Hallo zusammen, und damit zurück zur Standbohrmaschine.
Es ist eigentlich leicht zu erklären was zu tun ist. Der Hersteller hat einen Not-Aus-Taster mit Einrastung verbaut, dieser ist nun defekt. Dieser Defekt ändert das Verhalten und ist somit zu beheben. Da gibt es nichts zu verhandeln!
Etwas anderes ( und richtig
![großes Grinsen :D](./images/smilies/biggrin.gif)
) wäre es wenn der Hersteller ursprünglich Nicht-Rastende eingebaut hatte und dies nachträglich geändert wurde. Dann kommt es aus die aktuellen Vorgaben und Dokumentationen an. Evtl. gab es seitens der UVV eine Umrüstpflicht. Aber auch hier gilt das der eingebaute Taster einen Defekt hat und ersetzt werden muß. Da wird dann der Taster mit dem Rastdefekt gegen einen ohne Rastung ersetzt.
Wie bei der HU für PKW's:
Sind Nebelscheinwerfer vorhanden dann müssen diese auch vollständig funktionieren.
Gruß Markus