Moin zusammen,
dafür müsste das "gute Beispiel" aber auch bekannt sein. Daran hapert es leider auch manchmal.
Gruß Olaf
Moin zusammen,
Das ist ein BEISPIELBILD (steht auch unten drunter) und hat NICHTS mit dem geschilderten Unfall zu tun.Strippe-HH hat geschrieben: ↑Donnerstag 12. Juli 2018, 18:22 Na das ist ja nun an der Verdrahtung innerhalb der Schalterabzweigdose deutlich zu sehen wo der L angeschlossen ist und wo der leiter zur Leuchte geht.
solange es noch Unternehmen gibt die ihre Azubis nur als billige Arbeitskräfte ansehen kann ich mir das durchaus vorstellen. Frei nach dem Motto: "Hier wird geschafft, lernen kannst du in der Schule oder zuhause!" Wenn die Monteure dann selbst nicht gerade die hellsten sind bzw. sich deren ausbilderische Fähigkeiten in Grenzen halten kommt halt sowas bei raus.
Armes Deutschland.Ein konsequentes Anwenden der fünf Sicherheitsregeln hätte den Unfall verhindert. Darüber hinaus wurden Versäumnisse durch das Unternehmen festgestellt. Für die Arbeiten lag keine Gefährdungsbeurteilung vor. Auch wurde der Monteur nicht unterwiesen. Zudem ist der Unternehmer in der Auswahlverantwortung zu prüfen, ob der Mitarbeiter für die geplanten Arbeiten geeignet ist. Gerade beim Einsatz in älteren Anlagen muss stets bedacht werden, dass der dort angewandte Stand der Technik eventuell nicht allen Mitarbeitern bekannt ist.
Das alleine hätte gereicht, den Unfall zu vermeiden. Der Rest ist doch irrelevant. Das lernt man im ersten Lehrjahr....Ein konsequentes Anwenden der fünf Sicherheitsregeln hätte den Unfall verhindert.
Einfach die Sicherheitsregeln beachten, dann ist auch dieser Zusatz unnötig. Dafür sind sie doch da.Gerade beim Einsatz in älteren Anlagen muss stets bedacht werden, dass der dort angewandte Stand der Technik eventuell nicht allen Mitarbeitern bekannt ist.