Wiederanlaufschutz
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Wiederanlaufschutz
Sehr geehrte Kollegen,
Ich denke das Thema ist schon oft diskutiert worden, aber mir fehlen immer noch ein paar "handfeste" Quellen auf die ich mich berufen kann.
Zur Sache: Ich habe hier einige Geräte die beim einstecken des Steckers loslaufen, und insofern eine Gefahr darstellen.
Das sind Geräte die noch nicht "alt" sind, und auch eine CE-Zulassung haben.
Insofern geht jetzt natürlich die Diskussion hier los: "Wenn das so verkauft wird muss es ja in Ordnung sein."
Wo stehts?
Ich denke das Thema ist schon oft diskutiert worden, aber mir fehlen immer noch ein paar "handfeste" Quellen auf die ich mich berufen kann.
Zur Sache: Ich habe hier einige Geräte die beim einstecken des Steckers loslaufen, und insofern eine Gefahr darstellen.
Das sind Geräte die noch nicht "alt" sind, und auch eine CE-Zulassung haben.
Insofern geht jetzt natürlich die Diskussion hier los: "Wenn das so verkauft wird muss es ja in Ordnung sein."
Wo stehts?
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Re: Wiederanlaufschutz
Hier ist es ganz gut beschrieben. Auch eine kostengünstige Abhilfemaßnahme ist am ende erwähnt. PRCD mit U-Auslöser.
https://www.elektrofachkraft.de/sichere ... schleifern
https://www.elektrofachkraft.de/sichere ... schleifern
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Re: Wiederanlaufschutz
Maschinenrichtlinie beachten
- Hersteller von Maschinen und Werkzeugen müssen die Konformität u.a. mit der Maschinenrichtlinie nachweisen.
Dies geschieht im Allgemeinen durch die Einhaltung der (unter der Maschinenrichtlinie) gelisteten Normen.
Für Maschinen ist dies die Norm
»Sicherheit von Maschinen – Elektrische Ausrüstung von Maschinen«,
DIN EN 60204 (VDE 0113) und für Werkzeuge ist es die Norm
»Handgeführte motorbetriebene Elektrowerkzeuge
– Sicherheit«, DIN EN 60745 (VDE 0740).
Gemäß §5 Absatz 3 BetrSichV muss der Arbeitgeber sicherstellen,
dass die Arbeitsmittel zum Zeitpunkt ihrer erstmaligen Verwendung den für sie geltenden Rechtsvorschriften entsprechen,
d.h. neben den Vorschriften der BetrSichV z.B. dem ProdSG und den dazugehörigen Verordnungen.
Arbeitsmittel müssen immer mindestens dem Schutzniveau der BetrSichV (Mindestanforderungen siehe §§ 4, 5, 6, 8 und Anhang 1) entsprechen.
Quelle VDE Schriftenreihe 135
Auszug LV 35
A 8.4 Frage: zu § 8 Abs.
„Elektrische Arbeitsmittel ohne eigene Schutzvorkehrung gegen Wiederanlauf nach Spannungsunterbrechung“
Dürfen elektrische Arbeitsmittel,
die über keine eigene Schutzvorkehrung gegen Wiederanlauf nach Spannungsunterbrechung verfügen, verwendet werden?
Antwort:
Ja, der Schutz gegen die Gefährdungen beim nicht beabsichtigten Ingangsetzen (§ 8 Abs. 4 BetrSichV)
z. B. nach Spannungsunterbrechung, muss nicht immer durch das Arbeitsmittel selbst realisiert sein.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet diese Gefährdung zu beurteilen und, falls erforderlich,
Maßnahmen bei der Verwendung des Arbeitsmittels in der Gefährdungsbeurteilung festzulegen,
indem zum Beispiel zusätzlich ein Personenschutzschalter PRCD-S als ortsbewegliche Schutzeinrichtung verwendet wird.
Hinweis:
Inwieweit für ein bestimmtes Produkt eine eigene Schutzvorkehrung gegen Wiederanlauf nach Spannungsunterbrechung nach dem Stand der Technik beim Inverkehrbringen notwendig ist,
wird in den jeweiligen EU-Harmonisierungsrechtsvorschriften bzw. den dazu harmonisierten Normen geregelt.
Soweit eine normative Regelung nicht besteht, entscheidet der Hersteller im Rahmen seiner Risikoanalyse.
Daher kann es Produkte am Markt geben, die über keinen solchen Schutz verfügen.
Links:
https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/12639
https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/43692
- Hersteller von Maschinen und Werkzeugen müssen die Konformität u.a. mit der Maschinenrichtlinie nachweisen.
Dies geschieht im Allgemeinen durch die Einhaltung der (unter der Maschinenrichtlinie) gelisteten Normen.
Für Maschinen ist dies die Norm
»Sicherheit von Maschinen – Elektrische Ausrüstung von Maschinen«,
DIN EN 60204 (VDE 0113) und für Werkzeuge ist es die Norm
»Handgeführte motorbetriebene Elektrowerkzeuge
– Sicherheit«, DIN EN 60745 (VDE 0740).
Gemäß §5 Absatz 3 BetrSichV muss der Arbeitgeber sicherstellen,
dass die Arbeitsmittel zum Zeitpunkt ihrer erstmaligen Verwendung den für sie geltenden Rechtsvorschriften entsprechen,
d.h. neben den Vorschriften der BetrSichV z.B. dem ProdSG und den dazugehörigen Verordnungen.
Arbeitsmittel müssen immer mindestens dem Schutzniveau der BetrSichV (Mindestanforderungen siehe §§ 4, 5, 6, 8 und Anhang 1) entsprechen.
Quelle VDE Schriftenreihe 135
Auszug LV 35
A 8.4 Frage: zu § 8 Abs.
„Elektrische Arbeitsmittel ohne eigene Schutzvorkehrung gegen Wiederanlauf nach Spannungsunterbrechung“
Dürfen elektrische Arbeitsmittel,
die über keine eigene Schutzvorkehrung gegen Wiederanlauf nach Spannungsunterbrechung verfügen, verwendet werden?
Antwort:
Ja, der Schutz gegen die Gefährdungen beim nicht beabsichtigten Ingangsetzen (§ 8 Abs. 4 BetrSichV)
z. B. nach Spannungsunterbrechung, muss nicht immer durch das Arbeitsmittel selbst realisiert sein.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet diese Gefährdung zu beurteilen und, falls erforderlich,
Maßnahmen bei der Verwendung des Arbeitsmittels in der Gefährdungsbeurteilung festzulegen,
indem zum Beispiel zusätzlich ein Personenschutzschalter PRCD-S als ortsbewegliche Schutzeinrichtung verwendet wird.
Hinweis:
Inwieweit für ein bestimmtes Produkt eine eigene Schutzvorkehrung gegen Wiederanlauf nach Spannungsunterbrechung nach dem Stand der Technik beim Inverkehrbringen notwendig ist,
wird in den jeweiligen EU-Harmonisierungsrechtsvorschriften bzw. den dazu harmonisierten Normen geregelt.
Soweit eine normative Regelung nicht besteht, entscheidet der Hersteller im Rahmen seiner Risikoanalyse.
Daher kann es Produkte am Markt geben, die über keinen solchen Schutz verfügen.
Links:
https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/12639
https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/43692
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- Null-Leiter
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- Registriert: Samstag 18. Dezember 2010, 17:28
Re: Wiederanlaufschutz
Ergänzung: Winkelschleifer
Seit 2015 ist der Wiederanlaufschutz für alle neu beschafften Winkelschleifer nach der Betriebssicherheitsverordnung verpflichtend.
Arbeitsmittel dürfen nur absichtlich in Betrieb genommen werden, ein unbeabsichtigtes Anlaufen muss verhindert werden.
Weiterführende Links:
https://www.dguv.de/medien/fb-holzundme ... andout.pdf
https://roe-gmbh.de/praxisbereich/praxi ... orderlich/
https://roe-gmbh.de/praxisbereich/praxi ... zufuehren/
https://www.dguv.de/medien/landesverbae ... oberle.pdf
Seit 2015 ist der Wiederanlaufschutz für alle neu beschafften Winkelschleifer nach der Betriebssicherheitsverordnung verpflichtend.
Arbeitsmittel dürfen nur absichtlich in Betrieb genommen werden, ein unbeabsichtigtes Anlaufen muss verhindert werden.
Weiterführende Links:
https://www.dguv.de/medien/fb-holzundme ... andout.pdf
https://roe-gmbh.de/praxisbereich/praxi ... orderlich/
https://roe-gmbh.de/praxisbereich/praxi ... zufuehren/
https://www.dguv.de/medien/landesverbae ... oberle.pdf
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Re: Wiederanlaufschutz
Halte ich für Schwachsinn.Josupei hat geschrieben: ↑Donnerstag 24. April 2025, 16:04 Hier ist es ganz gut beschrieben. Auch eine kostengünstige Abhilfemaßnahme ist am ende erwähnt. PRCD mit U-Auslöser.
https://www.elektrofachkraft.de/sichere ... schleifern
Bei Stromausfall startet das Gerät zunächst nicht. Wird der PRCD gedrückt, läuft das Gerät aber dennoch an.
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Re: Wiederanlaufschutz
Das ist aber trotzdem eine bewusste Handlung. Es wird ein Schalter gedrückt und man muss damit rechnen, dass etwas passiert. Somit ist es kein unbeabsichtigter Anlauf.
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Re: Wiederanlaufschutz
Man kann sich auch gewählter ausdrücken. Da die Zuleitung eines Winkelschleifers ja idR in der Länge begrenzt ist, kann ich mir durchaus vorstellen, dass das zulässig ist. Zudem würde der Beitrag von einem Sachverständigen geschrieben, da gehe ich davon aus, das das nicht alleinig aus seiner Feder stammt sondern das Thema in entsprechenden Gremien behandelt wurde. Die Thematik ist so und ähnlich auch woanders auffindbar.Probator hat geschrieben: ↑Dienstag 6. Mai 2025, 23:48Halte ich für Schwachsinn.Josupei hat geschrieben: ↑Donnerstag 24. April 2025, 16:04 Hier ist es ganz gut beschrieben. Auch eine kostengünstige Abhilfemaßnahme ist am ende erwähnt. PRCD mit U-Auslöser.
https://www.elektrofachkraft.de/sichere ... schleifern
Bei Stromausfall startet das Gerät zunächst nicht. Wird der PRCD gedrückt, läuft das Gerät aber dennoch an.