Diverse PRO-Bleme Bedienungsanleitung

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Strom
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Diverse PRO-Bleme Bedienungsanleitung

Beitrag von Strom »

Hallo zusammen,

nun habe ich die Bedienungsanleitung der Mikrowelle von Severin MW 7849 gelesen.

Der Abstand zur Wänden muss mindestens 20 cm betragen und das Gerät darf nur über eine Steckdose und nicht über eine Steckdosenleiste oder
Verlängerungskabel betrieben werden.

Ich prüfe das Gerät und mein Aufkleber " Geprüft gemäß DGUV 3, nächste Prüfung....

Bin ich für diese Sachen mit verantwortlich und habe ich zu prüfen ob die Bedienungsanleitung vor Ort verfügbar ist.

Muss ich also die Bedienungsanleitung voher durchlesen?

Gerne erwarte ich eure Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Norbert/Strom
tm90
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Re: Diverse PRO-Bleme Bedienungsanleitung

Beitrag von tm90 »

Der Prüfer soll Kenntnis über den zu prüfenden Gegenstand haben. Also ja, eine Anleitung gehört dazu. Was soll man aber nach 10 Jahren tun. Anleitung suchen?
Ich konzentriere mich da eher auf die Prüfung, besonders die Sichtprüfung.
Deine Aufgabe ist schließlich, Gefahren für Nutzer zu erkennen und abzustellen.
Wie du das dann umsetzt musst du für dich selbst festlegen.
Ich kann dir aber sagen, dass die Steckdosenleiste sehr schnell wieder dazwischen stecken wird, mit Sicherheit in der gleichen Woche ;)
Marvie
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Re: Diverse PRO-Bleme Bedienungsanleitung

Beitrag von Marvie »

Hallo,
das vorhanden sein der Bedienungsanleitung gehört zur Ordnungsprüfung!

Hier ist es in der Tat so das man nicht jede Anleitung vorliegen hat...
fällt das Gerät daher durch? - ein ganz klares JEIN!!

kann man das Gerät als ein in den Allermeisten Fällen intuitiv zu bedienendes Gerät betrachten (Wasserkocher z.B.) oder ist der Gebrauch für die Anwender eine alltägliche Angelegenheit (in nahezu jedem Haushalt vorhanden z.B.)? will man es dann wirklich durchfallen lassen?

Ist es aber ein Gerät welches überaus komplex ist und dessen Bedienung ein entsprechendes Fehlerpotenzial aufweist oder Gefahren für den Anwender darstellen, so würde ich es sperren/durchfallen lassen!
- Hatte ich mit einem 27KV Stromerzeuger, es darf nur von einer EFK in Betrieb genommen werden... -

Zu den Abständen und der verwendung einer Mehrfachkupplung nur soviel:
Du bist nicht verantwortlich für die korrekte Anwendung. Wird ein Produnkt nicht bestimmungsgemäß genutzt so liegt dies in der Verantwortung der Nutzer!
Ich für meinen Teil vermerke die falsche Anwendung im Prüfprotokoll und weise auf die Gefahren hin.

Viele Grüße Frank
Strom
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Re: Diverse PRO-Bleme Bedienungsanleitung

Beitrag von Strom »

Hallo .....



Geprüft gemäß DGUV 3 Vorschrift 3 ist natürlich etwas anderes als gemäß VDE0702 oder sehe ich das nicht richtig.

Elektrogerät aller Art ob 25 KV oder 230 Volt stellen im Fehlerfall eine ) große Gefahr da.

Wasserkocher können ZB. Sprinkleranlagen auslösen. Spülmaschinen Brände mit Sach- und Personenschaden verursachen.

Also die Bemerkungen werden in der Regel nicht alle gelesen. Und die Bedienungsanleitungen sind viel zu umfangreich

und werden auch nur selten gelesen, eher belächelt.

Ich habe die letzte Bdal. von einem Wasserkocher gelesen. Also vieles was man nicht tun sollte.

Aber ich sehe hier eine Grauzone die einige Gefahren birgt und zu wenig Beachtung findet.

Sicher, ich bin Elektroprüfer und die Anleitung sollte der Benutzer lesen und verstehen.

Vielleicht ist es die Aufgabe für die Brandschutzbeauftragten, bzw. Arbeitsschutz.

Nun sehen wir mal zuversichtlich in das Morgen und beginnen mit neuem Mut.


Mit freundlichen Grüßen

Strom/Norbert

Ps.: Schönen Dank für eure Beiträge.
Marvie
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Re: Diverse PRO-Bleme Bedienungsanleitung

Beitrag von Marvie »

Strom hat geschrieben: Donnerstag 20. April 2023, 18:58 Hallo .....
Geprüft gemäß DGUV 3 Vorschrift 3 ist natürlich etwas anderes als gemäß VDE0702 oder sehe ich das nicht richtig.
Man kann eindeutig sagen: dass siehst du zum Teil falsch.

In der DGUV V3 ist unter den Vorbemerkungen ausgeführt das die rechtsverbindlichen Texte grau hinterlegt sind,

§2 Abs. 2 Elektrotechnische Regeln (ist grau hinterlegt)
dort heißt es...
...allgemein annerkannten Regeln der Elektrotechnik...
und dann wird auf das VDE Regelwerk verwiesen!

somit ist die Wiederholungsprüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach VDE 0702 durchzuführen!

Natürlich hast du die Möglichkeit davon abzuweichen, musst der BG auf Verlangen nachweisen das es die gleiche Wirksamkeit hat...

Noch Fragen??

Also Prüfung nach VDE!

viele Grüße Frank
E-Jens
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Re: Diverse PRO-Bleme Bedienungsanleitung

Beitrag von E-Jens »

Hallo,

wenn du nach DGUV prüfst, darfst du neben dem Regelwerk des VDE auch das umfangreiche Regelwerk der DGUV mit berücksichtigen.
Man muss genau schauen, was im Auftrag und im Prüfprotokoll steht.
Gruß Jens
IH-Elektriker
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Re: Diverse PRO-Bleme Bedienungsanleitung

Beitrag von IH-Elektriker »

Ich möchte die Fertigung sehen wo für jede eingesetzte Flex, jede Bohrmaschine und jeden Akkuschrauber die jeweilige Betriebsanleitung sauber und für die das entsprechende Werkzeug nutzenden Mitarbeiter einsehbar archiviert und vorhanden sind....

Gleiches gilt für die Geräte in den diversen Teeküchen. Wer hat da für jeden Wasserkocher, jede Kaffeemaschine und jede Spülmaschine die entsprechende Betriebsanleitung vorliegen? Mag es manchmal geben, aber oft eben auch nicht da ja die Bedienung einer normalen Kaffeemaschine oder eines Wasserkochers für viele absolut trivial ist.

Irgendwie muss man da auch die Praxis betrachten. Wenn ich 80% aller Geräte wegen fehlender Betriebsanleitungen als Prüfer durchfallen lasse (was in der Praxis durchaus möglich wäre...) macht das auch keinen Sinn. Außer das diverse Personen den Prüfer als nicht mehr Zurechnungsfähig abstempeln.

Wenn aber diverse sicherheitstechnische Dinge außerhalb der Elektrotechnik auffallen dann kann bzw. sollte der Prüfer das als Bemerkung oder Hinweis mit aufnehmen. Wenn bspw. die halbe Teeküche über eine Mehrfachsteckdosenleiste betrieben wird. Oder vielleicht sogar mehrere Steckdosenleisten hintereinander gesteckt werden damit auch noch die letzte Kochplatte und die Kapselmaschine Anschluss finden dann kann man auch mal die komplette Küche durchfallen lassen.
Marvie
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Re: Diverse PRO-Bleme Bedienungsanleitung

Beitrag von Marvie »

IH-Elektriker hat geschrieben: Freitag 21. April 2023, 13:50 ...
Wenn aber diverse sicherheitstechnische Dinge außerhalb der Elektrotechnik auffallen dann kann bzw. sollte der Prüfer das als Bemerkung oder Hinweis mit aufnehmen.
...
... damit stimme ich vollkommen überein ...
IH-Elektriker hat geschrieben: Freitag 21. April 2023, 13:50 ...
Wenn bspw. die halbe Teeküche über eine Mehrfachsteckdosenleiste betrieben wird. Oder vielleicht sogar mehrere Steckdosenleisten hintereinander gesteckt werden damit auch noch die letzte Kochplatte und die Kapselmaschine Anschluss finden dann kann man auch mal die komplette Küche durchfallen lassen.
Aber wieso fällt eine kompltte Küche durch weil die Anwendung nicht korrekt ist? Wenn alle Geräte für sich alleine betrachtet in Ordnung sind --- dann sind Sie in Ordnung !! das ist doch keine Frage.

Hier ist Aufkläung gefordert, das der Prüfer den falschen Anwendungszustand nicht wieder herstellt ist klar. Er hat hier für Aufklärung zu sorgen und nicht funktionierende ordnungsgemäße Geräte der Nutzung zu entziehen.
Für dein Beispiel... was für ein Problem hat die Mehrfachkupplung? die Bedienungsanleitung mit den Warnhinweisen ist neist fest angebracht. die kann man also durchaus entsprechend verwenden..
Olaf S-H
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Re: Diverse PRO-Bleme Bedienungsanleitung

Beitrag von Olaf S-H »

Moin zusammen,

bei der Prüfungen vor der erstmaligen Verwendung muss eine Ordnungsprüfung durchgeführt werden (TRBS 1201). Hierzu gehört natürlich auch die Bedienungsanleitung. Danach ist dann der Betreiber in der Verantwortung.

Die zur Prüfung befähigte Person ist bei einer Wiederholungsprüfung nachtürlich angehalten, auf offensichtliche Fehler hinzuweisen.

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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