CE Kennzeichnung Durchlaufkühler

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Alias
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CE Kennzeichnung Durchlaufkühler

Beitrag von Alias »

Moin zusammen,

ich habe Probleme mit einem neu gekauften Gerät.
Dieses ist definiv durchgefallen bei der Eingangsprüfung - Schutzleiterwiederstand 0,296 Ohm. Das Gerät geht in jedem Fall zurück, aber ich möchte dazu gerne noch etwas wissen und hoffe auf eure Hilfe.
Das Gerät ist ein Durchlaufkühler für Schweißgeräte, es schein von dem Hersteller nur gelabelt worden zu sein.
Hergestellt wird es in China sein.
Ein Bild von der Montage des Schutzleiter am Gehäuse füge ich bei, das sagt meiner Meinung nach schon alles und würde meiner Meinung nach dokumentieren, das dieses Gerät die CE-Kennzeichnung zu unrecht trägt.
Meine Frage zielt auf die Verkleidungsbleche, welche am Gehäuserahmen aufgeschraubt werden.
Das Gerät ist SK 1 alle Bleche lackiert, keines der demontierbaren Bleche ist mit Kabelverbindung (z.B. Flachstecker mit dem Gehäuserahmen verbunden.
Würden die Schraubverbindungen ausreichen, oder ist es zwingend notwendig das Kabelverbindungen zu den einzelnen abnehmbaren Gehäuseteilen bestehen?

VG
Bild1.JPG
tm90
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Re: CE Kennzeichnung Durchlaufkühler

Beitrag von tm90 »

Solange der Schutzleiter durchgängig ist, muss kein extra Leiter am Blech aufgebracht werden. das ist auch nicht in Waschmaschinen oder Geschirrspüler. Die Verbindung ist nicht optimal, ist eine Zahnscheibe zwischen dem Lackblech und dem Ringkabelschuh?
IH-Elektriker
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Re: CE Kennzeichnung Durchlaufkühler

Beitrag von IH-Elektriker »

Um das ganze mal normativ zu klären - Es gibt da in der EN60204-1:2009 einige Punkte zu der Problematik:

Die folgenden Teile einer Maschine und ihre elektrische Ausrüstung müssen mit dem Schutzleitersystem ver-
bunden werden, dürfen aber nicht als Schutzleiter verwendet werden:
 leitfähige Konstruktionsteile der Maschine;
 metallene Leitungskanäle von flexiblen oder starren Konstruktionen;
 metallene Kabelschirme oder Armierungen;
 metallene Rohre, die entzündbares Material, wie Gase, Flüssigkeiten oder Pulver enthalten;
 flexible oder biegsame metallene Installationsrohre;
 Konstruktionsteile, die bei normaler Verwendung mechanischen Belastungen ausgesetzt sind;
 flexible metallene Teile; Tragseile; Kabelwannen und Kabelpritschen.


Und auch noch:

Wenn die elektrische Ausrüstung an Deckeln, Türen oder Abdeckplatten befestigt ist, muss die Durchgängig-
keit des Schutzleitersystems sichergestellt sein. Der Anschluss eines Schutzleiters wird empfohlen (siehe
8.2.2). Wenn kein Schutzleiter angeschlossen werden kann, müssen Klammern, Scharniere oder Gleit-
schienen mit einem niedrigen Übergangswiderstand verwendet werden (siehe 18.2.2, Prüfung 1).


Das der Durchlaufkühler unter die MRL und somit die EN60204-1 fällt ist für mich logisch....
Alias
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Re: CE Kennzeichnung Durchlaufkühler

Beitrag von Alias »

An der Verbindung ist keine Zahnscheibe oder Ähnliches angebracht, die Ringkabelschuhe sind einfach nur über die schraube geschoben und zwischen der Lasche und dem Blech geklemmt. Letztentlich klemmt der "Hals" der Kabelschuhe zwischen den Blechen und nicht die Fläche der "Ringe".
Alias
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Re: CE Kennzeichnung Durchlaufkühler

Beitrag von Alias »

IH-Elektriker hat geschrieben: Donnerstag 4. Januar 2024, 15:59 Um das ganze mal normativ zu klären - Es gibt da in der EN60204-1:2009 einige Punkte zu der Problematik:

Die folgenden Teile einer Maschine und ihre elektrische Ausrüstung müssen mit dem Schutzleitersystem ver-
bunden werden, dürfen aber nicht als Schutzleiter verwendet werden:
 leitfähige Konstruktionsteile der Maschine;
 metallene Leitungskanäle von flexiblen oder starren Konstruktionen;
 metallene Kabelschirme oder Armierungen;
 metallene Rohre, die entzündbares Material, wie Gase, Flüssigkeiten oder Pulver enthalten;
 flexible oder biegsame metallene Installationsrohre;
 Konstruktionsteile, die bei normaler Verwendung mechanischen Belastungen ausgesetzt sind;
 flexible metallene Teile; Tragseile; Kabelwannen und Kabelpritschen.


Und auch noch:

Wenn die elektrische Ausrüstung an Deckeln, Türen oder Abdeckplatten befestigt ist, muss die Durchgängig-
keit des Schutzleitersystems sichergestellt sein. Der Anschluss eines Schutzleiters wird empfohlen (siehe
8.2.2). Wenn kein Schutzleiter angeschlossen werden kann, müssen Klammern, Scharniere oder Gleit-
schienen mit einem niedrigen Übergangswiderstand verwendet werden (siehe 18.2.2, Prüfung 1).


Das der Durchlaufkühler unter die MRL und somit die EN60204-1 fällt ist für mich logisch....
Dann bin ich ja doch nicht ganz so weit davon entfernt.

Mindestens die Ausführung zum Anschluss (Verbindung) zum Gehäuse ist schlecht ausgeführt.
Ein besserer Punkt zum Anschluß ist auch nicht vorhanden, also scheidet eine angebotene Reparatur aus,
welche durch den "Inverkehrbringer" angeboten wurde.
Alle abnehmbaren Bleche haben keine elektrische Ausrüstung verbaut, dann wäre das jedenfalls i.O.

vielen Dank für die normativen Hinweise zur Weiterbildung
Olaf S-H
Beiträge: 13786
Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57

Re: CE Kennzeichnung Durchlaufkühler

Beitrag von Olaf S-H »

Moin Alias,

die Fehler sollten durch eine Dritte Person - im Idealfall ein unabhängiger Sachverständiger - dokumentiert werden. Die Kiste schreit förmlich nach einem Rapex-Verfahren.

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
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"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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