Im Arbeitsschutz gebräuchliche Begriffe

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C_T

Im Arbeitsschutz gebräuchliche Begriffe

Beitrag von C_T »

In der Diskussion über Arbeitsschutz werden häufig Begriffe genannt, deren Bedeutung jeder Arbeitnehmer kennen sollte.

Leider können die wenigsten derartige Begriffe auf Anhieb erklären - so dass ich hier mal einige Begriffe einstelle.

Jeder hat sicher schon mal von der Berufsgenossenschaft gehört, doch was machen diese Genossenschaften?

Die Berufsgenossenschaften sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und haben die Aufgabe der
  • Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren (Prävention)
  • Gesundheitlichen Wiederherstellung von Verletzten (medizinische Rehabilitation)
  • Beruflichen Wiedereingliederung (berufliche Rehabilitation)

  • Sozialen Absicherung durch Geldleistungen wie Verletztengeld, Übergangsgeld, Hinterbliebenenrente etc. (Kompensation)
Die Berufsgenossenschaften haben die gesetzliche Aufgabe, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu verhüten (Prävention), Versicherte nach einem Arbeitsunfall oder dem Eintritt einer beruflich bedingten Erkrankung zu heilen und wieder einzugliedern (Rehabilitation) und sie gegebenenfalls finanziell zu entschädigen (Kompensation).

Hierzu erlässt die Berufsgenossenschaft Unfallverhütungsvorschriften (UVV) , welche jeder berufsgenossenschaftlich Versicherte Arbeitnehmer zu beachten und einzuhalten hat.
C_T

Beitrag von C_T »

Wichtig zum Thema Berufsgenossenschaft ist auch, dass diese berufsgenossenschaftliche Unfallversicherung für Arbeitnehmer beitragsfrei ist.

Beitragszahler sind die Arbeitgeber.

Jeder Arbeitnehmer ist jedoch verpflichtet, sich an die berufsgenossenschaftlichen Unfallverhütungsvorschriften zu halten.

Würde ein Arbeitgeber Arbeiten anordnen, die einer Unfallverhütungsvorschrift widersprechen, kann der Arbeitnehmer die Arbeit verweigern.

Beispiele:
  • Der Arbeitnehmer soll an einer Unterverteilung arbeiten, deren Freischaltung und Spannungsfreiheit nicht überprüft und die nicht gegen Wiedereinschalten gesichert wurde
  • Ein Schlosser (keine Elektrofachkraft (EFK)) soll einen Motor austauschen, incl. elektrischem Anschluss. Auch der Schlosser kann die Ausführung der elektrischen Arbeiten verweigern.

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MacAmp
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...und noch mehr!

Beitrag von MacAmp »

Hallo.

Die Berufsgenossenschaft vermittelt oder führt selber Seminare durch. Diese sind nicht nur für den sozialen Bereich:

Kleines Beispiel für diesen Bereich des boards:
Prüfungen von ortsfesten und ortsveränderlichen Anlagen/Geräten, Licht, Veranstaltungstechnik, Ausbilderschein für Flurförderzeuge, Koordination auf Baustellen (RAB), Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit, Prüfen von verschiedenen Betriebsmittel (z.B. Leitern), Fahrsicherheit, und und und.

Ich kann nur sagen: Zapft diesen Pool an. Wenn eure BG das nicht im Programm hat, dann kann sie die Kosten für einen Kurs bei einer anderen BG übernehmen.
duathlonman
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Beitrag von duathlonman »

http://www.dguv.de/de/index.jsp

hier steht auch sehr viel und genauer.
MacAmp
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Beitrag von MacAmp »

Genau.

Jede BG hat hier einiges zu bieten.

Ich kann nur sagen: Zapft dieses Wissen an und knüpft Kontakte zu den entsprechenden Technischen Aufsichtspersonen. Vorteil ist, es läßt sich zwanglos ein Kaffee trinken, man kennt sich und im Fall der Fälle geht man viel entspannter miteinander um.
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