Software für Gefährdungsbeurteilungen

Alles rund um die Arbeitssicherheit.
Nedflanders
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Software für Gefährdungsbeurteilungen

Beitrag von Nedflanders »

Hallo,

kann mir jemand eine Software für die rechtssichere Gefährdungsbeurteilung von elektr. Geräten 0702 und elektr. Anlagen 0105 empfehlen?
meisterglücklich
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Beitrag von meisterglücklich »

Auf der BG-Seite gibts nichts fertiges?
Nedflanders
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Beitrag von Nedflanders »

meisterglücklich hat geschrieben:Auf der BG-Seite gibts nichts fertiges?
Hast Du jetzt eine Frage mit einer Frage beantwortet?:) dank1 dafuer1 respekt1
meisterglücklich
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Beitrag von meisterglücklich »

Allgemeine Info:
http://etf.bgetem.de/htdocs/r30/vc_shop ... 4-2011.pdf

Mit Beispiel für eine GeBe nach Listenabarbeitung:
http://etf.bgetem.de/htdocs/r30/vc_shop ... s_021d.pdf

Es gibt dort auch Checklisten für Allgemeines und spezielle Betriebe der BGETEM.

Ausfüllen muß man selber.

Falls Links irgendwann nicht mehr verfügbar sind, muß man sich so durch die Webseite arbeiten.

Interessant finde ich auch die App für Bau- und Montagestellen, wobei ich sie mangels dafür geeignetem Telefon noch nicht ausprobiert habe.
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50Hertz
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Gefährdungsbeurteilung

Beitrag von 50Hertz »

Hallo!

Zur rechtssicheren Gefährdungsbeurteilung hätte ich drei Anmerkungen:

1. Eigentlich gehört diese Frage in unsere neue Abteilung Arbeitssicherheit.

2. Ist die Bezeichnung "rechtssicher", eine Erfindung von Verkäufern. Eine gekaufte Software kann nicht Verantwortung übernehmen oder eine Versicherung gegen rechtliche Rückgriffe auf den Ersteller sein.

3. Die Bezeichnung Gefährdungsbeurteilung schließt praktisch einen Kreisprozess ein (Gefährdungsanalyse-Verbesserung-Kontrolle-erneute Analyse).
Diese beliebten Checklisten sind also keine Gefährdungsbeurteilung sondern eine Bestandsaufnahme eine Gefährdungsanalyse in erster Näherung.

Die Frage der Gefährdungsbeurteilung sollte also mit der "Fachkraft für Arbeitssicherheit" durchgesprochen werden. Dies ist im Übrigen kein Sicherheitsbeauftragter oder ein benannter Mitarbeiter, dem eine Aufgabe zugewiesen wurde. FASIs oder Sifas haben eine Ausbildung mit Abschluss und sind im ArbSichG beschrieben.

Grüße
50Hertz
ohoyer
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Beitrag von ohoyer »

Wo Du Recht hast..... *schieb*
„Wer mit Ungeheuern kämpft, mag zusehn, dass er nicht dabei zum Ungeheuer wird. Und wenn du lange in einen Abgrund blickst, blickt der Abgrund auch in dich hinein.“

Friedrich Nietzsche (Werk: Jenseits von Gut und Böse, Aph. 146)
Nedflanders
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Beitrag von Nedflanders »

Im wesentlichen geht es mir um die festlegung der Prüffristen mittels einer Software/Gefährdungsbeurteilung!
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kabelmafia
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Beitrag von kabelmafia »

Moin,

naja, da gibt es noch was, das nicht genannt wurde.
Eine gwisse Firma in Koblenz programmiert da zwei Softwarelösungen:
ESFORM GEPI
und im Elektromanager ist sowas auch drin.
Der Strom kann ruhig bunt sein-ohne Kabel nützt das nix.
Bild: NAKBA 3x95/50sm 0,6/1kV VDE U 0250:1936
Dieser Beitrag wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt und basiert auf fundierten Kenntnissen der elektrotechn. Regelwerke. Er ist eine pers. Interpretation des Autors. Etwaige rechtliche Empfehlungen und Hinweise sind unverbindlich, eine Rechtsberatung findet nicht statt.
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meisterglücklich
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Beitrag von meisterglücklich »

Und als Broschüre:
Information der gesetzlichen Unfallversicherungen 203-070 (BGI/GUV-I 5090)

Festlegen muß es die verantwortliche Elektrofachkraft unter Berücksichtigung der Empfehlungen der BG, aber auch der Praxiserfahrung.
In einem Werkzeugverleih wird man zu anderen Fristen kommen als wenn Ede Schulze seinen Bohrhammer immer schön im Koffer spazieren fährt aber nur viermal im Jahr ein Dübelloch bohrt.

Oder träumst Du von der großen Datenbankapplikation, die Dir beim Hochfahren des Rechners sagt: Nächsten Monat Prüffristablauf in Abteilung XY, Maßnahmen veranlassen..., mit Quittieroption für "in Arbeit/erledigt/Abteilung dichtgemacht".
Fabi aus Berlin
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Beitrag von Fabi aus Berlin »

Hallo,
ich benutze keine Software um die Prüffristen zu ermitteln, sondern ein Formular. Das Formular findet man auch im Netz "Bestimmen des Prüftermins für elektrische Arbeitsmittel". In diesem Formular sind die meisten Gefährdungen aufgelistet und diese Gefährdungen müssen bewertet werden. Am Ende hat man eine Matrix mit einem Vorschlag für den Prüfturnus. An diesen Vorschlag muss man sich aber nicht halten. Den Anforderungen aus der BetSichV ist man nachgekommen. Ich persönlich versuche mich an die Prüffristen aus der BGV-A3 (DGUV Vorschrift) einzuhalten, dabei berücksichtige ich aber immer den Vorschlag aus dem Formular. Gelegentlich sind die Prüfturnus kürzer als der in der BGV-A3.

Das Formular wird auch im Buch "Betriebssicherheitsverordnung in der Elektrotechnik VDE 121" als alternative zu der Software erwähnt.

Gruß

Fabi
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