Ehrenamt - freiwillig
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Ehrenamt - freiwillig
Im freiwilligen Ehrenamt lauern einige Gefahren.
Vereinsvorsitzende wissen in aller Regel nicht, dass sie auch für die Organisation der Arbeitssicherheit zuständig sind (Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisungen, Unterweisungen).
Eine Broschüre die zumindest die Versicherungstechnische Seite eines Unfalls erläutert kann kostenfrei bei "Publikationen@bundesregierung.de" bestellt werden "Unfallversichert im freiwilligen Ehrenamt"
Auch gibt es die Broschüre als PDF bei: http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads ... cationFile
Grüße
50Hertz
Vereinsvorsitzende wissen in aller Regel nicht, dass sie auch für die Organisation der Arbeitssicherheit zuständig sind (Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisungen, Unterweisungen).
Eine Broschüre die zumindest die Versicherungstechnische Seite eines Unfalls erläutert kann kostenfrei bei "Publikationen@bundesregierung.de" bestellt werden "Unfallversichert im freiwilligen Ehrenamt"
Auch gibt es die Broschüre als PDF bei: http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads ... cationFile
Grüße
50Hertz
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Korrekt- was allerdings durchaus das Wissen um diesen Tatbestand voraussetzt ;-)
„Wer mit Ungeheuern kämpft, mag zusehn, dass er nicht dabei zum Ungeheuer wird. Und wenn du lange in einen Abgrund blickst, blickt der Abgrund auch in dich hinein.“
Friedrich Nietzsche (Werk: Jenseits von Gut und Böse, Aph. 146)
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persönliche Haftung
Hallo!
Auch wenn eure Antworten in die richtige Richtung gehen, möchte ich nochmal etwas präzisieren.
Personen, die ehrenamtliche Aufgaben erfüllen müssen
a) beauftragt sein,
b) unentgeltlich diese Arbeiten verrichten.
Vereinseigene Arbeiten zählen nicht zu ehrenamtlichen Tätigkeiten, wohl aber Tätigkeiten um das Stiftungsfest.
Eine Haftpflicht ist ein eher diffuser Ausdruck. Da muss man dazu sagen, gegen welche Haftungsrisiken hier versichert werden soll.
Das -Nicht-tätig-werden- in Sachen Arbeitssicherheit ist kaum versicherbar, da es grobe Fahrlässig ist oder (bei Nichtwissen) als Organisationsverschulden genauso geahndet wird.
Um es nochmal zu sagen: Jede ehrenamtliche Tätigkeit im Verein, z.B. Rasenmähen im Vorgarten des Vereinshauses, bedarf einer Beauftragung, einer Gefährdungsbeurteilung, einer Betriebsanweisung und einer Unterweisung.
Jeder der eine Aufgabe annimmt, muss sich über Rechte und Pflichten dieser Aufgabe kundig machen. ansonsten gilt Organisationsverschulden.
Unwissenheit schützt vor Strafe (und Haftung) nicht.
Grüße
50Hertz
Auch wenn eure Antworten in die richtige Richtung gehen, möchte ich nochmal etwas präzisieren.
Personen, die ehrenamtliche Aufgaben erfüllen müssen
a) beauftragt sein,
b) unentgeltlich diese Arbeiten verrichten.
Vereinseigene Arbeiten zählen nicht zu ehrenamtlichen Tätigkeiten, wohl aber Tätigkeiten um das Stiftungsfest.
Eine Haftpflicht ist ein eher diffuser Ausdruck. Da muss man dazu sagen, gegen welche Haftungsrisiken hier versichert werden soll.
Das -Nicht-tätig-werden- in Sachen Arbeitssicherheit ist kaum versicherbar, da es grobe Fahrlässig ist oder (bei Nichtwissen) als Organisationsverschulden genauso geahndet wird.
Um es nochmal zu sagen: Jede ehrenamtliche Tätigkeit im Verein, z.B. Rasenmähen im Vorgarten des Vereinshauses, bedarf einer Beauftragung, einer Gefährdungsbeurteilung, einer Betriebsanweisung und einer Unterweisung.
Jeder der eine Aufgabe annimmt, muss sich über Rechte und Pflichten dieser Aufgabe kundig machen. ansonsten gilt Organisationsverschulden.
Unwissenheit schützt vor Strafe (und Haftung) nicht.
Grüße
50Hertz
Jede vernünftige Vereinshaftpflichtversicherung deckt selbstverständlich auch grobe (nicht große) Fahrlässigkeit mit ab und beinhaltet auch eine Veranstalterhaftpflicht (diese kann bei seltenerem Bedarf auch getrennt abgeschlossen werden), die auch bei Organisationsverschulden und bei Verletzung der Verkehrssicherungspflicht haftet (http://www.engagiert-in-deutschland.de/ ... entity.969).
- 50Hertz
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Hallo!der Alphabetische hat geschrieben:Jede vernünftige Vereinshaftpflichtversicherung deckt selbstverständlich auch grobe (nicht große) Fahrlässigkeit mit ab .
Habe meinen Schreibfehler korrigiert, Entschuldigung.
Einmal habe ich versucht für eine LAN-Partie eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Die Prämie war extrem hoch. Für uns unvorstellbar das bezahlen zu können.
Die Strafe allerdings, nach einem Personenschaden, muss der Beklagte selber zahlen.
Grüße
50Hertz
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- Null-Leiter
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Danke für den Link zu dem Infodokument. Dort wird vieles aufgezählt was in Vereinen immer wieder zu Diskussionen führen kann.
Wessen Verein irgendwo in einem Dachverband o.ä. von oben herab organisiert ist (Sportvereine) hat es da meist leichter da der Dachverband dann oft Infos geben kann - Vereine ohne so einen Dachverband habe es da recht schwer sich passende Infos zu besorgen. Da hilft diese Broschüre schon weiter....
Servus
Dirk
Wessen Verein irgendwo in einem Dachverband o.ä. von oben herab organisiert ist (Sportvereine) hat es da meist leichter da der Dachverband dann oft Infos geben kann - Vereine ohne so einen Dachverband habe es da recht schwer sich passende Infos zu besorgen. Da hilft diese Broschüre schon weiter....
Servus
Dirk
der Alphabetische hat geschrieben:Vereinshaftpflichtversicherung
Deckt die denn auch das Risiko des Vorstandes, wenn dieser durch eine Nachlässigkeit oder Organisationsverschulden in das Visier des Staatsanwaltes gerät?
Stichwort "Körperverletzung", "fahrlässig", "grob"?
"Vorsatz" lasse ich weg, da gibt es keine Haftpflicht für!