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Verfasst: Mittwoch 3. Juni 2015, 12:48
von didy
IH-Elektriker hat geschrieben:Die neue BetrSichV 2015 (...)
Das geht soweit das z.B. dem "Bürofuzzi" sein gefährlicher, privater Brieföffner "verboten" werden muss wenn er nicht sicher zu handhaben ist
Aber pinkeln gehen darf man noch ohne vorherige Einweisung?

Verfasst: Mittwoch 3. Juni 2015, 13:23
von Zitteraal
didy hat geschrieben:Aber pinkeln gehen darf man noch ohne vorherige Einweisung?
Nur wenn zuvor eine adäquate Gefährdungsanalyse gefertigt wurde!

Natürlich muss dabei zwischen großem und kleinem Geschäft differenziert werden........

:D

Verfasst: Mittwoch 3. Juni 2015, 13:41
von Olaf S-H
IH-Elektriker hat geschrieben:... Föhn ... länger als ca. 10min. in Betrieb ... damals langen Haaren ...
Moin IH-Elektriker,

gibt es auch ein Bild davon?

Gruß Olaf

Verfasst: Mittwoch 3. Juni 2015, 13:45
von Olaf S-H
didy hat geschrieben:Aber pinkeln gehen darf man noch ohne vorherige Einweisung?
Moin didy,

da könnte man jetzt philosophieren, ob Du diese Einweisung nicht schon mit der Muttermilch aufgenommen hast. Eigentlich sollten in Mitteleuropa die Regularien für die Nutzung einer solchen Einricht zum allgemeinen Bildungsgut zählen.

Allerdings: Eine Einweisung, welche Bedürfnisanstallt wann genutzt werden darf kann nicht schaden. Und immer ans PoGl denken. http://de.wikipedia.org/wiki/Zwei_Tote_ ... os_im_PoGl

Gruß Olaf bP (befähigter Pinkler) :D

Verfasst: Mittwoch 3. Juni 2015, 13:50
von Zitteraal

Verfasst: Mittwoch 3. Juni 2015, 15:57
von IH-Elektriker
Olaf S-H hat geschrieben:Moin IH-Elektriker,

gibt es auch ein Bild davon?

Gruß Olaf
Von den langen Haaren oder dem geschmolzenen Föhn....? :D

Vom Föhn definitiv NEIN, von den langen Haaren geibts bestimmt Bilder, aber damals nur auf Chemiefilm.....in der PRE-Selfie-Zeit hat man sich nicht 3x täglich selbst fotografiert ;)

Verfasst: Mittwoch 3. Juni 2015, 16:07
von IH-Elektriker
Zitteraal hat geschrieben:Nur wenn zuvor eine adäquate Gefährdungsanalyse gefertigt wurde!

Natürlich muss dabei zwischen großem und kleinem Geschäft differenziert werden........

:D
Gefährdungsanalyse für die Sanitärkeramik....bitte aber auch den Toilettenpapierhalter berücksichtigen und die Einklemmgefahr der Finger in der Kabinentür - und den Seifenspender.... :D

Mir ist heute mein Brotzeitmesser vom Schreibtisch gefallen, direkt in Richtung Fuß - nix passiert da ich auf Arbeit auch im Büro Sicherheitsschuhe trage (bin es leid die jedes Mal anzuziehen wenn ich vor Ort muss....) - wer schreibt mir die Gefährdungsanalyse für mein Brotzeitmesser - oder ist das Provatsache - muss da jetzt der Arbeitgeber nicht darauf achten das mein Messer ungefährlich ist....? :D

Verfasst: Mittwoch 3. Juni 2015, 18:38
von ohoyer
Innerhalb des Pausenraumes bestimmungsgemässer Gebrauch und, wie ich letztens wieder bei der jährlichen Sicherheitsunterweisung gelernt habe, "eigenwirtschaftliche Tätigkeit", also deutlich minder BG-relevant ;-)

Verfasst: Mittwoch 3. Juni 2015, 19:00
von Olaf S-H
IH-Elektriker hat geschrieben:... mein Brotzeitmesser ...
Moin IH-Elektriker,

darfst Du denn private Arbeitsmittel mit in den Betrieb nehmen? Und dann nutzt Du sie nicht für die Arbeit sondern nur für die Pause. hair1

Gruß Olaf

Verfasst: Mittwoch 3. Juni 2015, 20:20
von didy
Nun ich denke mein Beispiel war einigermaßen wirksam, um mitzuteilen, dass ich einiges heutzutage doch deutlich übertrieben finde.

Halbwegs passend zum Thema, ein sehr amüsanter Tipfehler der mir heute über den Weg gelaufen ist:
Unfallvergütung anstelle von Unfallverhütung.

Was bekommt man wohl so für einen Unfall?