Körperdurchströmung beim Auswechseln 
eines Lichtschalters

Alles rund um die Arbeitssicherheit.
Olaf S-H
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Re: Körperdurchströmung beim Auswechseln 
eines Lichtschalters

Beitrag von Olaf S-H »

Strippe-HH hat geschrieben: Dienstag 10. Juli 2018, 15:24 ... mit gutem Beispiel voran gehen.
Moin zusammen,

dafür müsste das "gute Beispiel" aber auch bekannt sein. Daran hapert es leider auch manchmal.

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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Strippe-HH
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Re: Körperdurchströmung beim Auswechseln 
eines Lichtschalters

Beitrag von Strippe-HH »

Na das ist ja nun an der Verdrahtung innerhalb der Schalterabzweigdose deutlich zu sehen wo der L angeschlossen ist und wo der leiter zur Leuchte geht.
Ehemaliger 2
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Re: Körperdurchströmung beim Auswechseln 
eines Lichtschalters

Beitrag von Ehemaliger 2 »

Strippe-HH hat geschrieben: Donnerstag 12. Juli 2018, 18:22 Na das ist ja nun an der Verdrahtung innerhalb der Schalterabzweigdose deutlich zu sehen wo der L angeschlossen ist und wo der leiter zur Leuchte geht.
Das ist ein BEISPIELBILD (steht auch unten drunter) und hat NICHTS mit dem geschilderten Unfall zu tun.
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Tobi P.
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Re: Körperdurchströmung beim Auswechseln 
eines Lichtschalters

Beitrag von Tobi P. »

Moin,
Probator hat geschrieben: Montag 9. Juli 2018, 15:20 Sollte es etwa so sein, dass in einem Elektrobetrieb versäumt wurde, dem Lehrling zu sagen, dass Strom gefährlich ist und er als frischer Azubi die Finger davon zu lassen hat, bis er die ausdrückliche Erlaubnis vom Gesellen bekommt? verd1
solange es noch Unternehmen gibt die ihre Azubis nur als billige Arbeitskräfte ansehen kann ich mir das durchaus vorstellen. Frei nach dem Motto: "Hier wird geschafft, lernen kannst du in der Schule oder zuhause!" Wenn die Monteure dann selbst nicht gerade die hellsten sind bzw. sich deren ausbilderische Fähigkeiten in Grenzen halten kommt halt sowas bei raus.


Gruß Tobi der auch hin und wieder Schalter und andere Dinge unter Spannung tauscht (die sind aber etwas größer als der hier gezeigte) :)
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Snippy30
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Re: Körperdurchströmung beim Auswechseln 
eines Lichtschalters

Beitrag von Snippy30 »

Gleiches Thema, gleiche Fehler:

https://www.elektropraktiker.de/nachric ... r-leuchte/

GleicherFeststellung:
Ein konsequentes Anwenden der fünf Sicherheitsregeln hätte den Unfall verhindert. Darüber hinaus wurden Versäumnisse durch das Unternehmen festgestellt. Für die Arbeiten lag keine Gefährdungsbeurteilung vor. Auch wurde der Monteur nicht unterwiesen. Zudem ist der Unternehmer in der Auswahlverantwortung zu prüfen, ob der Mitarbeiter für die geplanten Arbeiten geeignet ist. Gerade beim Einsatz in älteren Anlagen muss stets bedacht werden, dass der dort angewandte Stand der Technik eventuell nicht allen Mitarbeitern bekannt ist.
Armes Deutschland.

Aber: Wer unterweist den Unterweisenden? :D
Ehemaliger 2
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Re: Körperdurchströmung beim Auswechseln 
eines Lichtschalters

Beitrag von Ehemaliger 2 »

Ein konsequentes Anwenden der fünf Sicherheitsregeln hätte den Unfall verhindert.
Das alleine hätte gereicht, den Unfall zu vermeiden. Der Rest ist doch irrelevant. Das lernt man im ersten Lehrjahr....
Fehler im Text: Tastschalter... Ein Tastschalter kann es nicht sein, da auf eine Stromstoßschaltung verwiesen wird, d.h. natürlich auch, dass ich eine Spannungsfreiheit NICHT am Taster feststellen kann, sondern nur in der UV, oder eben an der Leuchte selber.
Gerade beim Einsatz in älteren Anlagen muss stets bedacht werden, dass der dort angewandte Stand der Technik eventuell nicht allen Mitarbeitern bekannt ist.
Einfach die Sicherheitsregeln beachten, dann ist auch dieser Zusatz unnötig. Dafür sind sie doch da.

Meine Meinung...
ego11
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Re: Körperdurchströmung beim Auswechseln 
eines Lichtschalters

Beitrag von ego11 »

Was ein Blödsinn: Der Auftrag war eine Leuchte auszutauschen. Das man die Spannungsfreiheit an der Leuchte nicht am Taster feststellt(womöglich am Klingeltaster?) sollte jeder Hohlbratze einleuchten.

Zumal: Im Text steht nirgends, das vorher vermeintlich freigeschaltet wurde. Das macht in dem fal auch niemand, jedenfalls niemand den ich kenne. Insofern ist das ganze mit dem Taster und dem angeblichen Messen doch bestimmt nur faule Ausrede!

Der Monteur hat auf freischalten verzichtet, und nicht richtig aufgepasst. Fertig!
bo_93
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Re: Körperdurchströmung beim Auswechseln 
eines Lichtschalters

Beitrag von bo_93 »

Eigentlich ist es doch fast immer das Gleiche in den Unfallberichten - 5 Sicherheitsregeln nicht eingehalten etc...
Entweder ich schalte konsequent frei und halte mich mindestens an die ersten 3 Sicherheitsregeln oder betrachte die Anlage als unter Spannung stehend und arbeite auch so inocc1 .

Spannungsfreiheit am Taster feststellen ist auch gut - fast wie in der Verteilung freischalten, direkt am LSS die Spannungsfreiheit feststellen und im Endstromkreis 5 Räume weiter dann fröhlich anfangen zu arbeiten. joint1

Vor einer Weile gabs auch einen Beitrag zur Neutralleiterunterbrechung, da wurde die 4-Adrige Hauptleitung mit 5 Adriger Leitung verlängert...N nicht durchverbunden, weil gibt ja nur PEN, in der Verteilung wurde dann normal 5 polig aufgelegt - Konsequenz -N-Unterbrechnung -Geräte in der Verteilung und im Haus in Brand geraten etc. .
Einfach mal die Spannung messen hätte den Brand sehr wahrscheinlich verhindert. sagnix1
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