Geräteprüfung nach DGUV 3 - ortsfest/ortsveränderlich
- Taliesin
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Geräteprüfung nach DGUV 3 - ortsfest/ortsveränderlich
Hallo,
nachdem ich viele Jahre fremd des elektrischen beschäftigt war, hat man mir die Prüfung der Geräte in unserem Betrieb übertragen.
Um das näher auszuführen: Dieses hat seit Jahren ein externer Betrieb gemacht, welcher auch die Installationen bei uns im Werk (200 MA, Produktion & Verwaltung) ausführt. Im Organigramm ist der Betrieb (bzw. sein Chef) als „Elektrofachkraft” geführt.
Da die Prüfungen nur selten auf dem Laufenden sind, hat man sich jetzt überlegt, einen Internen als Prüfer auszubilden (also mich).
Der externe Betrieb soll das auch weiterhin durchführen.
Eine offizielle VEFK gibt es nicht, die MA mit elektrischem Hintergrund sind nicht als solche eingesetzt. In der betriebseigenen Instandhaltung sind „nur” Schlosser beschäftigt, die als EfkffT Motoren an/abklemmen dürfen.
Ich habe in den 90ern eine Ausbildung als Elektroinstallateur abgeschlossen und war hier im Betrieb in den 2000ern einige Jahre als Betriebselektriker eingesetzt, bevor man mich dann elektrofremd anderweitig eingesetzt hat. Anfang diesen Jahres habe ich eine Auffrischungsschulung nach VDE 701 & 702 absolviert (die gleiche Schulung hatte ich dereinst als Betriebselektriker).
Jetzt sitze ich also mit meiner Aufgabe da, wie ich das hier alles organisiert bekomme. Unsere SiFa habe ich bereits auf die fehlende VEFK angesprochen (der gute Mann ist hier erst seit 2 Monaten im Betrieb und muss sich erstmal orientieren). Ich habe nicht vor, den Posten der VEFK zu übernehmen.
Ich fühle mich also befähigt, ortsveränderliche Geräte zu prüfen, habe mir einen kleinen Wagen zurechtgebastelt, mit dem ich das Prüfgerät (Fluke 6500-2) und einen Laptop (mit Fluke Trutest) spazierenfahre und Geräte prüfe.
Freundlicherweise hat unser Dienstleister offenbar auf alles, was einen Stecker hat, eine Prüfplakette geklebt und jetzt schickt man mich dorthin, um die Prüfungen zu erneuern. Bei den Geräten sind viele dabei, die IMHO nicht meiner Befähigung unterliegen, z.B. dicke Metallsägen (Anschluss über 5pol CEE), Arbeitstische (4m lang, Anschluss über Schuko) oder auch höhenverstellbare Schreibtische, ebenfalls Schuko.
Da ich derzeit in dem neuen Fachgebiet keinen „klassischen Vorgesetzten” habe, kann ich mit meinen Fragen natürlich niemanden auf den Schoß klettern, deswegen versuche ich es bei Euch. Was würdet Ihr mir raten? Den Elektrokram soll ich natürlich „nebenbei” neben meinen bisherigen Aufgaben erledigen.
Gruß
Tali
nachdem ich viele Jahre fremd des elektrischen beschäftigt war, hat man mir die Prüfung der Geräte in unserem Betrieb übertragen.
Um das näher auszuführen: Dieses hat seit Jahren ein externer Betrieb gemacht, welcher auch die Installationen bei uns im Werk (200 MA, Produktion & Verwaltung) ausführt. Im Organigramm ist der Betrieb (bzw. sein Chef) als „Elektrofachkraft” geführt.
Da die Prüfungen nur selten auf dem Laufenden sind, hat man sich jetzt überlegt, einen Internen als Prüfer auszubilden (also mich).
Der externe Betrieb soll das auch weiterhin durchführen.
Eine offizielle VEFK gibt es nicht, die MA mit elektrischem Hintergrund sind nicht als solche eingesetzt. In der betriebseigenen Instandhaltung sind „nur” Schlosser beschäftigt, die als EfkffT Motoren an/abklemmen dürfen.
Ich habe in den 90ern eine Ausbildung als Elektroinstallateur abgeschlossen und war hier im Betrieb in den 2000ern einige Jahre als Betriebselektriker eingesetzt, bevor man mich dann elektrofremd anderweitig eingesetzt hat. Anfang diesen Jahres habe ich eine Auffrischungsschulung nach VDE 701 & 702 absolviert (die gleiche Schulung hatte ich dereinst als Betriebselektriker).
Jetzt sitze ich also mit meiner Aufgabe da, wie ich das hier alles organisiert bekomme. Unsere SiFa habe ich bereits auf die fehlende VEFK angesprochen (der gute Mann ist hier erst seit 2 Monaten im Betrieb und muss sich erstmal orientieren). Ich habe nicht vor, den Posten der VEFK zu übernehmen.
Ich fühle mich also befähigt, ortsveränderliche Geräte zu prüfen, habe mir einen kleinen Wagen zurechtgebastelt, mit dem ich das Prüfgerät (Fluke 6500-2) und einen Laptop (mit Fluke Trutest) spazierenfahre und Geräte prüfe.
Freundlicherweise hat unser Dienstleister offenbar auf alles, was einen Stecker hat, eine Prüfplakette geklebt und jetzt schickt man mich dorthin, um die Prüfungen zu erneuern. Bei den Geräten sind viele dabei, die IMHO nicht meiner Befähigung unterliegen, z.B. dicke Metallsägen (Anschluss über 5pol CEE), Arbeitstische (4m lang, Anschluss über Schuko) oder auch höhenverstellbare Schreibtische, ebenfalls Schuko.
Da ich derzeit in dem neuen Fachgebiet keinen „klassischen Vorgesetzten” habe, kann ich mit meinen Fragen natürlich niemanden auf den Schoß klettern, deswegen versuche ich es bei Euch. Was würdet Ihr mir raten? Den Elektrokram soll ich natürlich „nebenbei” neben meinen bisherigen Aufgaben erledigen.
Gruß
Tali
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- Null-Leiter
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Re: Geräteprüfung nach DGUV 3 - ortsfest/ortsveränderlich
Moin,
eure Firma braucht eine VEFK um eine rechtsichere Elektroorganisation aufzubauen, kann intern oder extern beauftragt werden.
Wenn du das übernehmen willst, würde ich dir einen VEFK Lehrgang empfehlen.
Wenn du dich schlau lesen willst...VDE135
Das ist ein Fulltime Job.
Grüße Torsten
eure Firma braucht eine VEFK um eine rechtsichere Elektroorganisation aufzubauen, kann intern oder extern beauftragt werden.
Wenn du das übernehmen willst, würde ich dir einen VEFK Lehrgang empfehlen.
Wenn du dich schlau lesen willst...VDE135
Das ist ein Fulltime Job.
Grüße Torsten
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- Null-Leiter
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Re: Geräteprüfung nach DGUV 3 - ortsfest/ortsveränderlich
Allgemein:
Du hast eine Ausbildung zum Elektroinstallateur, bist also EFK!
du hast jahrelang nicht als Elektriker gearbeitet und somit fehlt der zeitnahe berufliche Tätigkeit um befähigt zu sein!
das kann man in der TRBS 1203 nachlesen.
Zu deinen Gedanken der VEFK:
als Elektroinstallateur ist es die nicht möglich als VEFK tätig zu werden!
Nachzulesen in der VDE 1000-10
Das Unternehmen muss aber nicht Zwangsläfig eine VEFK bestellen, es kann durchaus auch nach extern vergeben werden.
Zu den durchzuführenden Prüfungen:
Du sollst wenn ich es richtig verstanden habe die ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel prüfen - ortsveränderlich sind Betriebsmittel wenn man sie leicht während des Betriebs bewegen kann. Lassen wir den Teil "während des Betriebs" einfach mal weg.
Wenn du dir einen Tisch nimmst und dort dein Prüfgerät aufbaust dann sind all die Geräte ortsveränderlich die Du ohne Hilfsmittel dorthin bringen kannst!
Ohne einen Helfer, ohne Werkzeug! Stecker ziehen und hinbringen!
Für einen Beamer der in einer Halterung unter die Decke geschraubt ist benötige ich mindestens eine Leiter und dazu Werkzeug zur Demontage = Ortsfest!
Du hast eine Ausbildung zum Elektroinstallateur, bist also EFK!
du hast jahrelang nicht als Elektriker gearbeitet und somit fehlt der zeitnahe berufliche Tätigkeit um befähigt zu sein!
das kann man in der TRBS 1203 nachlesen.
Zu deinen Gedanken der VEFK:
als Elektroinstallateur ist es die nicht möglich als VEFK tätig zu werden!
Nachzulesen in der VDE 1000-10
Das Unternehmen muss aber nicht Zwangsläfig eine VEFK bestellen, es kann durchaus auch nach extern vergeben werden.
Zu den durchzuführenden Prüfungen:
Du sollst wenn ich es richtig verstanden habe die ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel prüfen - ortsveränderlich sind Betriebsmittel wenn man sie leicht während des Betriebs bewegen kann. Lassen wir den Teil "während des Betriebs" einfach mal weg.
Wenn du dir einen Tisch nimmst und dort dein Prüfgerät aufbaust dann sind all die Geräte ortsveränderlich die Du ohne Hilfsmittel dorthin bringen kannst!
Ohne einen Helfer, ohne Werkzeug! Stecker ziehen und hinbringen!
Für einen Beamer der in einer Halterung unter die Decke geschraubt ist benötige ich mindestens eine Leiter und dazu Werkzeug zur Demontage = Ortsfest!
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- Null-Leiter
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- Registriert: Mittwoch 9. Januar 2013, 11:18
Re: Geräteprüfung nach DGUV 3 - ortsfest/ortsveränderlich
Wobei in der TRBS1203 der Begriff "zeitnah" nicht weiter definiert ist. Es gibt zwar im Anhang 1 Beispiele für berufliche "Er4fahrung" von mindestens einem Jahr, aber nirgends die Forderung das dieses Jahr direkt vor der Prüftätigkeit liegen muss.
Die Forderung nach zeitnaher beruflicher Tätigkeit im jeweiligen Fachbereich soll nur verhindern das jemand bspw. eine Ausbildung in einem Elektroberuf gemacht und diesen Beruf einige Zeit ausgeübt hat, dann aber völlig fachfremd bspw. 20 Jahre als Bäcker gearbeitet hat und dann auf einmal Prüfungen vornehmen soll - weil er ja Elektriker "ist" aber durch die völlig fachfremde Verwendung die Kentnisse der aktuellen Normen bzw. "Stand der Technik" dann doch erheblich angezweifelt werden darf.
Das ganze ist jeweils eine individuelle Sache, hier hat eine VEFK m.E. nach große Freiheiten zu entscheiden ob jemand die Prüftätigkeit ausführen kann und darf.
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- Null-Leiter
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- Registriert: Donnerstag 23. Februar 2023, 10:37
Re: Geräteprüfung nach DGUV 3 - ortsfest/ortsveränderlich
Hallo,
was deinen Status als EFK, bzw bEFK betrifft, würde ich auf jeden Fall diverse Weiterbildungen besuchen.
Meine Erfahrung ist, das der größte Teil der Geräte die durchfallen, dieses bei der Sichtprüfung passiert. So lange EUPs noch prüfen dürfen, solange macht mir dein Status keine Sorgen.
Was die Def. Ortsfest / Ortsveränderlich betrifft, sehe ich die VEFK in der Pflicht. Die entscheidet was wie geprüft wird.
was deinen Status als EFK, bzw bEFK betrifft, würde ich auf jeden Fall diverse Weiterbildungen besuchen.
Meine Erfahrung ist, das der größte Teil der Geräte die durchfallen, dieses bei der Sichtprüfung passiert. So lange EUPs noch prüfen dürfen, solange macht mir dein Status keine Sorgen.
Was die Def. Ortsfest / Ortsveränderlich betrifft, sehe ich die VEFK in der Pflicht. Die entscheidet was wie geprüft wird.
Ein Unfall passiert nicht, er wird provoziert!
Andreas
Andreas
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- Null-Leiter
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- Registriert: Samstag 18. Dezember 2010, 17:28
Re: Geräteprüfung nach DGUV 3 - ortsfest/ortsveränderlich
Allgemein: Status EfK, befähigte Person, auf eine notwendige betriebliche Organisation (ROE) wird nicht eingegangen,
Um die Qualifikation an den Prüfer zur Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Geräte festzulegen,
ist das konkretisierende staatliche Regelwerk zur Betriebssicherheitsverordnung die TRBS 1203 (Technische Regeln für Betriebssicherheit)
„Zur Prüfung befähigte Person“ anzuwenden.
Speziell Absatz 4 der TRBS 1203 Punkt 3.1
beschreibt die Notwendigkeit der Teilnahme an fachspezifischen Schulungen zur notwendigen Prüfqualifikation und zum Qualifikationserhalt.
Hier heißt es unter 3.1, Anforderungen an zur Prüfung befähigte Personen für Arbeitsmittel mit elektrischen Komponenten:
„(1) Berufsausbildung:
Die zur Prüfung befähigte Person für die Prüfung der Maßnahmen
zum Schutz vor elektrischen Gefährdungen muss eine elektrotechnische Berufsausbildung abgeschlossen haben oder über eine andere,
für die vorgesehenen Prüfaufgaben ausreichende elektrotechnische Qualifikation verfügen.
Geeignete Berufsausbildungen sind z. B. Elektroniker der Fachrichtungen Energie- und Gebäudetechnik, Automatisierungstechnik oder Informations- und Telekommunikationstechnik, Systemelektroniker, Informationselektroniker Schwerpunkt Bürosystemtechnik oder Geräte- und Systemtechnik, Elektroniker für Maschinen und Antriebstechnik, vergleichbare industrielle oder handwerkliche Ausbildungen,
als auch ein abgeschlossenes Studium der Elektrotechnik.
(2) Berufserfahrung:
Die zur Prüfung befähigte Person muss für die Prüfung der Maßnahmen zum Schutz vor elektrischen Gefährdungen
eine mindestens einjährige praktische Erfahrung mit der Errichtung,
dem Zusammenbau oder der Instandhaltung von Arbeitsmitteln mit elektrischen Komponenten besitzen.
Die Anforderungen an die Berufserfahrung sind in der Regel erfüllt,
wenn eine zur Prüfung befähigte Person über eine o. g. elektrotechnische Berufsausbildung
und über eine mindestens einjährige praktische Erfahrung mit der Errichtung, dem Zusammenbau
oder der Instandhaltung von vergleichbaren Arbeitsmitteln im Tätigkeitsfeld verfügt.
(3) Zeitnahe berufliche Tätigkeit: Geeignete zeitnahe berufliche Tätigkeiten können z. B. sein:
1. Reparatur-, Service- und Wartungsarbeiten und abschließende Prüfung an elektrischen Geräten,
2. Prüfung elektrischer Betriebsmittel,
3. Instandsetzung und Prüfung von Arbeitsmitteln mit elektrischen Komponenten.
(4) Die zur Prüfung befähigte Person für die Prüfungen der Maßnahmen zum Schutz vor elektrischen Gefährdungen
muss ihre Kenntnisse der Elektrotechnik aktualisieren, z. B. durch Teilnahme an fachspezifischen Schulungen
oder an einem einschlägigen Erfahrungsaustausch.
Beides kann auch innerbetrieblich erfolgen, wenn die erforderliche Fachkunde im Unternehmen zur Verfügung steht.“
Aber auch die DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ sieht in der Begriffsdefinition § 2 der Elektrofachkraft
die „Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen“ vor. Ändern sich die einschlägigen Bestimmungen (VDE- Bestimmungen),
so muss die Elektrofachkraft hierüber unterrichtet, geschult, weitergebildet werden,
um die Qualifikation als Elektrofachkraft dauerhaft zu erhalten.
Einige weiterführende Links:
https://www.elektrofachkraft.de/pruefun ... er-geraete
https://www.weka.de/elektrosicherheit/d ... l-pruefen/
https://mebedo-ac.de/blog/pruefung-elek ... durch-eup/
https://mebedo-ac.de/blog/wer-ist-eine- ... fachkraft/
https://roe-gmbh.de/praxisbereich/praxi ... u-pruefen/
Um die Qualifikation an den Prüfer zur Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Geräte festzulegen,
ist das konkretisierende staatliche Regelwerk zur Betriebssicherheitsverordnung die TRBS 1203 (Technische Regeln für Betriebssicherheit)
„Zur Prüfung befähigte Person“ anzuwenden.
Speziell Absatz 4 der TRBS 1203 Punkt 3.1
beschreibt die Notwendigkeit der Teilnahme an fachspezifischen Schulungen zur notwendigen Prüfqualifikation und zum Qualifikationserhalt.
Hier heißt es unter 3.1, Anforderungen an zur Prüfung befähigte Personen für Arbeitsmittel mit elektrischen Komponenten:
„(1) Berufsausbildung:
Die zur Prüfung befähigte Person für die Prüfung der Maßnahmen
zum Schutz vor elektrischen Gefährdungen muss eine elektrotechnische Berufsausbildung abgeschlossen haben oder über eine andere,
für die vorgesehenen Prüfaufgaben ausreichende elektrotechnische Qualifikation verfügen.
Geeignete Berufsausbildungen sind z. B. Elektroniker der Fachrichtungen Energie- und Gebäudetechnik, Automatisierungstechnik oder Informations- und Telekommunikationstechnik, Systemelektroniker, Informationselektroniker Schwerpunkt Bürosystemtechnik oder Geräte- und Systemtechnik, Elektroniker für Maschinen und Antriebstechnik, vergleichbare industrielle oder handwerkliche Ausbildungen,
als auch ein abgeschlossenes Studium der Elektrotechnik.
(2) Berufserfahrung:
Die zur Prüfung befähigte Person muss für die Prüfung der Maßnahmen zum Schutz vor elektrischen Gefährdungen
eine mindestens einjährige praktische Erfahrung mit der Errichtung,
dem Zusammenbau oder der Instandhaltung von Arbeitsmitteln mit elektrischen Komponenten besitzen.
Die Anforderungen an die Berufserfahrung sind in der Regel erfüllt,
wenn eine zur Prüfung befähigte Person über eine o. g. elektrotechnische Berufsausbildung
und über eine mindestens einjährige praktische Erfahrung mit der Errichtung, dem Zusammenbau
oder der Instandhaltung von vergleichbaren Arbeitsmitteln im Tätigkeitsfeld verfügt.
(3) Zeitnahe berufliche Tätigkeit: Geeignete zeitnahe berufliche Tätigkeiten können z. B. sein:
1. Reparatur-, Service- und Wartungsarbeiten und abschließende Prüfung an elektrischen Geräten,
2. Prüfung elektrischer Betriebsmittel,
3. Instandsetzung und Prüfung von Arbeitsmitteln mit elektrischen Komponenten.
(4) Die zur Prüfung befähigte Person für die Prüfungen der Maßnahmen zum Schutz vor elektrischen Gefährdungen
muss ihre Kenntnisse der Elektrotechnik aktualisieren, z. B. durch Teilnahme an fachspezifischen Schulungen
oder an einem einschlägigen Erfahrungsaustausch.
Beides kann auch innerbetrieblich erfolgen, wenn die erforderliche Fachkunde im Unternehmen zur Verfügung steht.“
Aber auch die DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ sieht in der Begriffsdefinition § 2 der Elektrofachkraft
die „Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen“ vor. Ändern sich die einschlägigen Bestimmungen (VDE- Bestimmungen),
so muss die Elektrofachkraft hierüber unterrichtet, geschult, weitergebildet werden,
um die Qualifikation als Elektrofachkraft dauerhaft zu erhalten.
Einige weiterführende Links:
https://www.elektrofachkraft.de/pruefun ... er-geraete
https://www.weka.de/elektrosicherheit/d ... l-pruefen/
https://mebedo-ac.de/blog/pruefung-elek ... durch-eup/
https://mebedo-ac.de/blog/wer-ist-eine- ... fachkraft/
https://roe-gmbh.de/praxisbereich/praxi ... u-pruefen/
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Re: Geräteprüfung nach DGUV 3 - ortsfest/ortsveränderlich
Hallo,
vielen Dank für Eure bisherigen Ausführungen und die Links, ich werde mich da mal durcharbeiten.
Wie ich schon im Ursprungstext schrieb, habe ich nicht vor, den Job der VEFK zu übernehmen. Ich bin mal gespannt, wer wann den Job bekommt. Derzeit existieren nur sporadisch Gefährdungsbeurteilungen, die Prüffristen wurden nach Gutdünken vergeben. Mittlerweile sind mir schon einige Geräte mit 2 Jahren Frist untergekommen. Ich denke da wird sich noch einiges ändern (müssen).
Gruß
Tali
vielen Dank für Eure bisherigen Ausführungen und die Links, ich werde mich da mal durcharbeiten.
Wie ich schon im Ursprungstext schrieb, habe ich nicht vor, den Job der VEFK zu übernehmen. Ich bin mal gespannt, wer wann den Job bekommt. Derzeit existieren nur sporadisch Gefährdungsbeurteilungen, die Prüffristen wurden nach Gutdünken vergeben. Mittlerweile sind mir schon einige Geräte mit 2 Jahren Frist untergekommen. Ich denke da wird sich noch einiges ändern (müssen).
Gruß
Tali