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Verfasst: Sonntag 7. September 2014, 15:32
von Challenger
Ich denke da nicht nur an 3 phasige Geräte und RCD Typ "B", sondern auch an 1 phasige Geräte und Typ "F"…

Gruß Andreas

Verfasst: Samstag 27. September 2014, 06:53
von aleknuk
Lötauge35 hat geschrieben:ist nicht dein Ernst, Fabi?

es wäre besser wenn du dich auf deine Arbeit konzentrieren würdest.
Also so saublöde Antworten solltet ihr euch echt verkneifen. Könnt ihr nicht sachlich bleiben?

Verfasst: Donnerstag 2. Oktober 2014, 20:02
von EIB-Nutzer
Nabend,

wie stellt sich Eigentlich für die hier Anwesenden Prüfer die Situation bei den Speziellen Schreibtischsteckdosen da, die mit Kaskadierkabel kommen?

Meist durch mehrere Schreibtische Durchgezogen.

Sind diese Zulässig?

mfg

Ralf

Verfasst: Donnerstag 2. Oktober 2014, 21:17
von -Claus-
EIB-Nutzer hat geschrieben:Nabend, wie stellt sich Eigentlich für die hier Anwesenden Prüfer die Situation bei den Speziellen Schreibtischsteckdosen da, die mit Kaskadierkabel kommen? Meist durch mehrere Schreibtische Durchgezogen.
Sind diese Zulässig?
Hallo amtlich anerkannter Sakast (besondere Form von Sarkasmus oder nur Tippfehler?)
Die Frage ist doch, sind wir im gewerblichen Bereich (wie in deinem Beisp.) oder im privaten Bereich?
Wird die "Installation" betreut/beaufsichtigt durch EuP/EFK spricht nichts gegen eine Zulassung. Im privaten Bereich muss man davon ausgehen, dass Sicherheit nicht so im Bewusstsein aktiv ist. Deshalb soll mann das Kaskadieren nicht zulassen.
Gruß
Claus

Verfasst: Donnerstag 2. Oktober 2014, 21:29
von Olaf S-H
-Claus- hat geschrieben:... Die Frage ist doch, sind wir im gewerblichen Bereich (wie in deinem Beisp.) oder im privaten Bereich? ...
Moin Claus,

die Frage kann sich aber nur insofern stellen, ob es eine Vorgabe gibt (z. B. DGUV) oder ob man selbst denken muss (GMV).

Das "Kaskadierverbot" hat einen physikalischen Hintergrund - und der physik ist es egal, wo sie angewandt wird.

Gruß Olaf

Verfasst: Donnerstag 2. Oktober 2014, 21:51
von Spannungsfall
Wie wäre es, einfach an der letzten Dose Zi und Zs messtechnisch zu ermitteln und so die Abschaltzeiten nachzuweisen? Bei 80% meiner Kunden sind hintereinander gesteckte Mehrfachdosen an der Tagesordnung. Allein mit dem Spannungsfall könnte es eng werden, aber da muss ja erstmal der In der Sicherung zum fließen kommen.

Verfasst: Samstag 4. Oktober 2014, 18:53
von Starkstromer
Um wieder auf den Grund der Anfrage zurückzukomen, muss ich sagen, dass mir ein Verbot des Hintereinanderschaltens von Mehrfachsteckdosen , außer in den VDS- Regeln, nicht bekannt ist.

Die DIN VDE-Bestimmungen gelten immer nur für die fest installierte Elektroanlage, außer einigen speziellen Bestimmungen, die sich mit dem Aufbau von flexiblen Leitungsnetzen,z.B. im Katastrophenfall, befassen.

Abschaltbedingungen, Spannungsfall müssen bei der letzten fest montierten Steckdose stimmen. Wie sich die Leitungslängen danach auswirken liegt im Graubereich.

Zum Schutz gegen gefährliche Körperströme ist daher bei längeren Leitungslängen der RCD zu empfehlen.

Überstrom muss immer beachtet werden und zwar für das schächste Glied in der Zuleitungskette.

Der Kurzschlussschutz ist gegeben wenn die Leitung gegen Überstrom richtig gesichert ist.

Gruß

Verfasst: Samstag 4. Oktober 2014, 19:43
von Epileptriker
Starkstromer hat geschrieben:Um wieder auf den Grund der Anfrage zurückzukomen, muss ich sagen, dass mir ein Verbot des Hintereinanderschaltens von Mehrfachsteckdosen , außer in den VDS- Regeln, nicht bekannt ist.
Schon mal gelesen was auf der Mehrfachsteckerleiste, bzw. der kleinsten VPE aufgeruckt ist? Genau, entsprechendes Verbot.
Starkstromer hat geschrieben:Die DIN VDE-Bestimmungen gelten immer nur für die fest installierte Elektroanlage, außer einigen speziellen Bestimmungen, die sich mit dem Aufbau von flexiblen Leitungsnetzen,z.B. im Katastrophenfall, befassen.
Ähm.... Nein! Auch die Betriebsmittel zählen Grundsätzlich zur elektrischen Anlage. Abgesehen davon, dass es auch Herstellernormen für Betriebsmittel oder Bedienungsanleitungen gibt, die VDE X-irgendwas heißen.

Verfasst: Samstag 11. Oktober 2014, 16:44
von Strippe-HH
Es gibt noch genug Altbauwohnungen, wo es im jedem Zimmer nur eine Steckdose gibt.
Und was wird da gemacht? natürlich Verlängerunsschnüre und Mehrfachsteckdosen aneinander gesteckt und alles liegt hinter Schränke und Sofas.
Was natürlich bei einem E-Check gemacht wird, da wird sich nur um die Steckdose in der Wand gekümmert, und der Rest bleibt liegen.
Mit den Warum, da heist es lapidar von oben: dafür sind wir nicht zuständig, auch nicht der Vermieter sondern der Mieter.
Also bleibt alles so wie es ist.

Verfasst: Sonntag 12. Oktober 2014, 13:22
von Norbert
Hi,
steht wahrscheinlich im Mietvertrag.
Bestimmungsgemäßer Gebrauch der technischen Ausstattung.... .
Das läßt sich im Privatbereich nicht verhindern.
Welcher Mieter prüft schon den RCD? Das gehört in der Regel auch zum bestimmungsgemäßen Gebrauch.
Als Vermieter bin ich da faul, das gebe ich zu. Ist ja bis jetzt immer gut gegangen.
Hauptsache, die Gasgeräte werden einmal im Jahr überprüft.
Gruß
Norbert