leid die jedes Mal anzuziehen wenn ich vor Ort muss....) - wer schreibt mir die Gefährdungsanalyse für mein Brotzeitmesser - oder ist das Provatsache - muss da jetzt der Arbeitgeber nicht darauf achten das mein Messer ungefährlich ist....?
Aufgrund eines Unfalls eines Kollegen vor meiner Zeit sah man sich hier veranlasst, da ja offensichtlich Gefahrenpotential vorhanden ist, eine solche zu erstellen :-)
„Wer mit Ungeheuern kämpft, mag zusehn, dass er nicht dabei zum Ungeheuer wird. Und wenn du lange in einen Abgrund blickst, blickt der Abgrund auch in dich hinein.“
Friedrich Nietzsche (Werk: Jenseits von Gut und Böse, Aph. 146)
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Moin ohoyer,ohoyer hat geschrieben:Also man erinnere mich daran ...
ist hiermit erfolgt.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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Klar reichen 0,75 mm2 für 2000W, die reichen auch für mehr. sagen wir mal 3000W oder noch mehr. Solange das Gerät nicht betrieben wird, passiert erst mal gar nichts. Danach entscheidet die Länge der Leitung und damit der Widerstand, wie schnell sich die Leitung erwärmt. Hängt natürlich von der Betriebsdauer ab.ego11 hat geschrieben:Woher leitest du ab, das 0,75mm² nicht für 2000W ausreichen?
Mir kommt es tagtäglich unter, das Mitarbeiter behaupten, ihre Haushaltsgeräte nur "haushaltüblich" zu benutzen. Was das aber genau bedeutet, wissen die wenigsten und schriftlich würde es mir keiner geben. Aber ich soll unterschreiben, das die Geräte "nur haushaltsüblich" betrieben werden.
Wenn mit jemand stichhaltig beweist, das die VDE 0298-4 Tab 11 nur dazu erfunden wurde, um Büroleute zu ärgern, lasse ich mich gern eines besseren belehren.
Und weil hier irgendwo im Thread die Ansage kam, das die Haushaltsgeräte erst elektrisch geprüft werden müssten und dann über den Einsatz nachgedacht werden sollte, dann frage ich mich, ob das wirklich von einer befähigten Person kommt.
Als allererstes wird immer die Gefährdungsbeurteilung angewendet und die Sichtprüfung durchgeführt. Besteht ein Gerät eines dieser beiden Teile nicht (z.b. für Einsatzort ungeeignet oder sichtbare Mängel), erübrigen sich sämtliche elektrische Prüfungen. Das Gerät ist durchgefallen und darf nicht betrieben werden.
In dem Zusammenhang verweise ich mal auf die neue Betriebssicherheitsverordnung. Ob es nun manchen passt oder nicht, diese ist Gesetz und wer sie nicht beachtet, kann strafrechtlich belangt werden. Noch Fragen?
Gruß Floriani
Was ist das Lied der Elektriker?
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Ja.Floriani hat geschrieben:Klar reichen 0,75 mm2 für 2000W, die reichen auch für mehr. sagen wir mal 3000W oder noch mehr. Solange das Gerät nicht betrieben wird, passiert erst mal gar nichts. Danach entscheidet die Länge der Leitung und damit der Widerstand, wie schnell sich die Leitung erwärmt. Hängt natürlich von der Betriebsdauer ab...... Noch Fragen?
1. Wie lang darf denn deine 0,75 mm²-Leitung sein?
2. Gegeben ist beispielsweise ein IK von 103 A. Leitung zur Steckdose ist mit B 16 abgesichert. Die Geräteanschlußleitung ist eine H03RN-F. Welchen Wert ermittelst Du für die Betriebsdauer?
3. Was sagt deine Gefährdungsbeurteilung?
Kannst dir den ganzen Sonntag für die Beantwortung Zeit nehmen.
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Sooo, Sonntag ist fast vorbei-Claus- hat geschrieben:Ja.
1. Wie lang darf denn deine 0,75 mm²-Leitung sein?
2. Gegeben ist beispielsweise ein IK von 103 A. Leitung zur Steckdose ist mit B 16 abgesichert. Die Geräteanschlußleitung ist eine H03RN-F. Welchen Wert ermittelst Du für die Betriebsdauer?
3. Was sagt deine Gefährdungsbeurteilung?
Kannst dir den ganzen Sonntag für die Beantwortung Zeit nehmen.
Ich möchte als erstes das Thema des Threads in Erinnerung bringen:
"Betrieb von Haushaltgeräten in der Firma"
.. und jetzt zu den Fragen.
Zu 1.) Die Leitung bzw. Länge der Leitung ist vom Hersteller des Gerätes vorgegeben.
Zu 2.) Es geht um Geräte. Was hat das mit Kurzschlussstrom oder B16 zu tun? Welches Haushaltsgerät hat eine Leitung H03RN-F? Ich habe noch keins gesehen. Wenn schon handelt es sich um H07RN-F, dann handelt es sich aber um Geräte für gewerblichen Einsatz.
Haushaltgeräte sind primär für privaten Einsatz im Haushalt vorgesehen und nur bedingt für einen Einsatz im gewerblichen Umfeld gedacht. Die jeweilige Bedienungsanleitung gibt darüber Aufschluss. Haushaltsüblicher Einsatz kann im gewerblichen Umfeld normalerweise nicht sichergestellt werden.
Zu 3.) Gefährdungsbeurteilungen lassen sich nicht vergleichen, da sie individuell zum Gerät und zu den Einsatzbedingungen erstellt werden müssen. Diese sind von Firma zu Firma verschieden.
Ein wichtiger Punkt ist aber z.B. das bei vielen Haushaltsgeräten vom Hersteller vorgegebene Trennen des Netzsteckers nach jedem Einsatz. Dies wird sich im gewerblichen Umfeld nie realisieren lassen.
Gruß Floriani
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Hat aber überhaupt nichts mit der Erwärmung der Leitung zu tun, wie du es behauptest.Floriani hat geschrieben:Zu 1.) Die Leitung bzw. Länge der Leitung ist vom Hersteller des Gerätes vorgegeben.
Ist die Leitung doppelt so lange, so ist auch der Widerstand doppelt so hoch, und es wird doppelt soviel Energie in Wärme umgesetzt. Allerdings verteilt sich diese Energie auch auf die doppelte Leitungslänge.
Daher ist die Erwärmung der Leitung unabhängig von der Leitungslänge.