Nach Chemie-Unfall: Ikea will Schadenersatz von Dachdeckerbetrieb

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Chris
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Nach Chemie-Unfall: Ikea will Schadenersatz von Dachdeckerbetrieb

Beitrag von Chris »

Nach Chemie-Unfall: Ikea will Schadenersatz von Dachdeckerbetrieb







"Nach bisherigen Erkenntnissen der Polizei hatten die Handwerker am Donnerstagnachmittag vergangener Woche einen Kunstharzlack zum Abdichten des Dachs aufgebracht. Dabei seien Dämpfe freigesetzt worden, die dann von der Entlüftungsanlage angesaugt worden und so in das Innere des Möbelhauses gelangt seien, sagte Polizeisprecher Werner.

Die Dachdecker hätten bei den Arbeiten ordnungsgemäß Schutzkleidung getragen. Wie es genau zu dem Unfall kam, müssten die weiteren Ermittlungen ergeben, so Werner." © hna.de
http://www.hna.de/lokales/kassel/nach-c ... 17709.html
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ego11
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Beitrag von ego11 »

Muß wohl eindäutig in eine Anlagendefekt sein, wenn die Entlüftungsanlage etwas ins Gebäude einträgt, oder?
ego11
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Beitrag von ego11 »

Gebäuderäumung scheint bei Ikea wohl momentan Mode zu sein. Hier waren bestimmt unsere Zunftbrüder schuld:

http://www.rundschau-online.de/koeln/ka ... 87500.html
IH-Elektriker
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Beitrag von IH-Elektriker »

Da wird dann Einkaufen bei Ikea zum Erlebnis..... :D

Normal muss sich der Auftraggeber zusammen mit dem Auftragnehmer die Risiken und eventuell entstehenden Gefährdungen bei den Arbeiten anschauen und entsprechende Maßnahmen treffen.

Die Frage ist jetzt nur ob sowas überhaupt stattgefunden hat und wenn ja ob der Dachdeckerbetrieb verschwiegen hat das da giftige/gefährliche Dämpfe entstehen - oder ob IKEA einfach schlichtweg übersehen hat das die Gebäudelüftung die Frischluft über Dach ansaugt.

Oder hat sich gar niemand auch nur irgendwelche Gedanken gemacht und die Arbeiten wurden einfach begonnen....
Max60
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Beitrag von Max60 »

ego11 hat geschrieben:Gebäuderäumung scheint bei Ikea wohl momentan Mode zu sein.
Jup:

http://www.kn-online.de/Lokales/Polizei ... d-geraeumt
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Jeff1
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Interaktion

Beitrag von Jeff1 »

Ein interessanter Fall, finde ich.
Die Interaktion verschiedener Gewerke brachte die Gefährdung.

Es lebe die Gefährdungsbeurteilung.
Und:
Jede Firma soll so kalkulieren dürfen, dass eine Gefährdungsbeurteilung auskömmlich eingebracht/mitgeliefert werden kann.
Firmen die dies nicht tun, sollten keine Berücksichtigung finden.

Woran könnte es gemangelt haben?
(nur Stichpunkte)
- kompetente Bauleitung/Bauüberwachung (hier sehe ich den Betreiber in der Pflicht, dies zu veranlassen/beauftragen; bzw. die beauftragte Firma, dies zu tun)
- (vielleicht) das kaufmännische Verständnis, eine entsprechende Gesamt-Planung/Bauleitung/Gefährdungsbeurteilung einzukaufen.

Alles nur Gedanken (Spekulation).
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Epileptriker
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Beitrag von Epileptriker »

Jeff1 hat geschrieben:Es lebe die Gefährdungsbeurteilung.
Es lebe die neue BetrSichV. :D
§ 13 Zusammenarbeit verschiedener Arbeitgeber

(1) Beabsichtigt der Arbeitgeber, in seinem Betrieb Arbeiten durch eine betriebsfremde Person (Auftragnehmer) durchführen zu lassen, so darf er dafür nur solche Auftragnehmer heranziehen, die über die für die geplanten Arbeiten erforderliche Fachkunde verfügen. Der Arbeitgeber als Auftraggeber hat die Auftragnehmer, die ihrerseits Arbeitgeber sind, über die von seinen Arbeitsmitteln ausgehenden Gefährdungen und über spezifische Verhaltensregeln zu informieren. Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber und andere Arbeitgeber über Gefährdungen durch seine Arbeiten für Beschäftigte des Auftraggebers und anderer Arbeitgeber zu informieren.
Ohne die segensreiche Wirkung des Forums mit seiner messiastischen Verkündigung froher Botschaften wären die Döspaddel "draußen" selbstverständlich mehrheitlich noch gar nicht auf dies oder jenes gekommen.
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Sicherheit ist mitnichten eine Frage des Geldes, sondern viel mehr eine Frage des Sachverstandes desjenigen, der sie implementiert.
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