Ehrenamt - freiwillig

Alles rund um die Arbeitssicherheit.
Antworten
Benutzeravatar
50Hertz
Null-Leiter
Beiträge: 3559
Registriert: Sonntag 11. Februar 2007, 15:53
Wohnort: Dümmerland
Kontaktdaten:

Ehrenamt - freiwillig

Beitrag von 50Hertz »

Im freiwilligen Ehrenamt lauern einige Gefahren.
Vereinsvorsitzende wissen in aller Regel nicht, dass sie auch für die Organisation der Arbeitssicherheit zuständig sind (Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisungen, Unterweisungen).
Eine Broschüre die zumindest die Versicherungstechnische Seite eines Unfalls erläutert kann kostenfrei bei "Publikationen@bundesregierung.de" bestellt werden "Unfallversichert im freiwilligen Ehrenamt"
Auch gibt es die Broschüre als PDF bei: http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads ... cationFile

Grüße
50Hertz
meisterglücklich
Null-Leiter
Beiträge: 1665
Registriert: Mittwoch 26. Juli 2006, 15:18
Wohnort: Berlin

Beitrag von meisterglücklich »

Ja, sobald der Verein Angestellte hat (auch 450 Euro-Kräfte) wird er zum Arbeitgeber und haftet, die Vorstandsmitglieder sogar persönlich mit dem Privatvermögen...
der Alphabetische

Beitrag von der Alphabetische »

Jeder vernünftige Verein wird hierfür eine geeignete Haftpflichtversicherung abschließen.
ohoyer
Null-Leiter
Beiträge: 3426
Registriert: Mittwoch 27. Dezember 2006, 13:10
Wohnort: Koblenz

Beitrag von ohoyer »

Korrekt- was allerdings durchaus das Wissen um diesen Tatbestand voraussetzt ;-)
„Wer mit Ungeheuern kämpft, mag zusehn, dass er nicht dabei zum Ungeheuer wird. Und wenn du lange in einen Abgrund blickst, blickt der Abgrund auch in dich hinein.“

Friedrich Nietzsche (Werk: Jenseits von Gut und Böse, Aph. 146)
Benutzeravatar
50Hertz
Null-Leiter
Beiträge: 3559
Registriert: Sonntag 11. Februar 2007, 15:53
Wohnort: Dümmerland
Kontaktdaten:

persönliche Haftung

Beitrag von 50Hertz »

Hallo!

Auch wenn eure Antworten in die richtige Richtung gehen, möchte ich nochmal etwas präzisieren.
Personen, die ehrenamtliche Aufgaben erfüllen müssen
a) beauftragt sein,
b) unentgeltlich diese Arbeiten verrichten.
Vereinseigene Arbeiten zählen nicht zu ehrenamtlichen Tätigkeiten, wohl aber Tätigkeiten um das Stiftungsfest.

Eine Haftpflicht ist ein eher diffuser Ausdruck. Da muss man dazu sagen, gegen welche Haftungsrisiken hier versichert werden soll.
Das -Nicht-tätig-werden- in Sachen Arbeitssicherheit ist kaum versicherbar, da es grobe Fahrlässig ist oder (bei Nichtwissen) als Organisationsverschulden genauso geahndet wird.

Um es nochmal zu sagen: Jede ehrenamtliche Tätigkeit im Verein, z.B. Rasenmähen im Vorgarten des Vereinshauses, bedarf einer Beauftragung, einer Gefährdungsbeurteilung, einer Betriebsanweisung und einer Unterweisung.
Jeder der eine Aufgabe annimmt, muss sich über Rechte und Pflichten dieser Aufgabe kundig machen. ansonsten gilt Organisationsverschulden.
Unwissenheit schützt vor Strafe (und Haftung) nicht.

Grüße
50Hertz
der Alphabetische

Beitrag von der Alphabetische »

Jede vernünftige Vereinshaftpflichtversicherung deckt selbstverständlich auch grobe (nicht große) Fahrlässigkeit mit ab und beinhaltet auch eine Veranstalterhaftpflicht (diese kann bei seltenerem Bedarf auch getrennt abgeschlossen werden), die auch bei Organisationsverschulden und bei Verletzung der Verkehrssicherungspflicht haftet (http://www.engagiert-in-deutschland.de/ ... entity.969).
Benutzeravatar
50Hertz
Null-Leiter
Beiträge: 3559
Registriert: Sonntag 11. Februar 2007, 15:53
Wohnort: Dümmerland
Kontaktdaten:

Beitrag von 50Hertz »

der Alphabetische hat geschrieben:Jede vernünftige Vereinshaftpflichtversicherung deckt selbstverständlich auch grobe (nicht große) Fahrlässigkeit mit ab .
Hallo!

Habe meinen Schreibfehler korrigiert, Entschuldigung.

Einmal habe ich versucht für eine LAN-Partie eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Die Prämie war extrem hoch. Für uns unvorstellbar das bezahlen zu können.

Die Strafe allerdings, nach einem Personenschaden, muss der Beklagte selber zahlen.

Grüße
50Hertz
IH-Elektriker
Null-Leiter
Beiträge: 1841
Registriert: Mittwoch 9. Januar 2013, 11:18

Beitrag von IH-Elektriker »

Danke für den Link zu dem Infodokument. Dort wird vieles aufgezählt was in Vereinen immer wieder zu Diskussionen führen kann.

Wessen Verein irgendwo in einem Dachverband o.ä. von oben herab organisiert ist (Sportvereine) hat es da meist leichter da der Dachverband dann oft Infos geben kann - Vereine ohne so einen Dachverband habe es da recht schwer sich passende Infos zu besorgen. Da hilft diese Broschüre schon weiter....

Servus

Dirk
C_T

Beitrag von C_T »

der Alphabetische hat geschrieben:Vereinshaftpflichtversicherung


Deckt die denn auch das Risiko des Vorstandes, wenn dieser durch eine Nachlässigkeit oder Organisationsverschulden in das Visier des Staatsanwaltes gerät?

Stichwort "Körperverletzung", "fahrlässig", "grob"?

"Vorsatz" lasse ich weg, da gibt es keine Haftpflicht für!
Antworten