Betrieb von Haushaltsgeräten in der Firma

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Zitteraal
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Beitrag von Zitteraal »

denizjustin hat geschrieben:Sollte der Mitarbeiter das Gerät weiter nutzen, und es passiert etwas,
finde ich das heraus.
Gruß dj
Nun ja, da wirst Du nicht aktiv werden müssen, das macht schon der Staatsanwalt....
:rolleyes:
Liebe Grüße, Bernd
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Strippe-HH
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Beitrag von Strippe-HH »

B-Nutzer hat geschrieben:Im Zuge der Prüfung von ortsveränderlichen Betriebsmitteln wurden bei einem Kunden eine nicht geringe Anzahl von sogenannten Mehrfachtischsteckdosenleisten und Verlängerungen außer Betrieb genommen, da der Leiterquerschnitt 1mm² oder kleiner war.
Der Kunde war vom Ergebnis der Prüfung nicht begeistert, da dieser Mangel in der Vergangenheit noch nie aufgefallen war.
Ich habe auf die DIN VDE 0298-4:2013-06 Tabelle 11 verwiesen, aber der Kunde bestand darauf einen "richtigen Elektriker" zu holen. Selbiger erschien kurze Zeit später und erklärte, dass diese Betriebsmittel, da sie ein CE-Zeichen und stellenweise sogar ein GS-Zeichen tragen, völlig in Ordnung seien und weiterhin im Betrieb genutzt werden können. Es gäbe da eine Veröffentlichung vom TÜV in der dies zu lesen sei.
Ich habe den Herren gebeten mir zu erklären was das CE eigentlich heißt, da wurde er unfreundlich.
In einem Designermöbelladen denen einer Bekannten von mir gehört, werden auch Leuchten verkauft (Tisch-Stehleuchten) die zu Ausstellungszwecken an Steckdosenleisten angeschlossen sind.
Darin sehe ich an sich kein Problem denn wenn die Leuchtmittel nur höchstens 60W verbrauchen und es sind 5 Stück daran angeschlossen, dann sind es gerade mal 200W an einer 16A. Steckdosenleiste.
Eine Kaskadierung konnte ich aber bei keiner feststellen, also ist das Legitim.
Ausgeschaltet werden diese außerhalb der Betriebszeiten.
Anders stellte ich in der Teeküche an einer Steckdosenleiste angeschlossene Wasserkocher, Kaffeemaschine und eine Mikrowelle fest und da ist natürlich eine Änderung erforderlich die demnächst in Form von fest verlegten Steckdosen beseitigt wird.
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Schlange
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Beitrag von Schlange »

ich glaub ja, die Mitarbeiter sehen das nicht so eng... "ist ja nur ein Wasserkocher" Daheim steck ich ihn ja auch einfach an und nichts passiert. Die machen das ja nur, damit wir mehr arbeiten und weniger Pausen machen...

so hört sich das zumindest bei uns an :mad:
B-Nutzer
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Beitrag von B-Nutzer »

Schlange hat geschrieben:ich glaub ja, die Mitarbeiter sehen das nicht so eng... "ist ja nur ein Wasserkocher" Daheim steck ich ihn ja auch einfach an und nichts passiert. Die machen das ja nur, damit wir mehr arbeiten und weniger Pausen machen...

so hört sich das zumindest bei uns an :mad:
Korrekt, die meisten Mitarbeiter haben weder Verständnis noch eine Ahnung warum die Prüfung gemacht wird, obwohl in der Unterweisung dazu der ein oder andere Satz gesagt werden sollte. Dieses Verhalten passt aber ins Gesamtbild. Überprüfungen werden so lange als blanke Zeit und Geldverschwendung gesehen bis irgendwo etwas passiert und dann wird mit aller Macht versucht einen Schuldigen zu finden. Wichtig ist dann, dass man seinen Job ordnungsgemäß erledigt hat und am Ende nicht der Dumme ist.
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Strippe-HH
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Beitrag von Strippe-HH »

Habt ihr euch dann mal in den Elektrobetrieben, wo ihr selber arbeitet in den Teeküchen umgesehen? Da stehen doch auch nur Haushaltsgeräte herum und keine Gewerbemaschinen.
- und seht ihr dort ein DGUV3 oder ein BGV-A3 -Prüfsiegel dran backen, bestimmt nicht oder?
Und so sieht man es oft und überall.
Das einzige wo ich es gesehen hatte, ist im öffentlichen Dienstgebäuden und auch in Kliniken wo sogar die Computermonitore geprüft werden.
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B-Nutzer
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Beitrag von B-Nutzer »

Strippe-HH hat geschrieben:Habt ihr euch dann mal in den Elektrobetrieben, wo ihr selber arbeitet in den Teeküchen umgesehen? Da stehen doch auch nur Haushaltsgeräte herum und keine Gewerbemaschinen.
- und seht ihr dort ein DGUV3 oder ein BGV-A3 -Prüfsiegel dran backen, bestimmt nicht oder?
Und so sieht man es oft und überall.
Das einzige wo ich es gesehen hatte, ist im öffentlichen Dienstgebäuden und auch in Kliniken wo sogar die Computermonitore geprüft werden.
Moin Strippe-HH,

wenn ein Haushaltsgerät im Unternehmen steht -also dort eine Gefahrenquelle sein könnte- muss es geprüft werden. Die Aussage es seien private Geräte zählt nicht, da alle im Unternehmen befindlichen Geräte grundsätzlich als Arbeitsmittel gelten und diese sind nun mal zu prüfen.
Der Arbeitgeber/Unternehmer kann lediglich die Nutzung privater Elektrogeräte generell verbieten. Trotzdem kann man in jeden Unternehmen Wasserkocher, Kaffeemaschinen u.ä. aus dem gut sortierten Einzelhandel finden - und man(n) traue sich den Mitarbeitern der Verwaltung jene zu verweigern - das gibt Revolution!
Wir prüfen in den unterschiedlichsten Unternehmen die elektrischen Betriebsmittel und da sieht der Prüfer die seltsamsten Geräte. Schwierig wird es tatsächlich immer dann, wenn man dem Kunden erklären muss, warum sein lieb gewordenes Gerät eine Gefahr für Personen und Sachwerte darstellt und eigentlich auf den Sondermüll gehört.
IH-Elektriker
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Beitrag von IH-Elektriker »

Die neue BetrSichV 2015 geht noch mehr auf Geräte ein welche nicht vom Unternehmen beschafft wurden - Stichwort "BYOD -Bring Your Own Device" im Bereich IT/Kommunikation oder persönliche Werkzeuge.

Das geht soweit das z.B. dem "Bürofuzzi" sein gefährlicher, privater Brieföffner "verboten" werden muss wenn er nicht sicher zu handhaben ist - natürlich gilt das gleiche für den Teekocher oder die Kaffeemaschine bzw. das Handyladegerät oder Laptopnetzteil ;)

Was ich allerdings ebenfalls nicht verstehen kann ist die Meiung einiger Leute das generell haushaltsübliche Geräte wie Kaffemaschinen oder Teekocher verboten werden müssen - oft mit dem Hinweis das diese nicht für gewerblichen Einsatz zulässig wären.

Ich drehe den Spieß mal um - der Inhaber eines Cafe's hat sich einen Akkuschrauber für 50€ im Baumarkt gekauft - kein Profigerät für gewerbliche Nutzung - darf der das in seinem Cafe nicht ab und an mal nutzen wenn er ein Bild aufhängt oder muss er auch eine "blaue Bosch" oder ähnliches Profigerät kaufen - sein Kaffeeautomat ist selbstverständlich ein Gewerbemodel.... ;)

Oder anders gesagt, wenn eine Kaffeemaschine nicht übermäßig genutzt wird, sondern im Rahmen der Nutzung welcher sie auch zu Hause in z.B. einer Großfamilie unterliegen könnte - warum soll die dann im Büro nicht zulässig sein....?

Klar, ein Großraumbüro mit 25 Arbeitsplätzen kann eine einzige Heim-Kaffeemaschine nicht "bedienen" - aber das wird sie auch nicht müssen wenn irgendwer im Büro Wert auf Kaffee legt ;)
Olaf S-H
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Beitrag von Olaf S-H »

Moin IH-Elektriker,

das Problem ist doch selbstgeschraubt. :D

Hätten wir heute noch die Wasserkocher, die aus einem Block geschmiedet wurden und reparaturfähig waren, und würden diese bestimmungsgemäß mittels GMV nutzen, dann wäre der ganze und teilweise irrsinnige Prüfaufwand so nicht erforderlich.

Diese Arbeitsschutzregularien sind das Ergebnis jahrelanger Geiz-ist-geil-Mentalität.

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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fusebox
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Beitrag von fusebox »

Strippe-HH hat geschrieben:...
- und seht ihr dort ein DGUV3 oder ein BGV-A3 -Prüfsiegel dran backen, bestimmt nicht oder?
Und so sieht man es oft und überall.
Das einzige wo ich es gesehen hatte, ist im öffentlichen Dienstgebäuden und auch in Kliniken wo sogar die Computermonitore geprüft werden.
Also wenn ich mich umschaue, da ist bei uns (Industrie) so ziemlich alles geprüft. Und hat natürlich nicht nur eine Prüfplakette sondern auch eine ID-Nummer. Manche Kaffekasse wirft sogar so einen hohen Gewinn ab, das da auch mal eine gewerbliche Maschine rausspringt.

Wegen Privatgeräten - da sind auch die VdS Publikationen hilfreich, wenn es um diese Fragen geht.

Gruß fusebox
IH-Elektriker
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Beitrag von IH-Elektriker »

Olaf S-H hat geschrieben: Diese Arbeitsschutzregularien sind das Ergebnis jahrelanger Geiz-ist-geil-Mentalität.
Nicht nur Geiz-ist-Geil (also die "Sparmentalität" die vom Käufer ausgeht) ist schuld, sondern genauso auch Es-muss-immer-mehr-Gewinn-werden, d.h. die Forderung der Unternehmer die Gewinnspanne an den verkauften Produkten soweit nur möglich zu erhöhen (und im Gegenzug dazu die Qualität zu senken).

Da sind beide Seiten Schuld das die Wasserkocher bzw. viele Geräte heute nur noch von mangelhafter Qualität sind.

Die Frage welche Seite jetzt mehr Schuld hat - meiner Meinung nach vermutlich trotzdem die Verbraucherseite. Wenn wir freudestrahlend den Wasserkocher für 9,95€ aus dem Lebensmittelmarkt kaufen brauchen "wir" uns über miese Qualität nicht zu wundern.

Und wenn dann der 9,95€-Kocher leicht angegammelt und gut gealtert nach 2, 3 Jahren von der heimischen Küche ins Büro wandert - autschautschautsch.....

Wobei miese Qualität auch schon vor Jahrzehnten anzutreffen war, ich erinnere mich da an einen Föhn eines großen Herstellers der mit S anfängt und S aufhört - Baujahr des Teils ca. 1984 - der immer wenn man ihn länger als ca. 10min. in Betrieb hatte anfing sein Gehäuse am Luftaustritt plastisch zu verformen.......das Teil flog so gut wie nagelneu nach wenigen Benutzungen in den Müll (war ein Werbegeschenk) weil für mich mit damals langen Haaren unbrauchbar ;)
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