Macht melden frei?!?

Alles rund um die Arbeitssicherheit.
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troete
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Macht melden frei?!?

Beitrag von troete »

Hallo liebe Gemeinde,

wie geht ihr mit Anlagen um, die in einem Kathastrophalen Zustand sind?
Ich Frage nach der "Realität", nicht was man theoretisch machen müsste.

Beispiel1
Lisa (Privathaushalt) hat eine Störung an einer Steckdose, die nicht mehr funktioniert.
Bei dem Einsatz fällt auf, das statt des N-Leiter der PE aufgelegt ist und noch eine Phase runter kommt.
Bei einem Blick in dem Schaltschrank bekommt ihr das Grauen... Alles gebastelt.
-Steckdose wieder anschließen wie sie war? PE als PE und N auf der Steckdose aufteilen? Steckdose außer Betrieb nehmen? Komplette Anlage (Haus) außer Betrieb nehmen.

Beispiel 2
Bauernhof bei der die Melkmaschine defekt ist. Ihr kommt vorbei und bekommt erzählt, dass der Hobbyelektriker und Nachbar Heinz Harald normalerweise die Maschine immer repariert, dieser aber in Urlaub ist.
Ihr seht die Anlage und stellt fest, das eine Lose Klemme einen kleinen Kabelbrand ausgelöst hat.
Nebenbei sieht der Kasten wirklich gebastelt aus und sämtliche spannungsführenden Teile liegen offen.

Schreibt doch bitte einmal eine Antwort. Ich habe viele ähnliche Beispiele erlebt.
In Beispiel 1 würde ich die Steckdose außer Betrieb nehmen.
In Beispiel 2 würde ich schauen, dass die Anlage irgendwie wieder läuft, da die Kühe gemolken werden müssen.

Wie sieht es rein rechtlich aus? Wenn etwas passiert. Kann ich mich irgendwie, gerade in Beispiel 2 durch mündliche und schriftliche Belehrung des Besitzer hier aus meiner Verantwortung ziehen? (Text auf Rechnung: "Die Anlage entspricht nicht den Vorschriften und kann wie ich sie am xy. belehrt habe und darf so nicht weiter Betrieben werden")
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SPS
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Re: Macht melden frei?!?

Beitrag von SPS »

Text auf Rechnung war mal.
Da war vor kurzen ein Fachvortrag im Netz.
Der Kunde hat im Erstfall keine Ahnung.
"Die Rechnung gebe ich gleich in die Buchhaltung da sehen nur nach, was die Summe ist ..."
Was da in einer Fußzeile steht habe ich nicht gelesen....

Separates Schreiben bestätigt durch Monteur, Büroangestellte die es Versendet hat ... 6 Augenprinzip

Praktisch für mich nicht lösbar.
Muss ich von jedem Gesprächspartner vom Kunden am Bau erst Ausweise Kontrollieren?
Diese Daten dann mit dem Grundbuch abgleichen?
Ist die Person vor Ort überhaupt vom Eigentümer bestimmt? Mieter? Oder war das nur ein Plausch mit dem Opa der sofort alles wieder Vergisst.
Zuletzt geändert von SPS am Samstag 5. Juni 2021, 00:08, insgesamt 1-mal geändert.
Mit freundlichem Gruß sps
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Re: Macht melden frei?!?

Beitrag von SPS »

https://www.youtube.com/watch?v=RILvRtf27CM

Beitrag ist Online da berichtet ein Gutachter auch aus der Praxis.

Ist ja Wochenende ... geht etwas lange

Für ganz schnelle User Min.ab 35
Mit freundlichem Gruß sps
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Re: Macht melden frei?!?

Beitrag von EIB-Nutzer »

Egal wie rum,

die Papenheimer die Wissen das das Schrott ist werden auch nicht gegenzeichnen. Hier hilft nur die Übersendung per GV.
Mir ist kein Fall bekannt in dem vor Gericht eine Zustellung duch den GV nicht anerkant wurde.

Gruß

Ralf
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SPS
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Re: Macht melden frei?!?

Beitrag von SPS »

GV musste ich erst mal Suchen. Gerichtsvollzieher

Ja ,das wird aufwendig. Und teuer

Wo bekommst du denn Namen und Adresse der zuständigen Person genannt?
Vor Ort kannst du auch mit einem Verwandten gesprochen haben, der im Schadensfall nicht dafür zuständig ist.
Da kann sich jeder als Zuständig erklären.
Ist der Sohn der für seinen Vater alles Organisiert, rechtlich auch der Empfänger des Schreibens?
Oder nur der Vater der im Grundbuch steht?

Es wird immer schlimmer.
Bei der Mikrowelle steht dann in den Unterlagen nicht den Hamster trocknen.
Plastikverpackung nicht über den Kopf ziehen ...
Von Medikamenten kennen wir alle die >Beipackzettel ...
Jetzt hat diese Vorgehensweise auch den einfachen Handwerker getroffen.
Mit freundlichem Gruß sps
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Re: Macht melden frei?!?

Beitrag von EIB-Nutzer »

Hallo,

Es muss ja einen Auftraggeber geben, das währe der Erste Ansprechpartner, denn das ist dein Vertragspartner.
Und beim GV kann man denn in der Nähe des Auftraggebers nehmen, das Senk die Fahrkosten.

Teuer, na ja: https://www.zm-kanzlei.de/zustellung-pe ... ollzieher/ mal als Beispiel.
Staatliche Einzelzimmer sind Teurer.

Und sowas hast du ja nicht bei jedem Auftrag, oder du machst Grundsätzlich irgendwas falsch.

Und zum Problem des Richtigen: Was machst du wenn der Mieter dich beauftragt, und der Hausbesitzer dich Anschliessend wegen Sachbeschädigung Anzeigt und verklagt weil der das nicht wollte? Läst du dir bei jedem Auftrag das Grundbuch zeigen und konjugierst die Rechtskette durch? Beim Auswechsel einer Steckdose Greifs du in das Eigentum des Eigentümers ein. Dazu brauchst du eine Freigabe desselben. Das können mehrere Ebenen sein.

Das Theme habe ich in einer Mietwohnung mal gehabt. Der einzige der da was machen durfte war der vom Eigentümer beauftragte Unternehmer, ein Hausmeisterservice mit den "Forenbekannten" Fachwissen übers Reinigen. Das interessiert dann aber erst wenn es Tote gibt.

Gruß

Ralf
E-Jens
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Re: Macht melden frei?!?

Beitrag von E-Jens »

Hallo,

so lange wie „dumm stellen“ ein geeignetes Mittel ist, sich um Verantwortung zu drücken, wird das so versucht. schlaf1
Jedoch darf man nicht vergessen, dass auch der Betreiber verpflichtet ist sich um die Sicherheit seiner elektrischen Anlage zu kümmern. Ein Auftrag „Steckdose wechseln“ entbindet ihn nicht von seinen Betreiberpflichten für die gesamte Anlage. So ein Auftrag verpflichtet den Elektriker auch nicht die gesamte Anlage zu prüfen. Eine Zeile im Auftrag, dass jede elektrische Anlage regelmäßig auf Fehler geprüft werden sollte, ist meiner Meinung ein deutlicher Hinweis an den Betreiber.
Wenn Probleme erkannt wurden, kann man diese besprechen richt1 und entsprechende Dokumente erzeugen. Z.B. ein Angebot die elektrische Anlage vollständig zu Prüfen.
Das Alter einer elektrischen Anlage ist meistens nicht sofort erkennbar. Eine Klassische Nullung kann dem Alter entsprechen. Auch "fehlender Berührungsschutz in Verteilungen" war früher normal.
Offen sichtlichen Pfusch oder defekte Anlagen kann man nicht in Betrieb nehmen. richt1
Gruß Jens
froebel88
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Re: Macht melden frei?!?

Beitrag von froebel88 »

troete hat geschrieben: Freitag 4. Juni 2021, 23:17 Wie sieht es rein rechtlich aus? Wenn etwas passiert. Kann ich mich irgendwie, gerade in Beispiel 2 durch mündliche und schriftliche Belehrung des Besitzer hier aus meiner Verantwortung ziehen? (Text auf Rechnung: "Die Anlage entspricht nicht den Vorschriften und kann wie ich sie am xy. belehrt habe und darf so nicht weiter Betrieben werden")
Das würde ich mal anders schreiben. Belehrt wird man von Lehrern in der Schule und evtl. der Polizei, aber nicht von Handwerkern. Die informieren höchstens.
EIB-Nutzer
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Re: Macht melden frei?!?

Beitrag von EIB-Nutzer »

E-Jens hat geschrieben: Sonntag 6. Juni 2021, 09:19 Hallo,

so lange wie „dumm stellen“ ein geeignetes Mittel ist, sich um Verantwortung zu drücken, wird das so versucht. schlaf1 ...
Allerding setzen Richter bei Hauseigentümer im Gewerblichen Umfeld andere Sichtweisen als bei Privateigentümer (ETW, Ein Familien Haus) voraus. Sich komplett Dum stellen klappt da in der Regel auch nicht. Das Problem bleibt aber das in diesen Bereichen erst nachdem es Tote gibt Handlungsmöglichkeiten gegeben sind.

In Firmen gibt es immer wieder jemanden der Prüfplichten hat, weil BG und Gewerbeaufsicht da ab und zu vorbei schauen. So einfach wie vor 10 oder 20 jahren ist das auch nicht mehr. Der Privatbereich ist da schlechter Aufgestellt, aber das ist auch ein Zweischneidige Sache, Einerseite eine Gewissen Blockadehaltung im Innungsbereich das nur "Meister" was machen dürfen, anderer Seite die daraus Resultierende Monopolstellung die auch gerne Ausgenutzt wird, zumal es auch jede Menge Murks und Fummelbuden gibt, die in 1950 stehen geblieben sind, auch mit Innungsmitgliedschaft.

Gruß

Ralf
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