Oberleitung schlägt im IC-Bahnhof auf ICE: Hunderte saßen fest
- Chris
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Oberleitung schlägt im IC-Bahnhof auf ICE: Hunderte saßen fest
Wenn die ersten Berichte stimmen, dann war es wohl ein Arbeitsunfall...
http://www.hna.de/lokales/kassel/ic-bah ... 74622.html
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"Natur und ihr Gesetz sah man im Dunkel nicht, Gott sprach ,es werde Tesla, und überall ward Licht"
- Epileptriker
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Das liest sich, als hätten die Suizidanten* ihre Leitung 90° zur Oberleitung geworfen?`Chris hat geschrieben:Wenn die ersten Berichte stimmen, dann war es wohl ein Arbeitsunfall...
http://www.hna.de/lokales/kassel/ic-bah ... 74622.html
* = Hohlbrote
Ohne die segensreiche Wirkung des Forums mit seiner messiastischen Verkündigung froher Botschaften wären die Döspaddel "draußen" selbstverständlich mehrheitlich noch gar nicht auf dies oder jenes gekommen.
Sicherheit ist mitnichten eine Frage des Geldes, sondern viel mehr eine Frage des Sachverstandes desjenigen, der sie implementiert.
- kabelmafia
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Moin,
ich bin gut 10 Minuten vorher mit dem verspäteten ICE 578 von Gleis 3 abgefahren. Am oberen Ende der Rampe hab ich das Stativ schon gesehen.
Vor allem: der schöne Wurst-Automat hatte hinterher bestimmt keinen Strom mehr! (siehe Bilder, das ist echt ein Automat für Metzgereiprodukte)
ich bin gut 10 Minuten vorher mit dem verspäteten ICE 578 von Gleis 3 abgefahren. Am oberen Ende der Rampe hab ich das Stativ schon gesehen.
Vor allem: der schöne Wurst-Automat hatte hinterher bestimmt keinen Strom mehr! (siehe Bilder, das ist echt ein Automat für Metzgereiprodukte)
Der Strom kann ruhig bunt sein-ohne Kabel nützt das nix.
Bild: NAKBA 3x95/50sm 0,6/1kV VDE U 0250:1936
Dieser Beitrag wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt und basiert auf fundierten Kenntnissen der elektrotechn. Regelwerke. Er ist eine pers. Interpretation des Autors. Etwaige rechtliche Empfehlungen und Hinweise sind unverbindlich, eine Rechtsberatung findet nicht statt.
Haftungsansprüche gegen den Autor, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der angebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht werden, sind ausgeschlossen.
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- didy
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- Chris
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Als Schutz von den Bereich über den Gleisen ist an den Wegen eine Glasabdeckung.
Wenn die mittig "geworfen"haben, fällt alles direkt in die Oberleitung....
@ http://www.film-commission-hessen.de/lo ... cation=573
Ps: Herr Kabelmafia, du hast die Gefahr gesehen und bist einfach weggefahren?
Wenn die mittig "geworfen"haben, fällt alles direkt in die Oberleitung....
@ http://www.film-commission-hessen.de/lo ... cation=573
Ps: Herr Kabelmafia, du hast die Gefahr gesehen und bist einfach weggefahren?
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- kabelmafia
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Moin,
vgl. auch hier:
www.drehscheibe-online.de -Newsforum-
Vermutlich also kein Eisenbahnfreak, sondern ein entlaufener Werbefotograf, der tatsächlich den Wurstautomaten in Szene setzen wollte.
Das wird teuer...
vgl. auch hier:
www.drehscheibe-online.de -Newsforum-
Vermutlich also kein Eisenbahnfreak, sondern ein entlaufener Werbefotograf, der tatsächlich den Wurstautomaten in Szene setzen wollte.
Das wird teuer...
Der Strom kann ruhig bunt sein-ohne Kabel nützt das nix.
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- Elt-Onkel
- Null-Leiter
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- Registriert: Donnerstag 25. März 2004, 01:08
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Hallo,
dabei wäre es doch so einfach gewesen:
Man rufe bei des ZES an,
und beantrage das Ausschalten der Oberleitung der zugehörigen Schaltgruppe.
(Vorausgesetzt der FDL hat zugestimmt.)
Dann gemessen, und schwupps die Erdseile eingehängt.
Schon kann ein 50 Hz - Verlängerungskabel schadlos
über die 16,7 Hz Oberleitung gehängt werden.
Man hätte natürlich auch ein hinreichend langes Verlängerungskabel
benutzen können, um die Halogenscheinwerfer außen herum zu verkabeln.
Vielleicht hatte er aber nur 3x1,5 mm² dabei, und wusste,
daß bei zu großer Länge das Überstromschutzorgan ggfs. nicht ansprechen würde.
Um dem zu begegnen, hat er eben den kurzen Weg gewählt.
Das mit dem Ausschalten mache ich derzeit jede Nacht im Bf Emden.
Klappt völlig problemlos.
Da fungiere ich derzeit als Anlagenverantwortlicher für Oberleitungsanlagen.
...
dabei wäre es doch so einfach gewesen:
Man rufe bei des ZES an,
und beantrage das Ausschalten der Oberleitung der zugehörigen Schaltgruppe.
(Vorausgesetzt der FDL hat zugestimmt.)
Dann gemessen, und schwupps die Erdseile eingehängt.
Schon kann ein 50 Hz - Verlängerungskabel schadlos
über die 16,7 Hz Oberleitung gehängt werden.
Man hätte natürlich auch ein hinreichend langes Verlängerungskabel
benutzen können, um die Halogenscheinwerfer außen herum zu verkabeln.
Vielleicht hatte er aber nur 3x1,5 mm² dabei, und wusste,
daß bei zu großer Länge das Überstromschutzorgan ggfs. nicht ansprechen würde.
Um dem zu begegnen, hat er eben den kurzen Weg gewählt.
Das mit dem Ausschalten mache ich derzeit jede Nacht im Bf Emden.
Klappt völlig problemlos.
Da fungiere ich derzeit als Anlagenverantwortlicher für Oberleitungsanlagen.
...
- Lightyear
- Beiträge: 3458
- Registriert: Sonntag 10. Juni 2007, 16:41
...Die Bundespolizei schätzt den Schaden auf etwa 3.000 Euro
Wie kommen die Herren denn auf diese Summe..? Gefühlt würde ich da locker noch eine 0 dranhängen wollen...
OT: Mit dem Schätzen haben es die Herren von der Rennleitung offensichtlich generell nicht so... Mir wurde neulich ein, recht massives, Werbeschild umgefahren (Fahrerflucht), der herbeigerufene Streifenpolizist schätzte den Schaden auf rund 50 Euro (In Worten: Fünfzig Euro!). Mein Kommentar, dass alleine die Anfahrt und die erste Arbeitsstunde eines Schlossers mehr kosten würde, verleitete den Herren dann dazu, seine Schätzung auf 75 Euro anzuheben. Die tatsächlichen Reparaturkosten lagen dann bei rund 1.000 Euro - das 20fache der ersten Schätzung...
- kabelmafia
- Beiträge: 7503
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Moin,
Ob da wohl jemand Verständnis für hätte?
(immernoch OT...)
Ich überlege gerade - wenn dort wirklich Gleis 3/4 gesperrt war, muss fast zwangsläufig auch Gleis 2 mit gesperrt worden sein. Zugfahrten auf der SFS sind dann nur über Gleis 1 (Überholung Nord-Süd) direkt möglich. Sonst muss mindestens über Kassel Rbf bis Ihringhausen gefahren werden. Wobei ich nicht genau weiß wie weit rüber man überhaupt an die Bahnsteige 7/8, 9/10 aus/in Richtung SFS kommt. Meine Streckenkenntnis endet am südl. Bahnsteigende...
zurück zum Thema:
unglaublich! Dem Menschen müßte man seinen Lebensberechtigungsschein abnehmen. Nicht nur dass dort wirklich ausreichend hohe Schutzwände sind, sondern auch noch (ok, nur partiell) mit Blitzpfeil gekennzeichnet.
Ich spinne mir mal zusammen, dass er ganz Profi war und vorher eine Genehmigung einholen wollte. Und als der DB-Mensch von Station& Service dann die Maßnahmen und drumrum aufgezählt hat... ach, das machen wir schnell ohne diese unsinnige Genehmigung. Wird schon keiner merken!
Man sieht auch, die Schutzmaßnahmen haben gegriffen - es ist niemand tot oder verletzt.
Hätte hier auf einem Dienstag Nachmittag wohl schon bei der Zustimmung des Fahrdienstleiters geendet. Oder in einer Ansage "Sehr geehrte Reisende, aufgrund von Werbe-Fotoaufnahmen fährt ihr ICE 1234 heute abweichend auf Gleis 6 mit einer Verspätung von ca 5 Minuten ein."Man rufe bei des ZES an,
und beantrage das Ausschalten der Oberleitung der zugehörigen Schaltgruppe.
(Vorausgesetzt der FDL hat zugestimmt.)
Dann gemessen, und schwupps die Erdseile eingehängt.
Ob da wohl jemand Verständnis für hätte?
(immernoch OT...)
Ich überlege gerade - wenn dort wirklich Gleis 3/4 gesperrt war, muss fast zwangsläufig auch Gleis 2 mit gesperrt worden sein. Zugfahrten auf der SFS sind dann nur über Gleis 1 (Überholung Nord-Süd) direkt möglich. Sonst muss mindestens über Kassel Rbf bis Ihringhausen gefahren werden. Wobei ich nicht genau weiß wie weit rüber man überhaupt an die Bahnsteige 7/8, 9/10 aus/in Richtung SFS kommt. Meine Streckenkenntnis endet am südl. Bahnsteigende...
zurück zum Thema:
unglaublich! Dem Menschen müßte man seinen Lebensberechtigungsschein abnehmen. Nicht nur dass dort wirklich ausreichend hohe Schutzwände sind, sondern auch noch (ok, nur partiell) mit Blitzpfeil gekennzeichnet.
Ich spinne mir mal zusammen, dass er ganz Profi war und vorher eine Genehmigung einholen wollte. Und als der DB-Mensch von Station& Service dann die Maßnahmen und drumrum aufgezählt hat... ach, das machen wir schnell ohne diese unsinnige Genehmigung. Wird schon keiner merken!
Man sieht auch, die Schutzmaßnahmen haben gegriffen - es ist niemand tot oder verletzt.
Der Strom kann ruhig bunt sein-ohne Kabel nützt das nix.
Bild: NAKBA 3x95/50sm 0,6/1kV VDE U 0250:1936
Dieser Beitrag wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt und basiert auf fundierten Kenntnissen der elektrotechn. Regelwerke. Er ist eine pers. Interpretation des Autors. Etwaige rechtliche Empfehlungen und Hinweise sind unverbindlich, eine Rechtsberatung findet nicht statt.
Haftungsansprüche gegen den Autor, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der angebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht werden, sind ausgeschlossen.
Bild: NAKBA 3x95/50sm 0,6/1kV VDE U 0250:1936
Dieser Beitrag wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt und basiert auf fundierten Kenntnissen der elektrotechn. Regelwerke. Er ist eine pers. Interpretation des Autors. Etwaige rechtliche Empfehlungen und Hinweise sind unverbindlich, eine Rechtsberatung findet nicht statt.
Haftungsansprüche gegen den Autor, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der angebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht werden, sind ausgeschlossen.
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- Beiträge: 13786
- Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57
Moin zusammen,
wir haben doch nun schon öffters über das Fachwissen von Laien gesprochen. Weder die Schottersheriffs noch der Redakteur werden hier mit den richtigen Zahlen umgehen.
Ein Laie hat hier die schmerzliche Erkenntnis erlangt, dass ein H05VV-F3G1,5 für den Fahrdraht der DBAG zu schwach isoliert ist. Es erscheint wohl so, dass die Leitung irgendwo eingesteckt war oder um ein geerdetes Metallteil herumgewickelt war. Daher der Durchschlag der Leitungsisolierung und der Kurzschluss.
Müssen die Hersteller von solchen Verlängerungsleitungen nun in die Bedienungsanweisung schreiben, dass es nicht zum bestimmungsgemäßen Gebrauch gehört, die Leitung über den Fahrdraht zu werfen oder hat Darwin (Auslese durch natürliche Selektion) hier nicht funktioniert? Einige Leuten sind ja froh, dass atmen ein Reflex ist.
Wir sollten froh sein, dass aus dieser "Dummheit" nur ein Sachschaden entstanden ist. Es hätte schlimmer kommen können.
Gruß Olaf
wir haben doch nun schon öffters über das Fachwissen von Laien gesprochen. Weder die Schottersheriffs noch der Redakteur werden hier mit den richtigen Zahlen umgehen.
Ein Laie hat hier die schmerzliche Erkenntnis erlangt, dass ein H05VV-F3G1,5 für den Fahrdraht der DBAG zu schwach isoliert ist. Es erscheint wohl so, dass die Leitung irgendwo eingesteckt war oder um ein geerdetes Metallteil herumgewickelt war. Daher der Durchschlag der Leitungsisolierung und der Kurzschluss.
Müssen die Hersteller von solchen Verlängerungsleitungen nun in die Bedienungsanweisung schreiben, dass es nicht zum bestimmungsgemäßen Gebrauch gehört, die Leitung über den Fahrdraht zu werfen oder hat Darwin (Auslese durch natürliche Selektion) hier nicht funktioniert? Einige Leuten sind ja froh, dass atmen ein Reflex ist.
Wir sollten froh sein, dass aus dieser "Dummheit" nur ein Sachschaden entstanden ist. Es hätte schlimmer kommen können.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794