Kaskadieren von Steckdosenleisten
Ich sah ganz viele, mehrmals hintereinandergesteckte Tischsteckdosen in einem Gewerbebetrieb!
Dort regelt das Ganze eine Gefährdungsbeurteilung, die sagt, dass von dem Konstrukt keine Gefährdung ausgeht.
Angeschlossen daran sind nicht die Wasserkocher und Heizlüfter der Belegschaft, sondern die Ladegeräte von 100 DECT-Telefonen...
Guten Tag, ihr Feinstgewindeschneider...
Dort regelt das Ganze eine Gefährdungsbeurteilung, die sagt, dass von dem Konstrukt keine Gefährdung ausgeht.
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- 50Hertz
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Gefährdungsbeurteilung
Hallo Christian!C_T hat geschrieben:Ich sah ganz viele, mehrmals hintereinandergesteckte Tischsteckdosen in einem Gewerbebetrieb!
Dort regelt das Ganze eine Gefährdungsbeurteilung, .........
Grundsätzlich bin ich ja Deiner Meinung.
Allerdings bildet sich diese Meinung aus elektrotechnischen Grundkenntnissen. Das ist bei Laien kaum zu erwarten.
Die Kaskadierung von Steckdosen ist nach VdS nicht zulässig. Das führt zu einem Erlöschen der Deckungszusage der Versicherung. Dabei spielt weder der GMV noch die GeBe eine Rolle.
Nach mehrfachen Diskussionen mit Vertretern der Feuerversicherung habe ich auch nicht den Eindruck, sie wären für andere Argumente zugänglich.
Grüße
50Hertz
PS
Eine solche Diskussion ist täglicher Bestandteil der Tätigkeit als FASI / Sifa.
Vielleicht gehört das Thema in den Bereich Arbeitssicherheit?
- denizjustin
- Null-Leiter
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- Registriert: Sonntag 9. Dezember 2012, 15:27
Feingewindeschneider
Hallo Christian,C_T hat geschrieben:Ich sah ganz viele, mehrmals hintereinandergesteckte Tischsteckdosen in einem Gewerbebetrieb!
Dort regelt das Ganze eine Gefährdungsbeurteilung, die sagt, dass von dem Konstrukt keine Gefährdung ausgeht.
Angeschlossen daran sind nicht die Wasserkocher und Heizlüfter der Belegschaft, sondern die Ladegeräte von 100 DECT-Telefonen...
Guten Tag, ihr Feinstgewindeschneider...
wenn in einer Fa. irgendwas passiert, und die Vorschriften wurden nicht eingehalten, sucht man einen Schuldigen.
Da bin ich lieber ein Feingewindeschneider, als der Schuldige zu sein.
Gruß dj
Ich helfe gerne, und jedem weiter. Was daraus gemacht wird liegt nicht in meinem ermessen.
Strom ist gefährlich.
Ich gehe grundsätzlich davon aus, das jeder weiß was er tut, und Ahnung davon hat, wie er das hier erfahrene
umsetzt.
Strom ist gefährlich.
Ich gehe grundsätzlich davon aus, das jeder weiß was er tut, und Ahnung davon hat, wie er das hier erfahrene
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- Epileptriker
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- Registriert: Sonntag 6. Dezember 2009, 16:20
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Kenne ich auch. Das sind dann aber diese oder auch diese. Werden dann noch alle Schutzmaßnahmen gegen Überlast, Übertemperatur, Überspannung und die Abschaltbedingungen eingehalten, dann ist das vollkommen problemlos als zulässig zu betrachten - sofern die ausgewiesene Herstellernorm und die Bedienungsanleitung dies zulassen.C_T hat geschrieben:Ich sah ganz viele, mehrmals hintereinandergesteckte Tischsteckdosen in einem Gewerbebetrieb!
Ohne die segensreiche Wirkung des Forums mit seiner messiastischen Verkündigung froher Botschaften wären die Döspaddel "draußen" selbstverständlich mehrheitlich noch gar nicht auf dies oder jenes gekommen.
Sicherheit ist mitnichten eine Frage des Geldes, sondern viel mehr eine Frage des Sachverstandes desjenigen, der sie implementiert.
- denizjustin
- Null-Leiter
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- Registriert: Sonntag 9. Dezember 2012, 15:27
Würde ich in diesem Fall auch gelten lassen.Epileptriker hat geschrieben:Kenne ich auch. Das sindt dann aber diese oder auch diese. Werden dann noch alle Schutzmaßnahmen gegen Überlast, Übertemperatur, Überspannung und die Abschaltbedingungen eingehalten, dann ist vollkommen problemlos als zulässig zu betrachten - sofern die ausgewiesene Herstellernorm und die Bedienungsanleitung dies zulassen.
Gruß dj
Ich helfe gerne, und jedem weiter. Was daraus gemacht wird liegt nicht in meinem ermessen.
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- Beiträge: 3349
- Registriert: Dienstag 10. Februar 2004, 13:40
LS B 16 A z. B. bezeichnet einen Automaten mit 16 A "Auslösestrom".......sn00py603 hat geschrieben:Steckdosenleisten haben einen Nennstrom von 16A bei max. 250V.
Daraus ergibt sich eine maximale Leistung von 4000W.
Bei unserer Netzspannung von 230V sind das nur ca. 3600W.
Mit mehr als 3600W sollte keine Steckdosenleiste, egal ob 3, 5 oder 10 fach, betrieben werden.
Liebe Grüße, Bernd
- fusebox
- Null-Leiter
- Beiträge: 114
- Registriert: Mittwoch 25. September 2013, 13:08
- Wohnort: Baden-Württemberg
Kaskadierung bei uns auch ein Thema
Also ich finde es gut, wenn generell die Kaskadierung im Unternehmen verboten ist (privat sollte da auch darauf verzichtet werden).
Verlängerungsleitung und danach Leiste sehe ich auch als Kaskadierung. In der Regel gibt es Leisten auch mit längeren Anschlussleitungen - also ersetzen durch die passende Leiste.
Wenn man einmal eine Ausnahme macht, wie sollen Laien beurteilen, dass bei kleiner Last das Kaskadieren aktzeptiert wird und bei großer Last es gefährlich wird? Und wo ist für den Laien die Grenze, dass Zi nicht überschritten wird und die Abschaltbedingungen noch eingehalten werden?
Bei uns in der Firma ist es nicht expliziet verboten, aber ich weise darauf hin und rate zur Anschaffung von passenden Leisten. Allerdings habe ich auch einen Raum (PC-Anschlüsse, die fest an den Tischen montiert sind und leider nicht sternförmig angeschlossen werden können) als die Ausnahme. Mir wurde dort zugesichert, dass dort nur wenige geringe Lasten angeschlossen werden.
Verlängerungsleitung und danach Leiste sehe ich auch als Kaskadierung. In der Regel gibt es Leisten auch mit längeren Anschlussleitungen - also ersetzen durch die passende Leiste.
Wenn man einmal eine Ausnahme macht, wie sollen Laien beurteilen, dass bei kleiner Last das Kaskadieren aktzeptiert wird und bei großer Last es gefährlich wird? Und wo ist für den Laien die Grenze, dass Zi nicht überschritten wird und die Abschaltbedingungen noch eingehalten werden?
Bei uns in der Firma ist es nicht expliziet verboten, aber ich weise darauf hin und rate zur Anschaffung von passenden Leisten. Allerdings habe ich auch einen Raum (PC-Anschlüsse, die fest an den Tischen montiert sind und leider nicht sternförmig angeschlossen werden können) als die Ausnahme. Mir wurde dort zugesichert, dass dort nur wenige geringe Lasten angeschlossen werden.
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- Null-Leiter
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immer persönliche Entscheidung vor Ort
Wie der Name sagt, dient eine Verlängerungsleitung zum Verlängern.
Das Verlängern (1x, 2x ....usw.) ist das voraussehbare Schicksal der Verlängerungsleitungen und der Mehrfachsteckdosen, dürfte also (Produktsicherheitsgesetz) nicht zu einem Schaden führen können.
Leider ist das wohl nicht machbar.
Hinzu kommen
- die oftmals festzustellende Schlamperei der Hersteller und
- die nicht völlig zu beseitigende Unwissenheit der Benutzer und
- das Vernachlässigen der Information der Mitarbeiter bzw. der Kontrolle deren "Installationen"durch die VEFKs und EFKs in den Betrieben und der Kunden.
Das Schutzkonzept der Anlage - 16 A Überstromschutz und 16 A Bemessungsstrom) reicht nicht aus, um diese Mängel aufzufangen.
Das heißt aus meiner Sicht:
dieser Zustand wird uns mehr oder weniger erhalten bleiben und ist nur durch die ständige gezielte Einflussnahme der EFKs auf die Anwender (die Verlängerer) und durch eine gezielte Information der Bürger einzudämmen (siehe Fusebox und Thömas-Christian u.a)
Gruß KlausBÖ
Vorschlag: Verhaltensregel für eine VEFK hinsichtlich der Information/Kontrolle der Anwendung von Verlängerungen und Mehrfachsteckdosen in ihrem Unternehmen. Wer macht einen Entwurf, der dann hier diskutiert wird?
Das Verlängern (1x, 2x ....usw.) ist das voraussehbare Schicksal der Verlängerungsleitungen und der Mehrfachsteckdosen, dürfte also (Produktsicherheitsgesetz) nicht zu einem Schaden führen können.
Leider ist das wohl nicht machbar.
Hinzu kommen
- die oftmals festzustellende Schlamperei der Hersteller und
- die nicht völlig zu beseitigende Unwissenheit der Benutzer und
- das Vernachlässigen der Information der Mitarbeiter bzw. der Kontrolle deren "Installationen"durch die VEFKs und EFKs in den Betrieben und der Kunden.
Das Schutzkonzept der Anlage - 16 A Überstromschutz und 16 A Bemessungsstrom) reicht nicht aus, um diese Mängel aufzufangen.
Das heißt aus meiner Sicht:
dieser Zustand wird uns mehr oder weniger erhalten bleiben und ist nur durch die ständige gezielte Einflussnahme der EFKs auf die Anwender (die Verlängerer) und durch eine gezielte Information der Bürger einzudämmen (siehe Fusebox und Thömas-Christian u.a)
Gruß KlausBÖ
Vorschlag: Verhaltensregel für eine VEFK hinsichtlich der Information/Kontrolle der Anwendung von Verlängerungen und Mehrfachsteckdosen in ihrem Unternehmen. Wer macht einen Entwurf, der dann hier diskutiert wird?
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- Null-Leiter
- Beiträge: 129
- Registriert: Dienstag 26. August 2014, 13:28
- Wohnort: Ruhrgebiet
[quote="Norbert"]Hallo,
der Schukostecker darf dauerhaft nur mit 10 A beaufschlagt werden.
Der Schleifenwiderstand spielt bei kurzen Längen eher keine Rolle.
Aber es wird schon warm bei 16 A Dauerlast.
Manchmal hilft der isolierte (Weckwerf-)Seitenschneider ]
Hallo,
ich habe mich vertan.... sorry. DC 10 A , AC 16 A.
Ich weiß nur nicht mehr bei welcher UT. Im Installationsbereich wird ja mit 35 Grad gearbeitet. Vielleicht weiß jemand ob es Einschränkungen bei 40 - 70 Grad UT gibt, ist ja sehr wahrscheinlich.
Ich habe meine Festplatten an schaltbaren 6-fach Leisten, aber für jede Leiste eine eigene Zuleitung, die Strombelastbarkeit ist nicht das Problem, sondern mein B 16, der den Einschaltstrom oft nicht ab konnte. Nach Aufteilung auf verschiedene Leitungsschutzschalter ist das aber wieder o.k..
Gruß
Norbert
der Schukostecker darf dauerhaft nur mit 10 A beaufschlagt werden.
Der Schleifenwiderstand spielt bei kurzen Längen eher keine Rolle.
Aber es wird schon warm bei 16 A Dauerlast.
Manchmal hilft der isolierte (Weckwerf-)Seitenschneider ]
Hallo,
ich habe mich vertan.... sorry. DC 10 A , AC 16 A.
Ich weiß nur nicht mehr bei welcher UT. Im Installationsbereich wird ja mit 35 Grad gearbeitet. Vielleicht weiß jemand ob es Einschränkungen bei 40 - 70 Grad UT gibt, ist ja sehr wahrscheinlich.
Ich habe meine Festplatten an schaltbaren 6-fach Leisten, aber für jede Leiste eine eigene Zuleitung, die Strombelastbarkeit ist nicht das Problem, sondern mein B 16, der den Einschaltstrom oft nicht ab konnte. Nach Aufteilung auf verschiedene Leitungsschutzschalter ist das aber wieder o.k..
Gruß
Norbert
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- Beiträge: 13786
- Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57
Moin fusebox,fusebox hat geschrieben:Also ich finde es gut, wenn generell die Kaskadierung im Unternehmen verboten ist (privat sollte da auch darauf verzichtet werden). ...
warum im Gewerbe muss und im privaten Umfeld soll? Der Strom ist der gleiche und die Physik auch. Warum also den Privatmann anders behandeln als den Unternehmer?
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794