Prüfadaptwer prüfen ???

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Strom
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Prüfadaptwer prüfen ???

Beitrag von Strom »

Hallo zusammen,


morgenfrüh soll ich verschiedene Prüfadapter prüfen. ZB. Drehfeldmesser und ähnliche Teile.

Ich glaube einmal gelesen zu haben dass man die nicht prüfen muss???

Gerne erwarte ich eure Antwort.

Mit frewundlichen Grüßen

Norbert / Strom
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SPS
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Re: Prüfadaptwer prüfen ???

Beitrag von SPS »

Hallo,

Arbeitsmittel sind zu prüfen. Betriebssicherheitsverordnung ...
Nicht nur elektrische Geräte auch Leitern ... sind zu prüfen.
Wie umfangreich die Prüfung sein muss, legt der Prüfer fest. Das kann in Ausnahmen auch nur eine Sichtprüfung sein.

War das nicht für Eigenbau Prüfadapter für eigene Verwendung, die keine CE benötigen?
Mit freundlichem Gruß sps
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Elektromann
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Re: Prüfadaptwer prüfen ???

Beitrag von Elektromann »

Nein, die brauchen auch eine CE (Messgeräte RL; Niederspannung RL),
lediglich reine Adapter können "nur" geprüft werden.
Alle Arbeitsmittel müssen regelmäßig geprüft werden (siehe DGUV und Betriebssicherheitsverordnung).
Die Art der Prüfung und den Umfang legt entweder die VEFK fest oder der Prüfer,
der natürlich die Befähigung zu Prüfen braucht (TRBS 1201 / TRBS 1203).

Mess- Prüfgeräte die als Prüfnormale dienen (Überwachen von zugesicherten Eigenschaften)
können zudem unter die Kalibrierpflicht fallen. Das wiederum ist in diversen QM Dokumenten geregelt
z.B. DIN ISO 9001...

Prüf und Messgeräte die Mengen oder Qualität festgeben - ergo - die für einen Geldwerten Liefervollzug
sorgen (z.B. der Stromzähler) unterliegen zudem der Eichpflicht.

Das war jetzt aber nur mal ganz grob für den Einstieg
NN1
IH-Elektriker
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Re: Prüfadaptwer prüfen ???

Beitrag von IH-Elektriker »

SPS hat geschrieben: Montag 12. Juni 2023, 19:56
Arbeitsmittel sind zu prüfen. Betriebssicherheitsverordnung ...
Streng genommen müsste der Hammer und der Schraubenschlüssel vom Betriebsschlosser genauso geprüft werden. Oder der isolierte Schraubendreher vom Elektriker.

Und ja, auch der Bleistift im Büro müsste (Streng genommen) geprüft werden, ist ja auch ein Arbeitsmittel.... :D
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schneider
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Re: Prüfadaptwer prüfen ???

Beitrag von schneider »

Bei Holz und Metall ist es einfach:
Nach der Betriebssicherheitsverordnung ist der Unternehmer verpflichtet – unter Berücksichtigung der Gefährdungsbeurteilung, der Erfahrungen im Betrieb und nach Herstellerangaben – Art, Umfang und Fristen für die Prüfung von Arbeitsmitteln zu ermitteln. Für den sicheren Betrieb eines Arbeitsmittels wesentlich sind somit regelmäßige Prüfungen, damit sicherheitswidrige Zustände rechtzeitig erkannt werden.
Quelle https://www.bghm.de/arbeitsschuetzer/fa ... itsmitteln

Bei Energie, Textil, Elekto und Medienerzeugnisse:
Welche Qualifikationen die befähigte Person bei bestehendem elektrischen Gefährdungen erfüllen muss, kann der TRBS 1203 „Befähigte Personen – besondere Anforderungen – elektrische Gefährdungen“ entnommen werden. Grundsätzlich erfüllt die Elektrofachkraft dieses Anforderungsprofil.
Quelle https://www.bgetem.de/arbeitssicherheit ... iebsmittel

Also Bleistifte mit dem Anspitzer prüfen :D
Bild
Oliver S.
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Re: Prüfadaptwer prüfen ???

Beitrag von Oliver S. »

Hi.

Arbeitsmittel sind gem. Betriebssicherheitsverordnung nur dann wiederkehrend prüfpflichtig, wenn sie schädigenden Einflüssen unterliegen, die zu Gefährdungen für die Beschäftigten führen können.
(Siehe § 14 Abs. 2)

Also ist die hier „herbeikonstruierte“ regelmäßige Prüfung von Schreibstiften Unsinn.

Außerdem setzt auch nicht der Prüfer die Prüffristen fest, sondern der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung. Bei dieser kann/muss er sich fachkundig beraten lassen, das kann der Prüfer sein, muss es aber nicht.

Stellt der Prüfer fest, das das Arbeitsmittel zwar jetzt noch gefährdungsfrei ist, dieses aber aller Voraussicht nach vor Ablauf des Prüfintervalls nicht mehr ist, kann er eine kürzere Frist festlegen und sollte das sehr sauber dokumentieren. Denn ich überlege gerade, wie ich verlässlich festlegen will, wann das angeschlagene Gerät endgültig hinüber ist ?

Also gilt: Ohne vorliegende Gefährdungsbeurteilung braucht man gar nicht anfangen, zu prüfen.


VG
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