Oberleitung schlägt im IC-Bahnhof auf ICE: Hunderte saßen fest
- kabelmafia
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- Wohnort: eigentlich Hamburg, aber überall und nirgends
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Moin,
einen Tag vorher war er mir auch schon aufgefallen.
Zu den Folgekosten:
- ICE abschleppen -> ist aus eigener Kraft mit +90 weitegefahren
- ICE instandsetzen -> ja
- 2 Ersatzzüge -> Ersatzzüge? Gibt es nicht in Kassel. Offiziell gibt es nichtmal mehr die KP-Reserve in Hamburg, Dortmund, Köln und München
- Verspätungsminuten -> da kenne ich den aktuellen Tarif nicht, dürfte sich pauschal bei Zügen der Produktklasse A (ICE & Co) aber im zweistelligen €-Bereich je Minute bewegen.
- Turmtriebwagen -> glaube, das waren 800 €/h
- Wurstautomat -> "die schöööööne Wurst!!!"
Da wäre 50'000,- EUR billig. -> Das kommt dann im Zivilprozess. Wenn der Fotograf (schreibt man das jetzt so?) rechtskräftig wegen Blödheit verurteilt wurde, dann langt die DB AG zu. Meiner Meinung nach wird die Berufshaftpflicht dafür auch nicht aufkommen. Durch die Warnschilder und die nicht vorhandene Genehmigung ist´s mindestens grobe Fahrlässigkeit.
einen Tag vorher war er mir auch schon aufgefallen.
Zu den Folgekosten:
- ICE abschleppen -> ist aus eigener Kraft mit +90 weitegefahren
- ICE instandsetzen -> ja
- 2 Ersatzzüge -> Ersatzzüge? Gibt es nicht in Kassel. Offiziell gibt es nichtmal mehr die KP-Reserve in Hamburg, Dortmund, Köln und München
- Verspätungsminuten -> da kenne ich den aktuellen Tarif nicht, dürfte sich pauschal bei Zügen der Produktklasse A (ICE & Co) aber im zweistelligen €-Bereich je Minute bewegen.
- Turmtriebwagen -> glaube, das waren 800 €/h
- Wurstautomat -> "die schöööööne Wurst!!!"
Da wäre 50'000,- EUR billig. -> Das kommt dann im Zivilprozess. Wenn der Fotograf (schreibt man das jetzt so?) rechtskräftig wegen Blödheit verurteilt wurde, dann langt die DB AG zu. Meiner Meinung nach wird die Berufshaftpflicht dafür auch nicht aufkommen. Durch die Warnschilder und die nicht vorhandene Genehmigung ist´s mindestens grobe Fahrlässigkeit.
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Der Strom kann ruhig bunt sein-ohne Kabel nützt das nix.
Bild: NAKBA 3x95/50sm 0,6/1kV VDE U 0250:1936
Dieser Beitrag wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt und basiert auf fundierten Kenntnissen der elektrotechn. Regelwerke. Er ist eine pers. Interpretation des Autors. Etwaige rechtliche Empfehlungen und Hinweise sind unverbindlich, eine Rechtsberatung findet nicht statt.
Haftungsansprüche gegen den Autor, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der angebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht werden, sind ausgeschlossen.
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- Elt-Onkel
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- Oberwelle
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Moin..
der Kurzschluß ist bestimmt nicht durch die Verlängerung direkt ausgelößt worden..
Ich vermute folgenden Verlauf:
Verlängerung fällt auf Oberleitung > Lichbogen wird gezündet > der Lichtbogen verjüngt den Querschnitt der Oberleitung > Oberleitung reißt > Oberleitung fällt auf Erde bzw. Wagendach > Kurzschluß > Abschaltung.
OW
der Kurzschluß ist bestimmt nicht durch die Verlängerung direkt ausgelößt worden..
Ich vermute folgenden Verlauf:
Verlängerung fällt auf Oberleitung > Lichbogen wird gezündet > der Lichtbogen verjüngt den Querschnitt der Oberleitung > Oberleitung reißt > Oberleitung fällt auf Erde bzw. Wagendach > Kurzschluß > Abschaltung.
OW
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Ich kann über die Richtigkeit / Vollständigkeit meiner Angaben keine Gewähr übernehmen. Immer alle Vorschriften beachten !
Ich kann über die Richtigkeit / Vollständigkeit meiner Angaben keine Gewähr übernehmen. Immer alle Vorschriften beachten !
- bettmann
- Beiträge: 1984
- Registriert: Freitag 16. Februar 2007, 22:46
- Wohnort: Nürnberg
So bekommt der Metzger Koch aus Calden seine Werbung / Bilder nicht im Gourmetmagazin, sondern (viel mehr gelesen, auflagenkräftiger und kostenlos) im Regionalteil der Tagespresse.
Und als Wurst- und Fleischesser musste ich doch gleich mal nachschauen was Stracke ist ... Schmeckt bestimmt!
bettmann
Und als Wurst- und Fleischesser musste ich doch gleich mal nachschauen was Stracke ist ... Schmeckt bestimmt!
bettmann
Yo, wir schaffen das !!! (Bob der Baumeister)
- Elt-Onkel
- Null-Leiter
- Beiträge: 7746
- Registriert: Donnerstag 25. März 2004, 01:08
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Hallo,
so daß es den Pflasterstein hochgesprengt hat.
Dann muß man ferner wissen,
daß die Bahn nach einem Kurzschluß ohne Prüfung sofort wieder einschaltet.
Erst wenn das mißlingt, wird eine Prüfspannung auf die Oberleitung
gegeben, und wenn dann der Kurzschluß immer noch besteht,
wird tatsächlich abgeschaltet.
...
Der hohe Energiegehalt auf dem Verlängerungskabel hat zumindest soviel Wasserdampf produziert,Oberwelle hat geschrieben:Moin..
der Kurzschluß ist bestimmt nicht durch die Verlängerung direkt ausgelößt worden..
Ich vermute folgenden Verlauf:
Verlängerung fällt auf Oberleitung > Lichbogen wird gezündet > der Lichtbogen verjüngt den Querschnitt der Oberleitung > Oberleitung reißt > Oberleitung fällt auf Erde bzw. Wagendach > Kurzschluß > Abschaltung.
OW
so daß es den Pflasterstein hochgesprengt hat.
Dann muß man ferner wissen,
daß die Bahn nach einem Kurzschluß ohne Prüfung sofort wieder einschaltet.
Erst wenn das mißlingt, wird eine Prüfspannung auf die Oberleitung
gegeben, und wenn dann der Kurzschluß immer noch besteht,
wird tatsächlich abgeschaltet.
...
- didy
- Null-Leiter
- Beiträge: 1433
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"Blödsinn" würd ich das nimmer nennen...Elt-Onkel hat geschrieben:aber Blödsinn gibt es auch auf meinem Bahnhof.
Das geschieht vollautomatisch?Elt-Onkel hat geschrieben:Dann muß man ferner wissen,
daß die Bahn nach einem Kurzschluß ohne Prüfung sofort wieder einschaltet.
Erst wenn das mißlingt, wird eine Prüfspannung auf die Oberleitung
gegeben, und wenn dann der Kurzschluß immer noch besteht,
wird tatsächlich abgeschaltet.
Wie hoch ist die Prüfspannung?
Hallo Elt-Onkel,
Gruß
Alois
Das machen die Stromversorger genau so. Erst kommt eine Kurzabschaltung, ist der Fehler nach dem Wiedereinschalten noch da, wird abgeschaltet.Dann muß man ferner wissen,
daß die Bahn nach einem Kurzschluß ohne Prüfung sofort wieder einschaltet.
Erst wenn das mißlingt, wird eine Prüfspannung auf die Oberleitung
gegeben, und wenn dann der Kurzschluß immer noch besteht,
wird tatsächlich abgeschaltet.
Gruß
Alois
-
- Null-Leiter
- Beiträge: 1841
- Registriert: Mittwoch 9. Januar 2013, 11:18
Also für Hobbyfotografen und –filmer gibt es eine allgemeine Genehmigung für private Aufnahmen in der Allgemeinheit zugänglichen Bereichen auf Bahnhöfen bzw. Bahnanlagen:
Ein Berufsfotograf sollte wissen in welchen Bereichen er seine Aufnahmen anmelden muss und wo er ggf. besondere Genehmigungen benötigt. Einfach so in den Bahnhof reinmarschieren und Leuchten aufbauen und losknipsen geht mal gar nicht und ist schon arg dreist und blauäugig – wenn ohne Genehmigung dann ohne Stativ und Licht schnell ein paar Bilder schießen und schwupps wieder verschwinden – dann kann ich eben nicht ausleuchten und Strippen ziehen. Wenn ich das will => anmelden und Genehmigung einholen !
Es gibt aber immer ein par Kamikazetypen unter den Kameraleuten und -Fotografen - erlebe ich immer wieder wenn ich hier für's Regional-TV unterwegs bin. Was da alles an klapprigen "Mausefallen" gebastelt wird nur um eine besondere Kameraposition zu bekommen oder wie da "mal schnell" Leitungen verlegt werden - meine Fresse, da ist oft null Fingerspitzengefühl für etwaige, potentielle Gefahrenquellen und deren Beseitigung vorhanden !
Wobei ich mich immer noch frage wie doof die Leitung verlegt gewesen sein muss damit sie auf die Oberleitung fallen konnte…..
Und wie man an dem Vorfall sieht existiert dieses Verbot von Leuchten und Stativen nicht zu Unrecht !Informationen für Hobbyfotografen und –filmer
Foto- und Filmaufnahmen für private Zwecke sind in allen „dem allgemeinen Verkehrgebrauch“
dienenden Anlagen (allgemeinen öffentlich frei zugänglichen Bereichen) ohne Genehmi-
gung/Legitimation gestattet.
Die eigene Sicherheit und die Sicherheit anderer darf durch die Aufnahmen nicht gefährdet
werden. Der Einsatz von Scheinwerfern, Blitzanlagen und Stativen ist nicht erlaubt.
Ein Berufsfotograf sollte wissen in welchen Bereichen er seine Aufnahmen anmelden muss und wo er ggf. besondere Genehmigungen benötigt. Einfach so in den Bahnhof reinmarschieren und Leuchten aufbauen und losknipsen geht mal gar nicht und ist schon arg dreist und blauäugig – wenn ohne Genehmigung dann ohne Stativ und Licht schnell ein paar Bilder schießen und schwupps wieder verschwinden – dann kann ich eben nicht ausleuchten und Strippen ziehen. Wenn ich das will => anmelden und Genehmigung einholen !
Es gibt aber immer ein par Kamikazetypen unter den Kameraleuten und -Fotografen - erlebe ich immer wieder wenn ich hier für's Regional-TV unterwegs bin. Was da alles an klapprigen "Mausefallen" gebastelt wird nur um eine besondere Kameraposition zu bekommen oder wie da "mal schnell" Leitungen verlegt werden - meine Fresse, da ist oft null Fingerspitzengefühl für etwaige, potentielle Gefahrenquellen und deren Beseitigung vorhanden !
Wobei ich mich immer noch frage wie doof die Leitung verlegt gewesen sein muss damit sie auf die Oberleitung fallen konnte…..
- Jeff1
- Beiträge: 1538
- Registriert: Dienstag 22. Juni 2004, 19:15
- Kontaktdaten:
Untersuchung
Also ... eigentlich müsste doch die Untersuchung ... mit der Fragestellung begonnen werden:
War die Verlängerungsleitung überhaupt geprüft?
Jeff1,
in dessen Lebenslauf für frühere Zeit eine Zeile steht
Untersuchung von Unfällen auf Eisenbahngebiet ...
und der heute erstmals seit damals wieder offiziell Bahnterritorium
jenseits der für Reisende erlaubten Bereiche betreten hat.
War die Verlängerungsleitung überhaupt geprüft?
Jeff1,
in dessen Lebenslauf für frühere Zeit eine Zeile steht
Untersuchung von Unfällen auf Eisenbahngebiet ...
und der heute erstmals seit damals wieder offiziell Bahnterritorium
jenseits der für Reisende erlaubten Bereiche betreten hat.